Finanzminister Paqué kündigt steuerliche
Erleichterungen für Opfer des derzeitigen Frühjahrshochwassers an
07.04.2006, Magdeburg – 14
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 14/06
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 14/06
Magdeburg, den 7. April 2006
Finanzminister Paqué kündigt steuerliche
Erleichterungen für Opfer des derzeitigen Frühjahrshochwassers an
Durch die von der Schneeschmelze verursachten
Überflutungen entlang der Elbe und ihrer Nebenflüsse sind in Teilen
Sachsen-Anhalts Schäden entstanden, die bisher nicht zu beziffern sind. Die
Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu finanziellen
Belastungen führen.
Paqué: ¿Zur Entlastung der Geschädigten haben
wir einen Katalog mit Hilfsmaßnahmen erstellt, der steuerliche Erleichterungen
für Opfer des derzeitigen Frühjahrhochwassers schafft.¿
So können beispielsweise Ausgaben für die
Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung sowie für die Beseitigung von
Schäden an der eigengenutzten Wohnung im eigenen Haus als außergewöhnliche Belastung
berücksichtigt werden. Des Weiteren sind Steuerstundungen ohne Stundungszinsen
sowie ein vorübergehender Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen unter Verzicht
von Säumniszuschlägen für unmittelbar Betroffene vorgesehen.
Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers an einen hochwassergeschädigten
Arbeitnehmer bleiben unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 800 ¿ steuerfrei.
Für Spenden zugunsten der Hochwassergeschädigten greift der vereinfachte
Zuwendungsnachweis. Danach genügt für den Nachweis von Spenden, die bis zum
31.07.2006 auf ein Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des
öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen
amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner
Mitgliedsorganisationen eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung
(z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg) eines Kreditinstitutes.
Genauere Informationen über die
einzelnen Erleichterungen erhalten die Betroffenen bei ihren zuständigen
Finanzämtern oder auf der Internetseite des Finanzministeriums (www.mf.sachsen-anhalt.de).¿
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