Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer
unterzeichnet neuen Staatsvertrag zwischen dem Land und der Jüdischen
Gemeinschaft Sachsen-Anhalt
20.03.2006, Magdeburg – 168
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 168/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 168/06
Magdeburg, den 20. März 2006
Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer
unterzeichnet neuen Staatsvertrag zwischen dem Land und der Jüdischen
Gemeinschaft Sachsen-Anhalt
Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
und die Vertreter des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden sowie der
Einzelgemeinden haben heute im Magdeburger Palais am Fürstenwall den neu
ausgehandelten Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Jüdischen
Gemeinschaft Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Bereits am 14. März 2006 hatte das
Kabinett der Unterzeichnung samt Schlussprotokoll und der damit verbundenen
Aufhebung des Vertrages vom 23. März 1994 zugestimmt.
Ministerpräsident Böhmer zeigte sich erfreut
über das Zustandekommen des neuen Vertrages und betonte, dass damit für alle
Beteiligten bessere und klarere Rahmenbedingungen geschaffen worden seien.
Durch das geänderte Verteilungsverfahren der Landesmittel und die höhere Transparenz
der Mittelverwendung werde das Vertrauen der Gemeindemitglieder in ihre
jeweiligen Organe gestärkt. Das Land werde auch künftig dafür Sorge tragen, die
Vielfalt und Tradition jüdischen Lebens zu unterstützen.
Als zuständiger Ressortminister dankte im
Vorfeld der Unterzeichnung Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz dem
Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland und kommissarischen
Geschäftsführer der Synagogengemeinde zu Magdeburg, Stephan J. Kramer, sowie
allen im Landtag vertretenen Fraktionen für die aufgeschlossene Begleitung der
Verhandlungen. Staatssekretär Winfried Willems habe auf Landesseite die
Verhandlungen ¿mit Nachdruck und zugleich mit Fingerspitzengefühl¿ zum Erfolg
geführt. ¿Heute ist ein guter Tag für die Jüdische Gemeinschaft in
Sachsen-Anhalt¿, so Olbertz.
Stephan J. Kramer sagte nach der
Unterzeichnung: "Der neue Vertrag ist beispielgebend für andere
Bundesländer."
Die wesentlichen Regelungen des neuen
Staatsvertrages beziehen sich vor allem auf die Zweckbindung der Landesmittel
(jährlich 1,045 Mio. ¿), die Beteiligung neu entstehender Gemeinden am
Landeszuschuss sowie auf die jährliche Rechungsprüfung.
Wesentliche Regelungspunkte sind im
Schlussprotokoll verankert:
·
Der Landesverband und
derzeit anspruchsberechtigte Einzelgemeinden werden konkret benannt.
·
Neu entstehende
Gemeinden haben Anspruch auf Beteiligung am Landeszuschuss, wenn sie fünf Jahre
bestehen, eine ordnungsgemäße Satzung haben, ein lebendiges religiöses Gemeindeleben
entfalten und Mitglied des Landesverbandes sind oder durch die Deutsche
Rabbinerkonferenz anerkannt wurden.
·
10% des Landeszuschusses
erhält der Landesverband, einen 5%igen Sockelbetrag erhält jede Gemeinde. Die
verbleibenden Mittel werden nach Pro-Kopf-Berechnung unter den Gemeinden
aufgeteilt. Grundlage hierfür ist die Prüfung der Mitgliederlisten durch den
Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland.
·
Die Überprüfung der
Mittelverwendung wird durch eine unabhängige Prüfeinrichtung vorgenommen, die
auch der Landesrechnungshof sein kann.
Die künftige Beteiligung der
Synagogengemeinde zu Halle e. V. am Landeszuschuss ist durch die
Verteilungsregelung abgesichert.
Der neue Staatsvertrag wurde auf fünf Jahre
abgeschlossen und kann danach regelmäßig verlängert werden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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