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Beanstandung des Quedlinburger
Haushaltes
Verständnis für Schwierigkeiten bei Haushaltskonsolidierung - kein Verständnis
für Polemik

01.03.2006, Halle (Saale) – 21

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 21/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 21/06

 

 

 

Halle, den 21. Februar 2006

 

 

 

Beanstandung des Quedlinburger

Haushaltes

Verständnis für Schwierigkeiten bei Haushaltskonsolidierung  - kein Verständnis

für Polemik

 

 

 

Seitens des Quedlinburger Kreistages

wurde dem Landesverwaltungsamt in der heutigen Regionalausgabe der

Mitteldeutschen Zeitung im Zusammenhang mit der Haushaltsbeanstandung ¿Arroganz

und Selbstherrlichkeit¿ vorgeworfen. Diese scharfen Worte, beziehen sich

konkret auf die angeblich auf einen Tag beschränkte Fristsetzung für eine

Stellungnahme für den Landkreis. Hier hat der Landrat die Kreistagsmitglieder

nicht angemessen aufgeklärt. In Anbetracht kurzer Genehmigungszeiten war diese

kurze Fristsetzung zwar schriftlich fixiert, 

 

 

 

¿tatsächlich war sich vor Abgang des

Schreibens telefonisch auf eine Fristverlängerung um 8 Tage verständigt und

auch seitens des Landkreises in Anspruch genommen worden. Es ist ja nicht

unüblich, von Landkreisen kritisiert zu werden, dennoch sind wir zutiefst

verärgert über die Unterschlagung dieses Sachverhaltes. Natürlich haben wir

Verständnis für die Schwierigkeiten bei der Haushaltskonsolidierung angesichts

der finanziellen Ausstattung der Landkreise, allerdings gelten diesbezüglich

für alle Landkreise die gleichen gesetzlichen Parameter, der überwiegende Teil

hat hier konstruktive Arbeit geleistet und nicht mit Polemik von den

tatsächlichen problematischen Fakten abgelenkt.¿, reagierte der Vizepräsident

des Landesverwaltungsamtes Peter Kuras auf die heutige Berichterstattung.

 

 

 

Auf 8 Seiten wurden die Planung des

Landkreises analysiert und die Gründe der Beanstandung ausführlich aufgelistet

und erläutert:

 

 

 

Die Gemeindeordnung des Landes

Sachsen-Anhalt verpflichtet alle Kommunen, einen in Einnahmen und Ausgaben

ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden. Kann das nicht erreicht werden, was

nicht automatisch Schuld der Kommune sein muss, ist in einem

Konsolidierungskonzept  genau festzulegen, mit welchen Maßnahmen der Ausgleich

bis zu dem festgelegten Zeitpunkt (hier 2014) gelingen soll. Um ein

realistisches Bild zu zeichnen, müssen natürlich auch die Prognosen - Einnahmen

und Ausgaben betreffend - realistisch sein. Genau hier liegen die Versäumnisse

des Landkreises.

 

 

 

Das aktualisierte Haushaltskonsolidierungskonzept

des Landkreises führt entgegen der geäußerten Auffassung des Landkreises

Quedlinburg auch im Jahr 2014 nicht zu einem ausgeglichenen Haushalt.

 

 

 

Nach Berechnungen des LVwA verbleibt

auch dann noch ein ungedeckter Fehlbetrag in Höhe von fast 10 Mio. Euro.

Insbesondere die Schlüsselzuweisungen, die der Landkreis nach dem

Finanzausgleichsgesetz erhält, sind in dem Konzept des Landkreises zu hoch

angesetzt.

 

 

 

Hintergrund:

 

Jährlich setzt das Innenministerium

im so genannten Orientierungsdatenerlass die Prognosegrundlagen fest, die eine

Höhe der Schlüsselzuweisungen, die ein Landkreis nach dem

Finanzausgleichsgesetz erhält, definiert. Diese sind für alle Kommunen bindend.

Eine willkürliche Erhöhung dieser Ansätze führt zu unrealistischen Einnahmekalkulationen

in der Zukunft und verfälscht die tatsächliche Finanzsituation eines

Landkreises (¿ ¿sich glücklich rechnen¿).

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt hat

selbstverständlich seine Reaktionen auf die - im Gegensatz zu den meisten

anderen Landkreisen - zu optimistischen Zukunftsprognosen des Landkreises mit

dem Innenministerium abgestimmt.

 

 

 

Gegen die Haushaltsverfügung hat der

Landkreis Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch wird derzeit im

Landesverwaltungsamt bearbeitet.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

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