Innenminister Klaus Jeziorsky begrüßt Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts zum Glücksspielrecht
28.03.2006, Magdeburg – 65
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 065/06
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 065/06
Magdeburg, den 28. März 2006
Innenminister Klaus Jeziorsky begrüßt Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts zum Glücksspielrecht
Ein staatliches Monopol für
Sportwetten sei nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, so
Innenminister Klaus Jeziorsky heute in Magdeburg, mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit
vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren
ausgerichtet sei. Die Veranstaltung oder Vermittlung von öffentlichen
Glücksspielen habe der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der
Wettleidenschaft zu dienen; eine Abschöpfung von Mitteln sei nur als Weg zur
Suchtbekämpfung und als Konsequenz aus einem öffentlichen Monopolsystem
gerechtfertigt, nicht dagegen als selbständiges Ziel.
Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
Sportwettenrecht sei das Vorgehen des Innenministeriums gegen illegales
Glücksspiel eindeutig bestätigt worden, so der Innenminister. Ausdrücklich habe
das Gericht darauf hingewiesen, dass das gewerbliche Veranstalten von Wetten
durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom
jeweiligen Land bzw. der Landesgesellschaft veranstaltet werden, weiterhin als
verboten angesehen und unterbunden werden können. Bestätigt sei damit auch das
Vorgehen des Landes gegen illegale Internetangebote, die sich auf sogenannte
¿DDR-Erlaubnisse¿ oder Erlaubnisse anderer Staaten berufen. Die sich aus der
Begründung des Urteils ergebenden Anforderungen an die tatsächliche
Ausgestaltung von erlaubten Wettangeboten werden im Hinblick auf erforderliche
Gesetzesänderungen sorgfältig zu prüfen sein.
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