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Olbertz: Neuer Staatsvertrag über die Vergabe
von Studienplätzen geplant

21.03.2006, Magdeburg – 171

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 171/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 171/06

 

 

 

Magdeburg, den 21. März 2006

 

 

 

Olbertz: Neuer Staatsvertrag über die Vergabe

von Studienplätzen geplant

 

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung

dem von Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz vorgelegten Entwurf eines

Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen zugestimmt. Der Vertrag,

den die Länder und der Bund schließen, regelt das Verfahren der

Hochschulzulassung für Studiengänge, die an den Hochschulen der Bundesrepublik

Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) unterliegen. Der Abschluss eines

neuen Staatsvertrages ist erforderlich geworden, weil durch das 7.

Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz (7. HRGÄndG) vom 28. August 2004 der

Hochschulzugang in zulassungsbeschränkten Studiengängen grundsätzlich neu

geregelt wurde.

 

Wie Olbertz erläuterte, betreffen die Änderungen in

erster Linie die Festlegung der Auswahlquoten. Die Quote für die Auswahl durch

die Hochschulen ist von 24% auf 60 % angehoben worden. Dabei haben die

Hochschulen die Möglichkeit, neben der Qualifikation weitere Auswahlkriterien

zu berücksichtigen. Olbertz: ¿Diese Neuregelungen stärken das Auswahlrecht der

Hochschulen und schaffen für die bestqualifizierten Bewerberinnen und Bewerber

breitere Möglichkeiten, die gewünschte Hochschule direkt auszuwählen.¿

 

Nur noch 20 Prozent statt bisher 51 Prozent der

Studienplätze werden durch die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen

(ZVS) deutschlandweit an die ¿Abiturbesten¿ vergeben. Die Wartezeitquote verringert

sich von bisher 25 Prozent auf 20 Prozent. Diese Regelung berücksichtigt die

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, nach welcher jedem

Studierwilligen die Möglichkeit eröffnet werden muss, unabhängig von seiner

schulischen Leistung einen Studienplatz zu erhalten.

 

Der neue Staatsvertrag enthält daneben einige

Änderungen und Regelungen, die nicht auf die Novellierung des

Hochschulrahmengesetzes zurückgehen. Damit soll die Überführung der

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in eine andere Rechtsform

vorbereitet werden. Aus diesem Grund ist die Kündigungsfrist für den

Staatsvertrag von bisher zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt worden. Darüber

hinaus räumt der Vertrag den Ländern und damit den Hochschulen Spielräume bei

der Kapazitätsermittlung in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen ein,

die zur Umsetzung der Anforderungen der Studienreform nach dem Bologna-Prozess

zwingend erforderlich sind.

 

Laut Olbertz gibt es gute Gründe für

Sachsen-Anhalt, dem Abschluss des neuen Staats­vertrages zuzustimmen. ¿Unser

Land ist gut beraten, wenn es seine Vergabepraxis von Studienplätzen in enger

Abstimmung mit den übrigen Ländern entwickelt und dafür eine gemeinsame

Grundlage schafft. Dadurch wird das neue Verfahren verlässlich und übersichtlich,

gerade für Studieninteressenten aus Sachsen-Anhalt. Vor allem aber gibt es den

Hochschulen selbst einen wesentlich größeren Entscheidungsspielraum bei der

Auswahl ihrer Studierenden.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de