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Informationsveranstaltung: Rente
und politische Verfolgung in der DDR

19.04.2006, Halle (Saale) – 50

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 50/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 50/06

 

 

 

Halle (Saale), den 18. April 2006

 

 

 

Informationsveranstaltung: Rente

und politische Verfolgung in der DDR

 

 

 

In der ehemaligen DDR gab es ca.

160.000 Bürger, bei denen zu DDR-Zeiten unzulässigerweise in den Beruf

eingegriffen wurde. Solch ein Eingriff wirkt sich auch heute noch häufig

negativ auf die Rente aus, da bei der Rentenberechnung grundsätzlich nur die

versicherten Arbeitsverdienste berücksichtigt werden.

 

Um einen solchen, durch

Verfolgungsmaßnahmen entstandenen rentenrechtlichen Nachteil ausgleichen zu

können, bedarf es zunächst der Feststellung einer politisch bedingten

Verfolgung.

 

Eine solche liegt in der Regel vor,

wenn

 

· politische Haft- und Gewahrsamszeiten verhängt wurden,

 

· Maßnahmen, die der Verfolgung dienten (z.B. Kündigung wegen eines

gestellten Ausreiseantrages oder einer erzwungenen Selbstkündigung bzw. bei

betrieblicher Herabstufung), erfolgten oder

 

· der Betroffene an der Ausübung des erlernten oder durch Beginn einer

Berufsausbildung nachweisbar angestrebten Berufs gehindert wurde.

 

Ob eine Verfolgungsmaßnahme vorliegt,

entscheidet die Rehabilitierungsbehörde. Für Sachsen-Anhalt ist das

Landesverwaltungsamt zuständig.

 

Liegt von dort eine positive

Entscheidung vor, kann bei den Rentenversicherungsträgern (auf Antrag)

festgestellt werden, ob sich der erlittene Eingriff auf die Höhe der Rente

auswirkt und ein sogenannter Nachteilsausgleich durchgeführt werden kann.

 

Dabei werden für die Dauer der

Verfolgung im Rahmen von Vergleichsberechnungen fiktive Arbeitsverdienste

berücksichtigt. Hierbei handelt es sich zunächst um Durchschnittsverdienste,

die die Betroffenen in der gleichen Berufstellung und im selben

Wirtschaftsbereich ohne Verfolgung erzielt hätten. In weiteren

Vergleichsberechnungen werden die vor der Verfolgung erzielten

Arbeitsverdienste ermittelt und unter Berücksichtigung der Lohnsteigerung für

Zeiten der Verfolgung berücksichtigt. Die sich danach ergebende günstigste

Rente wird sodann gezahlt.

 

Bislang haben von den potenziell

160.000 Betroffenen nur ca. 100.000 einen Antrag auf Rehabilitierung gestellt.

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ¿ als Rehabilitierungsbehörde ¿ und die

Deutsche Rentenversicherung Bund bieten deshalb zu Fragen der Rehabilitierung

und den sich daraus ergebenden rentenrechtlichen Konsequenzen in Magdeburg und

Halle Informationsveranstaltungen an:

 

· am 24. April 2005 um 16.30 Uhr in den Räumen der Auskunfts- und

Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Halle, Leipziger Straße 91

( Anmeldung unter (0345) 2925-0)

sowie

 

· am 25. April 2006 um 16.30 Uhr in den Räumen der Deutschen

Rentenversicherung in Magdeburg, Maxim-Gorki-Straße 14 ( Anmeldung unter (0391) 7399-0).

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Willy-Lohmann-Str. 7

06114 Halle (Saale)

Tel: (0345) 514-1244

Fax: (0345) 514-1477

Mail:

denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de