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Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer
unterzeichnet neuen Staatsvertrag zwischen dem Land und der Jüdischen
Gemeinschaft Sachsen-Anhalt

20.03.2006, Magdeburg – 168

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 168/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 168/06

 

 

 

Magdeburg, den 20. März 2006

 

 

 

Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer

unterzeichnet neuen Staatsvertrag zwischen dem Land und der Jüdischen

Gemeinschaft Sachsen-Anhalt

 

Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

und die Vertreter des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden sowie der

Einzelgemeinden haben heute im Magdeburger Palais am Fürstenwall den neu

ausgehandelten Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Jüdischen

Gemeinschaft Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Bereits am 14. März 2006 hatte das

Kabinett der Unterzeichnung samt Schlussprotokoll und der damit verbundenen

Aufhebung des Vertrages vom 23. März 1994 zugestimmt.

 

Ministerpräsident Böhmer zeigte sich erfreut

über das Zustandekommen des neuen Vertrages und betonte, dass damit für alle

Beteiligten bessere und klarere Rahmenbedingungen geschaffen worden seien.

Durch das geänderte Verteilungsverfahren der Landesmittel und die höhere Transparenz

der Mittelverwendung werde das Vertrauen der Gemeindemitglieder in ihre

jeweiligen Organe gestärkt. Das Land werde auch künftig dafür Sorge tragen, die

Vielfalt und Tradition jüdischen Lebens zu unterstützen.

 

Als zuständiger Ressortminister dankte im

Vorfeld der Unterzeichnung Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz dem

Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland und kommissarischen

Geschäftsführer der Synagogengemeinde zu Magdeburg, Stephan J. Kramer, sowie

allen im Landtag vertretenen Fraktionen für die aufgeschlossene Begleitung der

Verhandlungen. Staatssekretär Winfried Willems habe auf Landesseite die

Verhandlungen ¿mit Nachdruck und zugleich mit Fingerspitzengefühl¿ zum Erfolg

geführt. ¿Heute ist ein guter Tag für die Jüdische Gemeinschaft in

Sachsen-Anhalt¿, so Olbertz.

 

Stephan J. Kramer sagte nach der

Unterzeichnung: "Der neue Vertrag ist beispielgebend für andere

Bundesländer."

 

Die wesentlichen Regelungen des neuen

Staatsvertrages beziehen sich vor allem auf die Zweckbindung der Landesmittel

(jährlich 1,045 Mio. ¿), die Beteiligung neu entstehender Gemeinden am

Landeszuschuss sowie auf die jährliche Rechungsprüfung.

 

Wesentliche Regelungspunkte sind im

Schlussprotokoll verankert:

 

·

Der Landesverband und

derzeit anspruchsberechtigte Einzelgemeinden werden konkret benannt.

 

·

Neu entstehende

Gemeinden haben Anspruch auf Beteiligung am Landeszuschuss, wenn sie fünf Jahre

bestehen, eine ordnungsgemäße Satzung haben, ein lebendiges religiöses Gemeindeleben

entfalten und Mitglied des Landesverbandes sind oder durch die Deutsche

Rabbinerkonferenz anerkannt wurden.

 

·

10% des Landeszuschusses

erhält der Landesverband, einen 5%igen Sockelbetrag erhält jede Gemeinde. Die

verbleibenden Mittel werden nach Pro-Kopf-Berechnung unter den Gemeinden

aufgeteilt. Grundlage hierfür ist die Prüfung der Mitgliederlisten durch den

Generalsekretär des Zentral­rates der Juden in Deutschland.

 

·

Die Überprüfung der

Mittelverwendung wird durch eine unabhängige Prüfeinrichtung vorgenommen, die

auch der Landesrechnungshof sein kann.

 

Die künftige Beteiligung der

Synagogengemeinde zu Halle e. V. am Landeszuschuss ist durch die

Verteilungsregelung abgesichert.

 

Der neue Staatsvertrag wurde auf fünf Jahre

abgeschlossen und kann danach regelmäßig verlängert werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de