Beanstandung des Quedlinburger
Haushaltes
Verständnis für Schwierigkeiten bei Haushaltskonsolidierung - kein Verständnis
für Polemik
01.03.2006, Halle (Saale) – 21
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 21/06
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 21/06
Halle, den 21. Februar 2006
Beanstandung des Quedlinburger
Haushaltes
Verständnis für Schwierigkeiten bei Haushaltskonsolidierung - kein Verständnis
für Polemik
Seitens des Quedlinburger Kreistages
wurde dem Landesverwaltungsamt in der heutigen Regionalausgabe der
Mitteldeutschen Zeitung im Zusammenhang mit der Haushaltsbeanstandung ¿Arroganz
und Selbstherrlichkeit¿ vorgeworfen. Diese scharfen Worte, beziehen sich
konkret auf die angeblich auf einen Tag beschränkte Fristsetzung für eine
Stellungnahme für den Landkreis. Hier hat der Landrat die Kreistagsmitglieder
nicht angemessen aufgeklärt. In Anbetracht kurzer Genehmigungszeiten war diese
kurze Fristsetzung zwar schriftlich fixiert,
¿tatsächlich war sich vor Abgang des
Schreibens telefonisch auf eine Fristverlängerung um 8 Tage verständigt und
auch seitens des Landkreises in Anspruch genommen worden. Es ist ja nicht
unüblich, von Landkreisen kritisiert zu werden, dennoch sind wir zutiefst
verärgert über die Unterschlagung dieses Sachverhaltes. Natürlich haben wir
Verständnis für die Schwierigkeiten bei der Haushaltskonsolidierung angesichts
der finanziellen Ausstattung der Landkreise, allerdings gelten diesbezüglich
für alle Landkreise die gleichen gesetzlichen Parameter, der überwiegende Teil
hat hier konstruktive Arbeit geleistet und nicht mit Polemik von den
tatsächlichen problematischen Fakten abgelenkt.¿, reagierte der Vizepräsident
des Landesverwaltungsamtes Peter Kuras auf die heutige Berichterstattung.
Auf 8 Seiten wurden die Planung des
Landkreises analysiert und die Gründe der Beanstandung ausführlich aufgelistet
und erläutert:
Die Gemeindeordnung des Landes
Sachsen-Anhalt verpflichtet alle Kommunen, einen in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden. Kann das nicht erreicht werden, was
nicht automatisch Schuld der Kommune sein muss, ist in einem
Konsolidierungskonzept genau festzulegen, mit welchen Maßnahmen der Ausgleich
bis zu dem festgelegten Zeitpunkt (hier 2014) gelingen soll. Um ein
realistisches Bild zu zeichnen, müssen natürlich auch die Prognosen - Einnahmen
und Ausgaben betreffend - realistisch sein. Genau hier liegen die Versäumnisse
des Landkreises.
Das aktualisierte Haushaltskonsolidierungskonzept
des Landkreises führt entgegen der geäußerten Auffassung des Landkreises
Quedlinburg auch im Jahr 2014 nicht zu einem ausgeglichenen Haushalt.
Nach Berechnungen des LVwA verbleibt
auch dann noch ein ungedeckter Fehlbetrag in Höhe von fast 10 Mio. Euro.
Insbesondere die Schlüsselzuweisungen, die der Landkreis nach dem
Finanzausgleichsgesetz erhält, sind in dem Konzept des Landkreises zu hoch
angesetzt.
Hintergrund:
Jährlich setzt das Innenministerium
im so genannten Orientierungsdatenerlass die Prognosegrundlagen fest, die eine
Höhe der Schlüsselzuweisungen, die ein Landkreis nach dem
Finanzausgleichsgesetz erhält, definiert. Diese sind für alle Kommunen bindend.
Eine willkürliche Erhöhung dieser Ansätze führt zu unrealistischen Einnahmekalkulationen
in der Zukunft und verfälscht die tatsächliche Finanzsituation eines
Landkreises (¿ ¿sich glücklich rechnen¿).
Das Landesverwaltungsamt hat
selbstverständlich seine Reaktionen auf die - im Gegensatz zu den meisten
anderen Landkreisen - zu optimistischen Zukunftsprognosen des Landkreises mit
dem Innenministerium abgestimmt.
Gegen die Haushaltsverfügung hat der
Landkreis Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch wird derzeit im
Landesverwaltungsamt bearbeitet.
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