Informationsveranstaltung: Rente
und politische Verfolgung in der DDR
19.04.2006, Halle (Saale) – 50
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 50/06
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 50/06
Halle (Saale), den 18. April 2006
Informationsveranstaltung: Rente
und politische Verfolgung in der DDR
In der ehemaligen DDR gab es ca.
160.000 Bürger, bei denen zu DDR-Zeiten unzulässigerweise in den Beruf
eingegriffen wurde. Solch ein Eingriff wirkt sich auch heute noch häufig
negativ auf die Rente aus, da bei der Rentenberechnung grundsätzlich nur die
versicherten Arbeitsverdienste berücksichtigt werden.
Um einen solchen, durch
Verfolgungsmaßnahmen entstandenen rentenrechtlichen Nachteil ausgleichen zu
können, bedarf es zunächst der Feststellung einer politisch bedingten
Verfolgung.
Eine solche liegt in der Regel vor,
wenn
· politische Haft- und Gewahrsamszeiten verhängt wurden,
· Maßnahmen, die der Verfolgung dienten (z.B. Kündigung wegen eines
gestellten Ausreiseantrages oder einer erzwungenen Selbstkündigung bzw. bei
betrieblicher Herabstufung), erfolgten oder
· der Betroffene an der Ausübung des erlernten oder durch Beginn einer
Berufsausbildung nachweisbar angestrebten Berufs gehindert wurde.
Ob eine Verfolgungsmaßnahme vorliegt,
entscheidet die Rehabilitierungsbehörde. Für Sachsen-Anhalt ist das
Landesverwaltungsamt zuständig.
Liegt von dort eine positive
Entscheidung vor, kann bei den Rentenversicherungsträgern (auf Antrag)
festgestellt werden, ob sich der erlittene Eingriff auf die Höhe der Rente
auswirkt und ein sogenannter Nachteilsausgleich durchgeführt werden kann.
Dabei werden für die Dauer der
Verfolgung im Rahmen von Vergleichsberechnungen fiktive Arbeitsverdienste
berücksichtigt. Hierbei handelt es sich zunächst um Durchschnittsverdienste,
die die Betroffenen in der gleichen Berufstellung und im selben
Wirtschaftsbereich ohne Verfolgung erzielt hätten. In weiteren
Vergleichsberechnungen werden die vor der Verfolgung erzielten
Arbeitsverdienste ermittelt und unter Berücksichtigung der Lohnsteigerung für
Zeiten der Verfolgung berücksichtigt. Die sich danach ergebende günstigste
Rente wird sodann gezahlt.
Bislang haben von den potenziell
160.000 Betroffenen nur ca. 100.000 einen Antrag auf Rehabilitierung gestellt.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ¿ als Rehabilitierungsbehörde ¿ und die
Deutsche Rentenversicherung Bund bieten deshalb zu Fragen der Rehabilitierung
und den sich daraus ergebenden rentenrechtlichen Konsequenzen in Magdeburg und
Halle Informationsveranstaltungen an:
· am 24. April 2005 um 16.30 Uhr in den Räumen der Auskunfts- und
Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Halle, Leipziger Straße 91
( Anmeldung unter (0345) 2925-0)
sowie
· am 25. April 2006 um 16.30 Uhr in den Räumen der Deutschen
Rentenversicherung in Magdeburg, Maxim-Gorki-Straße 14 ( Anmeldung unter (0391) 7399-0).
Impressum:
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