Olbertz: Neuer Staatsvertrag über die Vergabe
von Studienplätzen geplant
21.03.2006, Magdeburg – 171
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 171/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 171/06
Magdeburg, den 21. März 2006
Olbertz: Neuer Staatsvertrag über die Vergabe
von Studienplätzen geplant
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung
dem von Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz vorgelegten Entwurf eines
Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen zugestimmt. Der Vertrag,
den die Länder und der Bund schließen, regelt das Verfahren der
Hochschulzulassung für Studiengänge, die an den Hochschulen der Bundesrepublik
Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) unterliegen. Der Abschluss eines
neuen Staatsvertrages ist erforderlich geworden, weil durch das 7.
Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz (7. HRGÄndG) vom 28. August 2004 der
Hochschulzugang in zulassungsbeschränkten Studiengängen grundsätzlich neu
geregelt wurde.
Wie Olbertz erläuterte, betreffen die Änderungen in
erster Linie die Festlegung der Auswahlquoten. Die Quote für die Auswahl durch
die Hochschulen ist von 24% auf 60 % angehoben worden. Dabei haben die
Hochschulen die Möglichkeit, neben der Qualifikation weitere Auswahlkriterien
zu berücksichtigen. Olbertz: ¿Diese Neuregelungen stärken das Auswahlrecht der
Hochschulen und schaffen für die bestqualifizierten Bewerberinnen und Bewerber
breitere Möglichkeiten, die gewünschte Hochschule direkt auszuwählen.¿
Nur noch 20 Prozent statt bisher 51 Prozent der
Studienplätze werden durch die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen
(ZVS) deutschlandweit an die ¿Abiturbesten¿ vergeben. Die Wartezeitquote verringert
sich von bisher 25 Prozent auf 20 Prozent. Diese Regelung berücksichtigt die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, nach welcher jedem
Studierwilligen die Möglichkeit eröffnet werden muss, unabhängig von seiner
schulischen Leistung einen Studienplatz zu erhalten.
Der neue Staatsvertrag enthält daneben einige
Änderungen und Regelungen, die nicht auf die Novellierung des
Hochschulrahmengesetzes zurückgehen. Damit soll die Überführung der
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in eine andere Rechtsform
vorbereitet werden. Aus diesem Grund ist die Kündigungsfrist für den
Staatsvertrag von bisher zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt worden. Darüber
hinaus räumt der Vertrag den Ländern und damit den Hochschulen Spielräume bei
der Kapazitätsermittlung in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen ein,
die zur Umsetzung der Anforderungen der Studienreform nach dem Bologna-Prozess
zwingend erforderlich sind.
Laut Olbertz gibt es gute Gründe für
Sachsen-Anhalt, dem Abschluss des neuen Staatsvertrages zuzustimmen. ¿Unser
Land ist gut beraten, wenn es seine Vergabepraxis von Studienplätzen in enger
Abstimmung mit den übrigen Ländern entwickelt und dafür eine gemeinsame
Grundlage schafft. Dadurch wird das neue Verfahren verlässlich und übersichtlich,
gerade für Studieninteressenten aus Sachsen-Anhalt. Vor allem aber gibt es den
Hochschulen selbst einen wesentlich größeren Entscheidungsspielraum bei der
Auswahl ihrer Studierenden.¿
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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