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Finanzminister Paqué kündigt steuerliche
Erleichterungen für Opfer des derzeitigen Frühjahrshochwassers an

07.04.2006, Magdeburg – 14

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 14/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 14/06

 

 

 

Magdeburg, den 7. April 2006

 

 

 

Finanzminister Paqué kündigt steuerliche

Erleichterungen für Opfer des derzeitigen Frühjahrshochwassers an

 

 

 

Durch die von der Schneeschmelze verursachten

Überflutungen entlang der Elbe und ihrer Nebenflüsse sind in Teilen

Sachsen-Anhalts Schäden entstanden, die bisher nicht zu beziffern sind. Die

Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu finanziellen

Belastungen führen.

 

Paqué: ¿Zur Entlastung der Geschädigten haben

wir einen Katalog mit Hilfsmaßnahmen erstellt, der steuerliche Erleichterungen

für Opfer des derzeitigen Frühjahrhochwassers schafft.¿

 

So können beispielsweise Ausgaben für die

Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung sowie für die Beseitigung von

Schäden an der eigengenutzten Wohnung im eigenen Haus als außergewöhnliche Belastung

berücksichtigt werden. Des Weiteren sind Steuerstundungen ohne Stundungszinsen

sowie ein vorübergehender Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen unter Verzicht

von Säumniszuschlägen für unmittelbar Betroffene vorgesehen.

Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers an einen hochwassergeschädigten

Arbeitnehmer bleiben unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 800 ¿ steuerfrei.

Für Spenden zugunsten der Hochwassergeschädigten greift der vereinfachte

Zuwendungsnachweis. Danach genügt für den Nachweis von Spenden, die bis zum

31.07.2006 auf ein Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des

öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen

amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner

Mitgliedsorganisationen eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung

(z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg) eines Kreditinstitutes.

 

Genauere Informationen über die

einzelnen Erleichterungen erhalten die Betroffenen bei ihren zuständigen

Finanzämtern oder auf der Internetseite des Finanzministeriums (www.mf.sachsen-anhalt.de).¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: thiel@mf.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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