Landtagswahl am 26. März 2006
Anträge auf Zulassung zur Briefwahl
06.03.2006, Magdeburg – 6
- Landeswahlleiter
Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 006/06
Landeswahlleiter -
Pressemitteilung Nr.: 006/06
Magdeburg, den 28. Februar 2006
Landtagswahl am 26. März 2006
Anträge auf Zulassung zur Briefwahl
Im Land Sachsen-Anhalt ist
es ein guter demokratischer Brauch, dass die Wähler am Wahltag ihre Stimme im
Wahllokal persönlich abgeben.
Der Landeswahlleiter macht
darauf aufmerksam, dass jedoch in bestimmten Ausnahmefällen auch die
Stimmabgabe mit Briefwahl zugelassen ist. Zu diesen Ausnahmen zählt nach dem
Landeswahlgesetz, wenn sich zum Beispiel ein wahlberechtigter Bürger am
Wahltag, d.h. am 26. März 2006, aus wichtigem Grund, beispielsweise wegen
einer Urlaubsreise, nicht in seiner Wohngemeinde aufhält. Auch aus beruflichen
Gründen sowie bei Krankheit, hohem Alter oder körperlichem Gebrechen ist die
Briefwahl zugelassen, wenn der Wahlberechtigte den Wahlraum nicht oder nur
unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Für die Briefwahl muss der
Wahlberechtigte bei seiner zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Erteilung
eines Wahlscheines stellen. Der Antrag kann schriftlich, aber auch durch
Telegramm, Fernschreiben, Telefax,
E-Mail oder durch sonstige
dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gestellt werden. Auf der
Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder in das Wählerverzeichnis
eingetragene Wahlberechtigte erhält, befindet sich ein Vordruck für den
Wahlscheinantrag. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der
Wahl, 24. März 2006, 18 Uhr, und in besonderen Ausnahmefällen noch bis zum
Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.
Achtung: Den Antrag auf
Briefwahlunterlagen muss der Wahlberechtigte entweder selbst bei seiner
zuständigen Gemeinde (Wahlamt) abgeben oder diesen seiner Gemeinde freigemacht
übersenden. Der Antrag sollte unverzüglich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung
gestellt werden, damit die Gemeinde die Unterlagen für die Briefwahl
(Stimmzettel, blauer Wahlumschlag, Wahlschein, roter Wahlbriefumschlag und
Merkblatt für die Briefwahl) rechtzeitig aushändigen oder an die im Antrag
angegebene Adresse übersenden kann.
Impressum:
Der Landeswahlleiter des Landes
Sachsen-Anhalt
Geschäftsstelle
Halberstädter Straße 2, am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5183
Fax: (0391) 567-5575
Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Geschäftsstelle des Landeswahlleiters
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5183
Fax: (0391) 567-5575
Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de






