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Darstellung zum Ablauf bei einem Vogelgrippe-Verdacht in einem Geflügelbestand

22.02.2006, Magdeburg – 34

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 034/06

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Pressemitteilung Nr.: 034/06

 

Magdeburg, den 22. Februar 2006

 

 

Darstellung zum Ablauf bei einem Vogelgrippe-Verdacht in einem Geflügelbestand

 

Gibt es in einem Tierbestand in Sachsen-Anhalt einen Vogelgrippe-Verdacht, wird folgender Ablauf ausgelöst:

 

 

Der Geflügelhalter und der hinzugezogene Tierarzt melden den Verdachtsfall dem Amtstierarzt beim Landkreis

Der Amtstierarzt prüft, ob ein begründeter Verdacht vorliegt

Wenn begründeter Verdacht vorliegt:

 

 

 

 

wird der Hof vorsorglich gesperrt

werden Proben des / der Tiere an das Landesuntersuchungsamt beim Landesamt für Verbraucherschutz zur Untersuchung geschickt

 

 

 

 

Der Amtstierarzt des Landkreises entscheidet bei begründetem Verdacht über die Aktivierung des Krisenzentrums. Die Arbeitsfähigkeit wird damit hergestellt.

Mit der Bestätigung des Verdachtsfalls durch das Landesuntersuchungsamt nimmt der Krisenstab des Landkreises unter Leitung des Landrates seine Arbeit auf.

 

 

Der Krisenstab trifft alle für den Kreis nötigen Entscheidungen (u.a. auch, ob zur Absicherung Polizei erforderlich ist)

Der Landkreis informiert zudem parallel das Landesverwaltungsamt

 

Das Landesverwaltungsamt bildet ebenso einen Krisenstab. Leiter ist der Präsident des Landesverwaltungsamtes.

Das Landesverwaltungsamt informiert die beteiligten Ministerien (Landwirtschaft, Gesundheit, Innen).

Das Landwirtschaftsministerium bildet den Krisenstab fürs Land. Leiter ist der Staatssekretär.

 

Die Krisenstäbe auf allen Ebenen (Kreis, Landesverwaltungsamt, Landesregierung) können bei Bedarf einen so genannten Lenkungsstab bilden, um externen Sachverstand zu nutzen. Dabei geht es vor allem darum, die erforderlichen Maßnahmen mit kompetenten Vertretern betroffener Wirtschaftsverbände zu koordinieren. Mitglieder in einem solchen Lenkungsstab könnten vor allem Verbände der Wirtschaft sein.

 

Untersuchungen und Untersuchungsergebnisse:

Die Untersuchungen beim Landesuntersuchungsamt in Stendal (Landesamt für Verbrauerschutz) dauern etwa einen Tag. Das Ergebnis gibt Aufschluss, ob es sich um einen Vogelgrippe-Virus (Influenza Typ A) handelt oder nicht.

 

Gibt es in Stendal eine Bestätigung für einen Vogelgrippe-Virus, erfolgt dann eine Feindiagnostik durch das Bundesinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) auf der Insel Riems auf die Subtypen H5 oder H7 (das für den Menschen gefährliche Vogelgrippe-Virus heißt H5N1). Diese Diagnostik dauert dann etwa zwei Tage.

Die Untersuchungsergebnisse werden in folgender Reihenfolge gemeldet:

 

 

das Landesamt für Verbraucherschutz informiert die Ministerien (Landwirtschaft und Gesundheit) sowie über das Landesverwaltungsamt und den Landkreis den Tierhalter

Das Landwirtschaftsministerium meldet das Ergebnis dem Bundesverbraucherministerium und von dort wird dann die EU-Kommission informiert

 

 

Im Landkreis sind vom dortigen Krisenzentrum zu veranlassen / zu koordinieren:

 

 

 

Vorbereitungen für eventuelle Maßnahmen (Tötung)

Bildung eines Sperrbezirks um den betroffenen Betrieb mit einem Radius von drei Kilometern. Das heißt, für alle Geflügelhalter in diesem Umkreis gilt eine so genannte Verdachtssperre (kein Tier darf rein, keines darf raus ¿ für mindestens 21 Tage)

Bildung einer Schutzzone mit einem Radius von zehn Kilometern (in dieser Zone muss das Nutzgeflügel laut EU-Recht umgehend in die Ställe eingesperrt werden / Anmerkung: Aktuell gilt ohnehin Stallpflicht!)

 

 

 

 

Zudem werden anhand der Lieferbeziehungen des Geflügelhalters die Betriebe, in die Geflügel verkauft worden ist, sowie die zuständigen Behörden informiert. Es werden von diesen Tieren ebenfalls (Tupfer)-Proben untersucht. Auch wird eine Verdachtssperre verhängt.

