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Qualität an Schulen in Sachsen-Anhalt

21.03.2006, Magdeburg – 172

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 172/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 172/06

 

 

 

Magdeburg, den 21. März 2006

 

 

 

Qualität an Schulen in Sachsen-Anhalt

 

In der heutigen Kabinettssitzung hat

Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz einen Bericht über den Stand der

Qualitätsdiskussion an den Schulen Sachsen-Anhalts vorgelegt.

 

Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in

der ab dem 1. August 2005 geltenden Fassung schreibt fest, dass ¿die Schulen

und Schulbehörden zu kontinuierlicher Qualitätssicherung schulischer Arbeit

verpflichtet¿ sind. Diese erstreckt sich auch auf die regelmäßige interne und externe

Bewertung der Prozesse und Ergebnisse schulischer Bildungs- und

Erziehungsarbeit.

 

Olbertz: ¿Die Notwendigkeit zur Feststellung

und Bewertung der Qualität der schulischen Arbeit besteht umso mehr, seit in

Sachsen-Anhalt die Schulen schrittweise mehr Eigenverantwortung wahrnehmen.

Deshalb muss der Staat durch geeignete Verfahren sichern, dass die Qualitätsorientierung

ebenso wie die Chancengleichheit und Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse

für alle Schülerinnen und Schüler in unserem Land gewährleistet bleiben.

Wichtig ist dabei vor allem die Einbeziehung der Schulen selbst, der Kollegien,

der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler.¿

 

Mit der bereits im Januar 2004 erfolgten Einrichtung eines Referates

 

¿Evaluation, Schulin­spektion¿ in der

Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes sind hierfür wesentliche

organisatorische Vorausset­zungen geschaffen worden. In enger Zusammenarbeit

mit dem Kul­tusministerium wurde eine inhaltliche Kon­zeption erarbeitet, in

der die grundsätzlichen Verfahren, Methoden und Instrumente  des Qualitätsmanagements an Schulen in

Sachsen-Anhalt beschrieben werden.

 

Anliegen von Evaluationen ist es, nach klar

formulierten Kriterien mittels erprobter Untersuchungsinstrumente regelmäßig zu

erfassen, was in den Schulen geschieht und welche Ergebnisse erreicht werden.

Wesentliche Perspektiven sind dabei die Unterrichtsqualität, die Formen

individueller Förderung, Maßnahmen gegen das Zurückbleiben ebenso wie die Begabungsförderung,

das Schulklima, Inhalte und Formen der Schulprogrammarbeit, die Elternkooperation,

außer­unterrichtliche Angebote sowie die Beziehungen der Schule zu ihrer

Umgebung. Entsprechende Bestandsaufnahmen finden in den Formen landesweiter

schriftlicher Erhebungen und Schulinspektionen statt.

 

Im

Schuljahr 2004/05 wurden die entsprechenden Verfahren erprobt. Im Schuljahr

2005/06 finden sie an insgesamt rd. 200 Schulen verschiedener Schulformen

erstmals Anwendung. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen gingen in die bis Jahresende

2005 vorgenommene Überarbeitung der Me­thoden und Instrumente ein. Während der

Erprobung der Verfahren wurde deutlich, dass die Schulen einen Bedarf und vor

allem Interesse an fundierten Rückmeldungen über die Prozesse und Er­gebnisse

ihrer Arbeit haben.

 

¿Die dem Kabinett vorgelegte Darstellung zu den

Formen der Qualitätssicherung macht deutlich, dass in Sachsen-Anhalt neben or­ganisatorischen

nunmehr vor allem inhaltliche Voraussetzungen für regelmäßige Evaluationen

entwickelt wurden. Damit sind zugleich die Grundlagen dafür geschaffen worden,

dass die oberste Schulbehörde künftig in jeder Legislaturperiode einen

Bildungsbericht veröffentlichen wird¿, so der Minister.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de