Landtagswahl am 26. März 2006
Benachrichtigung der Wahlberechtigten
07.03.2006, Magdeburg – 9
- Landeswahlleiter
Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 009/06
Landeswahlleiter -
Pressemitteilung Nr.: 009/06
Magdeburg, den 9. März 2006
Landtagswahl am 26. März 2006
Benachrichtigung der Wahlberechtigten
Der
Landeswahlleiter weist darauf hin, dass die Benachrichtigung über die Eintragung
in das Wählerverzeichnis durch Übersendung der Wahlbenachrichtigungen für die
Landtagswahl abgeschlossen ist.
Wahlberechtigte
Personen, die bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und an der
Landtagswahl am 26. März 2006 teilnehmen möchten, sollten sich umgehend mit
ihrem zuständigen Wahlamt in Verbindung setzen, damit eventuelle Versäumnisse
geklärt werden können.
Wahlberechtigt am
26. März 2006 zur Landtagswahl ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116
Absatz 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
1.
das 18. Lebensjahr vollendet hat (geb. am 26.3.1988
oder früher),
2.
seit mindestens drei Monaten im Land Sachsen-Anhalt
seinen Wohnsitz hat (26.12.2005 oder früher) und
3.
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Impressum:
Der Landeswahlleiter des Landes Sachsen-Anhalt
Geschäftsstelle
Halberstädter Straße 2, am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5183
Fax: (0391) 567-5575
Mail: lwl@mi.lsa-net.de
Impressum:
Geschäftsstelle des Landeswahlleiters
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5183
Fax: (0391) 567-5575
Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de






