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Innenminister Klaus Jeziorsky begrüßt Ent­scheidung
des Bundesverfassungsgerichts zum Glücksspielrecht

28.03.2006, Magdeburg – 65

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 065/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 065/06

 

 

 

Magdeburg, den 28. März 2006

 

 

 

 

 

Innenminister Klaus Jeziorsky begrüßt Ent­scheidung

des Bundesverfassungsgerichts zum Glücksspielrecht

 

Ein staatliches Monopol für

Sportwetten sei nach der Entschei­dung des Bundesverfassungsgerichts, so

Innenminister Klaus Jeziorsky heute in Magdeburg, mit dem Grundrecht der Berufs­freiheit

vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren

ausgerichtet sei. Die Veranstaltung oder Vermittlung von öffentlichen

Glücksspielen habe der Bekämp­fung von Wettsucht und der Begrenzung der

Wettleidenschaft zu dienen; eine Abschöpfung von Mitteln sei nur als Weg zur

Suchtbekämpfung und als Konsequenz aus einem öffentlichen Monopolsystem

gerechtfertigt, nicht dagegen als selbständiges Ziel.

 

Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum

Sportwettenrecht sei das Vorgehen des Innenministeriums ge­gen illegales

Glücksspiel eindeutig bestätigt worden, so der Innenminister. Ausdrücklich habe

das Gericht darauf hingewie­sen, dass das gewerbliche Veranstalten von Wetten

durch pri­vate Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom

jeweiligen Land bzw. der Landesgesellschaft veran­staltet werden, weiterhin als

verboten angesehen und unter­bunden werden können. Bestätigt sei damit auch das

Vorgehen des Landes gegen illegale Internetangebote, die sich auf soge­nannte

¿DDR-Erlaubnisse¿ oder Erlaubnisse anderer Staaten berufen. Die sich aus der

Begründung des Urteils ergebenden Anforderungen an die tatsächliche

Ausgestaltung von erlaubten Wettangeboten werden im Hinblick auf erforderliche

Gesetzes­änderungen sorgfältig zu prüfen sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe

Pressestelle

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39112  Magdeburg

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Fax: (0391) 567-5519

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