Bauminister Daehre sieht 2006 als Wendejahr
für Stadtumbau ? Aufwertung wird verstärkt, Abriss soll konsequent fortgeführt
werden
21.02.2006, Magdeburg – 109
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 109/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 109/06
Magdeburg, den 21. Februar 2006
Bauminister Daehre sieht 2006 als Wendejahr
für Stadtumbau ¿ Aufwertung wird verstärkt, Abriss soll konsequent fortgeführt
werden
Der
Stadtumbauprozess in Sachsen-Anhalt soll in diesem Jahr in eine neue
Umsetzungsphase eintreten. ¿Wir stehen vor einer inhaltlichen Wende, mit der
die Aufwertung stärker in das Blickfeld rückt¿, sagte Landesbauminister Dr.
Karl-Heinz Daehre heute in Magdeburg. Der Abriss von dauerhaft leer stehenden
Wohnungen werde konsequent fortgeführt. ¿Zugleich müssen wir uns aber stärker
auf die Beantwortung der Frage konzentrieren, wie wir die entstandenen
Freiräume nachhaltig ausgestalten¿, forderte er.
In der
nun beginnenden Etappe komme der Internationalen Bauausstellung in
Sachsen-Anhalt (IBA) eine besondere Bedeutung zu, betonte Daehre. Schon jetzt
werde das Bemühen der daran beteiligten 18 Kommunen deutlich, den demografischen
Wandel durch kreative Ansätze im Stadtumbau zu gestalten. ¿An zahlreichen Stellen
beginnen die in den zurückliegenden Jahren entwickelten Visionen bereits
Realität zu werden¿, fasste der Minister die Eindrücke von seiner jüngsten
Rundreise durch mehrere IBA-Städte zusammen. In den kommenden Monaten werde ein
so genannter Masterplan vorbereitet, der als Entscheidungsgrundlage für die
weitere Projektförderung diene.
Die bisherige Konzentration auf den Abriss hat
nach Einschätzung von Daehre neben deutlich erkennbaren Stabilisierungseffekten
auf dem Wohnungsmarkt auch dazu beigetragen, die Attraktivität vieler
Stadtteile zu erhöhen. Ein wesentlicher Grund dafür sei die Neuordnung der
Förderabwicklung unter Einbeziehung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Nach Bewilligung der Mittel können die Wohnungsunternehmen seitdem alle Abrisse
vollziehen und sich schneller von den Kosten des Leerstandes entlasten. Obwohl
die Bund-Länder-Vereinbarung zum Stadtumbau und der Städtebauforderung noch
nicht vorliege, werde das Land auch in diesem Jahr seinen Anteil in Höhe von
fast 24 Millionen EUR wieder vorfristig zur Verfügung stellen. ¿Die Dynamik des
Stadtumbaus muss gesichert werden¿, begründete Daehre die Entscheidung.
Seit dem Start des Programms ¿Stadtumbau Ost¿
im Jahre 2002 sind in Sachsen-Anhalt insgesamt rund 225 Millionen Euro
bewilligt worden. Davon wurden bislang rund zwei Drittel (ca. 127 Mio. EUR) für
Abriss- und ein Drittel (ca. 98 Mio. EUR) für Aufwertungsmaßnahmen eingesetzt.
Mit den öffentlichen Fördermitteln können fast 39.500 dauerhaft leer stehende
Wohnungen vom Markt genommen werden. Bislang sind davon mehr als 29.700
abgerissen worden.
Trotz der unumgänglichen Schwerpunktsetzung
beim Abriss seien auch im Programmteil Aufwertung beispielhafte Lösungen umgesetzt
worden, hob der Bauminister hervor. Dazu gehörten u.a. die Sanierung von
Kindereinrichtungen und Schulen in den Fördergebieten, die Anpassung
öffentlicher Räume an die Bedürfnisse behinderter Menschen sowie die Anpassung
der Verkehrsinfrastruktur in den Stadtumbaugebieten. Daehre verwies auf die vorrangige
Bearbeitung von Förderanträgen zur Sanierung und Instandsetzung von
Kindertagesstätten und Schulen im Rahmen des Programmteils Aufwertung. Hierfür
habe die Landesregierung allein im Programmjahr 2005 den Kommunen rund elf
Millionen Euro Bundes- und Landesmittel aus den Programmen Stadtumbau und
Stadtsanierung zur Verfügung gestellt. Der Zustand von mehr als dreißig Schulen
und Kindertagesstätten sei verbessert worden und trage zur Schaffung eines
familienfreundlichen Wohnumfeldes bei.
Zur Verhinderung des Abrisses
wertvoller historischer Gebäude mit Fördermitteln aus dem Programm ¿Stadtumbau
Ost¿ ist nach Auskunft von Daehre mit der Verwaltungsvereinbarung 2005 festgeschrieben
worden, dass der Rückbau von vor 1914 errichteten Gebäuden oder anderen, das
Stadtbild prägenden Gebäuden grundsätzlich der Zustimmung des Landes bedarf. Ausnahmen
bestehen, wenn in einem nach landesrechtlichen Vorschriften geregelten Verfahren
unter Beteiligung der zuständigen Denkmalschutzbehörde die Zustimmung zum
Abriss erteilt wurde. Gleiches gilt, wenn im Rahmen eines
Stadtentwicklungskonzeptes der Abriss des Gebäudes abgestimmt wurde.
Darüber hinaus wird mit der Verwaltungsvereinbarung die Möglichkeit
eingeräumt, drei Prozent der Fördermittel dieses Programms ohne Eigenanteil der
Kommune für Sicherungsmaßnahmen an vor 1914 errichteten Gebäuden in
straßenparalleler Blockrandbebauung (Vorderhäuser) einzusetzen. Dies kann ab
diesem Programmjahr zur Wirkung kommen, wenn Kommunen entsprechende Anträge
stellen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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