Sachsen-Anhalt gegen Kürzungen bei Landwirten durch Besteuerung von Biokraftstoffen und Abschaffung des Abschlags bei Flächenverkäufen
24.03.2006, Magdeburg – 64
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
064_2006
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Pressemitteilung Nr.: 064/06
Magdeburg, den 24. März 2006
Sachsen-Anhalt gegen Kürzungen bei Landwirten durch Besteuerung von Biokraftstoffen und Abschaffung des Abschlags bei Flächenverkäufen
Sachsen-Anhalt warnt vor Kürzungen bei Landwirten. "Die Steuerpläne des Bundesfinanzministers für Biodiesel und der geplante Wegfall des 10- prozentigen Abschlags beim Erwerb von Flächen nach dem EALG (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz) schaden den Landwirten", erklärte Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke. Sachsen-Anhalt sei jedoch daran interessiert, dass möglichst viele Landwirte Flächen erwerben würden. Sollten die Preise für Flächen steigen, stünden diese Gelder auch nicht für Investitionen zur Verfügung.
Darüber hinaus seien die Biodiesel - Steuerpläne geeignet, der Biokraftstoffbranche "den Hahn" abzudrehen. Davon sei Sachsen-Anhalt besonders betroffen, da bereits 50 Prozent der Bioethanol- und 20 Prozent der Biodieselproduktion Deutschlands aus dem Bundesland komme. Selbst wenn eine Besteuerung aus EU-Wettbewerbsgründen richtig sei, gehe es immer noch um das Maß. "Eine Steuer von zehn Cent je Liter Biokraftstoff ist einfach zu hoch", sagte Wernicke.
Die Ministerin nannte drei Kernforderungen: "Erstens muss auch nach der Operation der steuerliche Vorteil für Biokraftstoff deutlich erkennbar bleiben. Zweitens muss sichergestellt werden, dass die Besteuerung von Biokraftstoff und die Einführung eines Beimischungszwangs zeitgleich umgesetzt werden. Drittens darf die Steuerfreiheit für Landwirte, die selbst erzeugten Biokraftstoff nutzen, nicht angetastet werden."
Hintergrund:
Laut EU-Recht sind überkompensationen bei der Förderung von Biokraftstoffen zu vermeiden. Demnach erlaubt Brüssel zwar einen Ausgleich von Kostennachteilen, untersagt jedoch jede darüber hinaus gehende Subventionierung.
Laut Bericht der Bundesregierung zur Auswirkung steuerlicher Begünstigungen von Juni 2005 war eine Besteuerung von Biokraftstoff von fünf Cent und von beigemischtem Biokraftstoff von zehn Cent empfohlen worden. Das Bundesfinanzministerium will nun Biokraftstoff mit zehn Cent und beigemischten Kraftstoff mit 15 Cent je Liter besteuern.
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