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Bauminister Daehre sieht 2006 als Wendejahr
für Stadtumbau ? Aufwertung wird verstärkt, Abriss soll konsequent fortgeführt
werden

21.02.2006, Magdeburg – 109

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 109/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 109/06

 

 

 

Magdeburg, den 21. Februar 2006

 

 

 

Bauminister Daehre sieht 2006 als Wendejahr

für Stadtumbau ¿ Aufwertung wird verstärkt, Abriss soll konsequent fortgeführt

werden

 

Der

Stadtumbauprozess in Sachsen-Anhalt soll in diesem Jahr in eine neue

Umsetzungsphase eintreten. ¿Wir stehen vor einer inhaltlichen Wende, mit der

die Aufwertung stärker in das Blickfeld rückt¿, sagte Landesbauminister Dr.

Karl-Heinz Daehre heute in Magdeburg. Der Abriss von dauerhaft leer stehenden

Wohnungen werde konsequent fortgeführt. ¿Zugleich müssen wir uns aber stärker

auf die Beantwortung der Frage konzentrieren, wie wir die entstandenen

Freiräume nachhaltig ausgestalten¿, forderte er.

 

In der

nun beginnenden Etappe komme der Internationalen Bauausstellung in

Sachsen-Anhalt (IBA) eine besondere Bedeutung zu, betonte Daehre. Schon jetzt

werde das Bemühen der daran beteiligten 18 Kommunen deutlich, den demografischen

Wandel durch kreative Ansätze im Stadtumbau zu gestalten. ¿An zahlreichen Stellen

beginnen die in den zurückliegenden Jahren entwickelten Visionen bereits

Realität zu werden¿, fasste der Minister die Eindrücke von seiner jüngsten

Rundreise durch mehrere IBA-Städte zusammen. In den kommenden Monaten werde ein

so genannter Masterplan vorbereitet, der als Entscheidungsgrundlage für die

weitere Projektförderung diene.

 

Die bisherige Konzentration auf den Abriss hat

nach Einschätzung von Daehre neben deutlich erkennbaren Stabilisierungseffekten

auf dem Wohnungsmarkt auch dazu beigetragen, die Attraktivität vieler

Stadtteile zu erhöhen. Ein wesentlicher Grund dafür sei die Neuordnung der

Förderabwicklung unter Einbeziehung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Nach Bewilligung der Mittel können die Wohnungsunternehmen seitdem alle Abrisse

vollziehen und sich schneller von den Kosten des Leerstandes entlasten. Obwohl

die Bund-Länder-Vereinbarung zum Stadtumbau und der Städtebauforderung noch

nicht vorliege, werde das Land auch in diesem Jahr seinen Anteil in Höhe von

fast 24 Millionen EUR wieder vorfristig zur Verfügung stellen. ¿Die Dynamik des

Stadtumbaus muss gesichert werden¿, begründete Daehre die Entscheidung.

 

Seit dem Start des Programms ¿Stadtumbau Ost¿

im Jahre 2002 sind in Sachsen-Anhalt insgesamt rund 225 Millionen Euro

bewilligt worden. Davon wurden bislang rund zwei Drittel (ca. 127 Mio. EUR) für

Abriss- und ein Drittel (ca. 98 Mio. EUR) für Aufwertungsmaßnahmen eingesetzt.

Mit den öffentlichen Fördermitteln können fast 39.500 dauerhaft leer stehende

Wohnungen vom Markt genommen werden. Bislang sind davon mehr als 29.700

abgerissen worden.

 

Trotz der unumgänglichen Schwerpunktsetzung

beim Abriss seien auch im Programmteil Aufwertung beispielhafte Lösungen umgesetzt

worden, hob der Bauminister hervor. Dazu gehörten u.a. die Sanierung von

Kindereinrichtungen und Schulen in den Fördergebieten, die Anpassung

öffentlicher Räume an die Bedürfnisse behinderter Menschen sowie die Anpassung

der Verkehrsinfrastruktur in den Stadtumbaugebieten. Daehre verwies auf die vorrangige

Bearbeitung von Förderanträgen zur Sanierung und Instandsetzung von

Kindertagesstätten und Schulen im Rahmen des Programmteils Aufwertung. Hierfür

habe die Landesregierung allein im Programmjahr 2005 den Kommunen rund elf

Millionen Euro Bundes- und Landesmittel aus den Programmen Stadtumbau und

Stadtsanierung zur Verfügung gestellt. Der Zustand von mehr als dreißig Schulen

und Kindertagesstätten sei verbessert worden und trage zur Schaffung eines

familienfreundlichen Wohnumfeldes bei.

 

Zur Verhinderung des Abrisses

wertvoller historischer Gebäude mit Fördermitteln aus dem Programm ¿Stadtumbau

Ost¿ ist nach Auskunft von Daehre mit der Verwaltungsvereinbarung 2005 festgeschrieben

worden, dass der Rückbau von vor 1914 errichteten Gebäuden oder anderen, das

Stadtbild prägenden Gebäuden grundsätzlich der Zustimmung des Landes bedarf. Ausnahmen

bestehen, wenn in einem nach landesrechtlichen Vorschriften geregelten Verfahren

unter Beteiligung der zuständigen Denkmalschutzbehörde die Zustimmung zum

Abriss erteilt wurde. Gleiches gilt, wenn im Rahmen eines

Stadtentwicklungskonzeptes der Abriss des Gebäudes abgestimmt wurde.

 

Darüber hinaus wird mit der Verwaltungsvereinbarung die Möglichkeit

eingeräumt, drei Prozent der Fördermittel dieses Programms ohne Eigenanteil der

Kommune für Sicherungsmaßnahmen an vor 1914 errichteten Gebäuden in

straßenparalleler Blockrandbebauung (Vorderhäuser) einzusetzen. Dies kann ab

diesem Programmjahr zur Wirkung kommen, wenn Kommunen entsprechende Anträge

stellen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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