Qualität an Schulen in Sachsen-Anhalt
21.03.2006, Magdeburg – 172
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 172/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 172/06
Magdeburg, den 21. März 2006
Qualität an Schulen in Sachsen-Anhalt
In der heutigen Kabinettssitzung hat
Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz einen Bericht über den Stand der
Qualitätsdiskussion an den Schulen Sachsen-Anhalts vorgelegt.
Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in
der ab dem 1. August 2005 geltenden Fassung schreibt fest, dass ¿die Schulen
und Schulbehörden zu kontinuierlicher Qualitätssicherung schulischer Arbeit
verpflichtet¿ sind. Diese erstreckt sich auch auf die regelmäßige interne und externe
Bewertung der Prozesse und Ergebnisse schulischer Bildungs- und
Erziehungsarbeit.
Olbertz: ¿Die Notwendigkeit zur Feststellung
und Bewertung der Qualität der schulischen Arbeit besteht umso mehr, seit in
Sachsen-Anhalt die Schulen schrittweise mehr Eigenverantwortung wahrnehmen.
Deshalb muss der Staat durch geeignete Verfahren sichern, dass die Qualitätsorientierung
ebenso wie die Chancengleichheit und Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse
für alle Schülerinnen und Schüler in unserem Land gewährleistet bleiben.
Wichtig ist dabei vor allem die Einbeziehung der Schulen selbst, der Kollegien,
der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler.¿
Mit der bereits im Januar 2004 erfolgten Einrichtung eines Referates
¿Evaluation, Schulinspektion¿ in der
Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes sind hierfür wesentliche
organisatorische Voraussetzungen geschaffen worden. In enger Zusammenarbeit
mit dem Kultusministerium wurde eine inhaltliche Konzeption erarbeitet, in
der die grundsätzlichen Verfahren, Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements an Schulen in
Sachsen-Anhalt beschrieben werden.
Anliegen von Evaluationen ist es, nach klar
formulierten Kriterien mittels erprobter Untersuchungsinstrumente regelmäßig zu
erfassen, was in den Schulen geschieht und welche Ergebnisse erreicht werden.
Wesentliche Perspektiven sind dabei die Unterrichtsqualität, die Formen
individueller Förderung, Maßnahmen gegen das Zurückbleiben ebenso wie die Begabungsförderung,
das Schulklima, Inhalte und Formen der Schulprogrammarbeit, die Elternkooperation,
außerunterrichtliche Angebote sowie die Beziehungen der Schule zu ihrer
Umgebung. Entsprechende Bestandsaufnahmen finden in den Formen landesweiter
schriftlicher Erhebungen und Schulinspektionen statt.
Im
Schuljahr 2004/05 wurden die entsprechenden Verfahren erprobt. Im Schuljahr
2005/06 finden sie an insgesamt rd. 200 Schulen verschiedener Schulformen
erstmals Anwendung. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen gingen in die bis Jahresende
2005 vorgenommene Überarbeitung der Methoden und Instrumente ein. Während der
Erprobung der Verfahren wurde deutlich, dass die Schulen einen Bedarf und vor
allem Interesse an fundierten Rückmeldungen über die Prozesse und Ergebnisse
ihrer Arbeit haben.
¿Die dem Kabinett vorgelegte Darstellung zu den
Formen der Qualitätssicherung macht deutlich, dass in Sachsen-Anhalt neben organisatorischen
nunmehr vor allem inhaltliche Voraussetzungen für regelmäßige Evaluationen
entwickelt wurden. Damit sind zugleich die Grundlagen dafür geschaffen worden,
dass die oberste Schulbehörde künftig in jeder Legislaturperiode einen
Bildungsbericht veröffentlichen wird¿, so der Minister.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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