Bei Bestätigung eines Vogelgrippe-Falles werden alle Tiere des betroffenen Bestandes sowie die Tiere in unmittelbaren Kontaktbeständen getötet.

 

 

Entschädigungen:

 

 

Entschädigungen werden auf Antrag von der Tierseuchenkasse gezahlt. Entschädigung aus der Tierseuchenkasse (Anstalt öffentlichen Rechts) bekommt natürlich nur derjenige, der zuvor auch Mitglied der Tierseuchenkasse war und seinen Seuchenkassenbeitrag (nach Anzahl der Tiere) entrichtet hat. (Anmerkung: Mit seiner Anmeldung des Betriebes laut Viehverkehrsverordnung ist jeder Geflügelhalter verpflichtet, dann auch der Tierseuchenkasse beizutreten und seinen Beitrag zur Tierseuchenkasse zu entrichten)

Die Entschädigungsleistung setzt sich zusammen zu 50 Prozent aus den Beiträgen der Tierhalter und zu 50 Prozent als Beitrag/Zuschuss des Landes

 

 

 

Weitere Informationen / Hinweise und Verhaltenstipps zum Thema Vogelgrippe gibt es im Internet auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt / Themen A-Z / Vogelgrippe unter www.mlu.sachsen-anhalt.de

 

Amtstierärzte Sachsen-Anhalt

 

 

 

Landkreis / kreisfreie Stadt

 

Amtstierarzt

 

a) Telefon / b) Telefax

 

 

Jerichower Land

 

 

DVM Bodamer

 

 

a. 03933/9493900 oder 03933/9493995

b. 03933/9493999

 

 

 

Halberstadt

 

 

Frau DVM Sapandowski

 

 

a. 03941/577257 / b. 03941/577621

 

 

 

Ohrekreis

 

Dr. Gonschorek

 

 

a. 03904/4804317 / b. 03904/4804319

 

 

 

Magdeburg

 

Dr. Lüthke

 

 

a. 0391/5406201 / b. 0391/5406211

 

 

 

Bördekreis

 

DVM Ruppert

 

 

a. 03949/918360 / b. 03949/918611

 

 

 

Quedlinburg

 

Frau Dr. Piegert

 

 

a. 03946/76314 / b. 03946/76319

 

 

 

Altmarkkreis

Salzwedel

 

Dr. Oßwald

 

 

a. 03901/840417 / b. 03901/840878

 

 

 

Schönebeck

und Bernburg

 

Dr. Suck

 

 

a. 03928/780337 / b. 03928/7809331

 

 

 

Aschersleben/

Staßfurt.

 

Dr. Bradtke

 

a. 03473/9551608 / b. 03473/9551323

 

 

Stendal

 

Dr. Fünfarek

 

 

a. 03931/607759 / b. 03931/715577

 

 

 

Wernigerode

 

Dr. Siegl

 

 

a. 03943/582501 oder 03943/582502

 

b. 03943/625700

 

 

Bitterfeld

 

Dr. Schneider

 

 

a. 03493/341860 / b. 03493/341249

 

 

 

Dessau

.

 

Dr. Moeller, TA

Gesundheitsamt

 

 

a. 0340/2041135 oder 0340/2042835

 

b. 0340/2042931

 

 

Köthen

 

Frau Dr. Wolle

 

 

a. 03496/601359 / b. 03496/601446

 

 

 

Wittenberg

 

Dr. Kasan

 

 

a. 03491/479305 / b. 03491/479302

 

 

 

Anhalt-Zerbst

 

Dr. Knobloch

 

 

a. 034901/91451 / b. 034901/91555

 

 

 

Mansfelder

Land

 

Dr. Seibt

 

 

a. 03475/661850 / b. 03475/661888

 

 

 

Halle (Stadt)

 

Frau Dr. Schwarzer

 

 

a. 0345/7743020 / b. 0345/7743012

 

 

 

Merseburg/

Querfurt

 

Frau Dr. Meier

 

 

a. 03461/401270 oder 03461/401271

 

b. 03461/401281

 

 

Burgenlandkreis

 

Dr. Schurig

 

 

a. 03445/732270 / b. 03445/732297

 

 

 

Saalkreis

 

Dr. Schielke

 

 

a. 0345/5235215 / b. 0345/5235221

 

 

 

Sangerhausen

 

 

Dr. Glaser

 

 

a. 03464/535730

 

b. 03464/535741 oder 03464/ 535702

 

 

Weißenfels

 

Frau Dr. Krüger

 

 

a. 03443/372225 / b. 03443/372254

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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39108 Magdeburg

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