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Landtagswahl am 26. März 2006
Anträge auf Zulassung zur Briefwahl

06.03.2006, Magdeburg – 6

  • Landeswahlleiter

 

 

 

 

 

Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 006/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeswahlleiter -

Pressemitteilung Nr.: 006/06

 

 

 

Magdeburg, den 28. Februar 2006

 

 

 

Landtagswahl am 26. März 2006

Anträge auf Zulassung zur Briefwahl

 

 

 

Im Land Sachsen-Anhalt ist

es ein guter demokratischer Brauch, dass die Wähler am Wahltag ihre Stimme im

Wahllokal persönlich abgeben.

 

Der Landeswahlleiter macht

darauf aufmerksam, dass jedoch in bestimmten Ausnahmefällen auch die

Stimmabgabe mit Briefwahl zugelassen ist. Zu diesen Ausnahmen zählt nach dem

Landeswahlgesetz, wenn sich zum Beispiel ein wahlberechtigter Bürger am

Wahltag, d.h. am 26. März  2006, aus wichtigem Grund, beispielsweise wegen

einer Urlaubsreise, nicht in seiner Wohngemeinde aufhält. Auch aus beruflichen

Gründen sowie bei Krankheit, hohem Alter oder körperlichem Gebrechen ist die

Briefwahl zugelassen, wenn der Wahlberechtigte den Wahlraum nicht oder nur

unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

 

Für die Briefwahl muss der

Wahlberechtigte bei seiner zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Erteilung

eines Wahlscheines stellen. Der Antrag kann schriftlich, aber auch durch

Telegramm, Fernschreiben, Telefax,

 

E-Mail oder durch sonstige

dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gestellt werden. Auf der

Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder in das Wählerverzeichnis

eingetragene Wahlberechtigte erhält, befindet sich ein Vordruck für den

Wahlscheinantrag. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der

Wahl, 24. März 2006, 18 Uhr, und in besonderen Ausnahmefällen noch bis zum

Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.

 

Achtung: Den Antrag auf

Briefwahlunterlagen muss der Wahlberechtigte entweder selbst bei seiner

zuständigen Gemeinde (Wahlamt) abgeben oder diesen seiner Gemeinde freigemacht

übersenden. Der Antrag sollte unverzüglich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung

gestellt werden, damit die Gemeinde die Unterlagen für die Briefwahl

(Stimmzettel, blauer Wahlumschlag, Wahlschein, roter Wahlbriefumschlag und

Merkblatt für die Briefwahl) rechtzeitig aushändigen oder an die im Antrag

angegebene Adresse übersenden kann.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Der Landeswahlleiter des Landes

Sachsen-Anhalt

Geschäftsstelle

Halberstädter Straße 2, am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Geschäftsstelle des Landeswahlleiters

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de