Verfahren gegen fünf Stadtwerke abgeschlossen
Landeskartellbehörde setzt Verzicht auf Gaspreiserhöhungen durch
12.04.2006, Magdeburg – 52
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 052/06
Ministerium
für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 052/06
Magdeburg, den 12. April 2006
Verfahren gegen fünf Stadtwerke abgeschlossen
Landeskartellbehörde setzt Verzicht auf Gaspreiserhöhungen durch
Bei den von der Landeskartellbehörde eingeleiteten Kartellverfahren
gegen sachsen-anhaltische Gasanbieter wegen hoher Gaspreise konnten jetzt fünf
der insgesamt sechs Verfahren abgeschlossen werden. Im Rahmen der Anhörungen
haben die Köthen Energie, die Stadtwerke Weißenfels, die Stadtwerke Burg, die
Städtischen Werke Lutherstadt Wittenberg und die Technischen Werke Naumburg
Verpflichtungserklärungen über preisdämpfende Maßnahmen abgegeben und erklärt,
dass sie auf eine Weitergabe von Erhöhungen der Gasbezugspreise und damit auf
Gaspreiserhöhungen zum 1. April 2006 und 1. Juli 2006 verzichten. Mit den
Stadtwerken Zeitz wird weiter verhandelt.
Die genannten Stadtwerke haben zudem angeboten, ihre Versorgungsnetze
für die Belieferung der Endkunden durch andere Versorger im Wege des
Beistellungsverfahrens sofort freizugeben. Damit die Kunden dies in Anspruch
nehmen können, wird ihnen ein halbes Jahr vor Inkrafttreten des
Energiewirtschaftsgesetzes ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, d.h. sie
können bereits zum 1. Mai 2006 ihrem bisherigen Versorger kündigen. Als
Alternative zu den auf dem Markt befindliche Anbietern haben bereits die
Unternehmen Mitgas Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH und die Gas- und
Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland iG Interesse angemeldet,
Kunden von anderen Gasanbietern zu beliefern. Sie versprechen, dass sie mit
ihren Angeboten der finanziellen Mehrbelastung der Haushalte entgegen wirken
werden. Dazu erwartet das Wirtschaftsministerium in den nächsten Tagen nähere
Informationen.
Wirtschaftminister Dr. Horst Rehberger sagte: ¿Es war uns besonders
wichtig, Prozesse in Gang zu setzen, die zu mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt
und damit zu Preisdämpfungen für die Kunden führen werden.¿
Aufgrund der Verpflichtungserklärungen der fünf Stadtwerke stellt die
Landeskartellbehörde die Verfahren gegen sie ein. Im Verfahren gegen die
Stadtwerke Zeitz betrachtet die Behörde die abgegebene Verpflichtungserklärung
als noch nicht ausreichend. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die
Gaspreise dieses Anbieters eine Spitzenstellung einnehmen, wird das
Kartellverfahren gegen die Stadtwerke Zeitz fortgesetzt.
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