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Landtagswahl am 26. März 2006
Benachrichtigung der Wahlberechtigten

07.03.2006, Magdeburg – 9

  • Landeswahlleiter

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 009/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeswahlleiter -

Pressemitteilung Nr.: 009/06

 

 

 

Magdeburg, den 9. März 2006

 

 

 

 

 

Landtagswahl am 26. März 2006

Benachrichtigung der Wahlberechtigten

 

 

 

Der

Landeswahlleiter weist darauf hin, dass die Benachrichtigung über die Eintragung

in das Wählerverzeichnis durch Übersendung der Wahlbenachrichtigungen für die

Landtagswahl abgeschlossen ist.

 

Wahlberechtigte

Personen, die bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und an der

Landtagswahl am 26. März 2006 teilnehmen möchten, sollten sich umgehend mit

ihrem zuständigen Wahlamt in Verbindung setzen, damit eventuelle Versäumnisse

geklärt werden können.

 

Wahlberechtigt am

26. März 2006 zur Landtagswahl ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116

Absatz 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag

 

1.

das 18. Lebensjahr vollendet hat (geb. am 26.3.1988

oder früher),

 

2.

seit mindestens drei Monaten im Land Sachsen-Anhalt

seinen Wohnsitz hat (26.12.2005 oder früher) und

 

3.

nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Der Landeswahlleiter des Landes Sachsen-Anhalt

Geschäftsstelle

Halberstädter Straße 2, am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Geschäftsstelle des Landeswahlleiters

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de