"Die Stellung Sachsen-Anhalts in der
Gemeinschaft deutscher Länder"
Regierungserklärung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der
Landtagssitzungam 16. Februar 2006
21.02.2006, Magdeburg – 94
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 094/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 094/06
Magdeburg, den 16. Februar 2006
"Die Stellung Sachsen-Anhalts in der
Gemeinschaft deutscher Länder"
Regierungserklärung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der
Landtagssitzungam 16. Februar 2006
Anrede!
Eine Regierungserklärung in der letzten
Plenarsitzung einer Legislaturperiode kann naturgemäß keinen programmatischen
Inhalt haben, wenn sie nicht als Wahlkampf missverstanden werden soll. Der
gleiche Verdacht würde aufkommen, wenn sie wie ein Bilanzbericht angelegt
werden würde. Beides habe ich nicht vor.
Ich möchte am Ende dieser Legislaturperiode
die Gelegenheit nutzen, Ihnen einige Gedanken vorzutragen, für die wir uns
während der bisherigen gemeinsamen Arbeit kaum Zeit nehmen konnten.
Die Staatsqualität Sachsen-Anhalts hat unter allen
16 Bundesländern die kürzeste Geschichte. Als eigenständiges Land hatte
Sachsen-Anhalt lediglich von Sommer 1945 bis zum Sommer 1952 bestanden, bevor
es mit dem Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 am 14. Oktober 1990 wieder
errichtet wurde. Die Reföderalisierung des Gebietes der ehemaligen DDR war
nicht nur eine formale Anpassung an die Strukturen der Bundesrepublik, sie
entsprach auch dem ausdrücklichen Willen der Bürgerrechtsbewegung in diesem
Teil Deutschlands. Die erklärte Absicht, staatlicher Allmacht durch horizontale
Gewaltenteilung zukünftig Schranken zu setzen, wurde von den meisten der damals
aktiven Gruppierungen vertreten. Anders als in unseren Nachbarländern, die ihre
Identität aus einer längeren gemeinsamen Geschichte ableiten, gibt es eine
solche historisch gewachsene Landesidentität in Sachsen-Anhalt nicht. Obwohl
bei einer Umfrage 1994 in Sachsen-Anhalt nur 45% der Befragten eine
Identifikation mit ihrem Land angaben und damit weniger als in allen anderen
deutschen Ländern, waren jedoch 78% der Meinung, das Land Sachsen-Anhalt solle
auch bei einer eventuellen Länderneugliederung erhalten bleiben. Das muss jede
Landesregierung als Auftrag verstehen, wenn sie die Interessen der eigenen
Bürger nicht verraten will.
Niemand bestreitet trotzdem die Notwendigkeit einer
Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland. Weil der Bundestag
während der vergangenen mehr als fünf Jahrzehnte immer häufiger von der Möglichkeit
der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht hat, sind die Landtage in
ihren Gesetzgebungsbefugnissen ausgeblutet. Sie haben kaum noch eigene Entscheidungsmöglichkeiten.
Die Länder wurden mehr und mehr zu Verwaltungsprovinzen, ihr Staatscharakter ist
kaum noch erkennbar. Dies wird sehr unterschiedlich wahrgenommen. Die
Gesamtheit der alten Bundesländer beklagt diese Entwicklung als eigenen Bedeutungsverlust.
Die neuen Bundesländer, die größere eigene Kompetenz nie selbst erlebt haben,
sehen dies unterschiedlich. Soweit sie eine eigene Tradition haben, streben sie
schon deshalb ebenfalls einen deutlicheren eigenen Staatscharakter an. Soweit
sie diese eigene Tradition nicht haben, entsteht gelegentlich der Eindruck, als
ob die nur als Verwaltungsprovinz empfundene Eigenständigkeit eine beliebige
Spielmasse zur Profilierung sei. Deshalb sollten auch bei uns zukünftige
Landesregierungen der eigenen Bevölkerung jenes Maß an Authentizität und Selbstwertgefühl
vermitteln, das unsere Nachbarländer ganz selbstverständlich für sich in Anspruch
nehmen. Kritiker missverstehen das absichtlich als kultivieren einer
Kleinstaaterei. Dabei geht es allen Ländern nur um die Wahrung eigener
Identität in einem gemeinsamen Bundesstaat, den niemand in Frage stellt.
Auch dieser Bundesstaat bedarf der Reformen. Die
Welt um uns verändert sich rasant. Grundsätzliche technologische und
soziologische Entwicklungen während der letzten Jahrzehnte des vorigen
Jahrhunderts haben dazu geführt, dass diese Welt nie wieder so sein wird, wie
sie einmal war. Andere Nationen holen auf und dominieren in nie da gewesener
Weise die Märkte. Uns gelingt es immer weniger, mit diesem Tempo mitzuhalten.
Im Wettbewerb der Standorte sind jene Staaten im Vorteil, die schnell
entscheiden können. Wir brauchen deshalb für unsere innerstaatliche Ordnung
klare Zuständigkeiten beim Bund einerseits und bei den Ländern andererseits.
Die Föderalismuskommission hat dazu erste Vorschläge gemacht, die in diesem
Jahr umgesetzt werden sollen. Europa ist eine Realität. Mehr als 50 % unseres
gesamten Gesetzesrechts, mehr als 80 % unseres Wirtschaftsrechts sind durch
Vorgaben der Europäischen Union geprägt oder veranlasst. Der Entwurf eines
gemeinsamen Verfassungsvertrages der Europäischen Union ist in zwei Ländern
gescheitert. Die Gründe mögen unterschiedliche sein. Verbreitet ist die Sorge,
die EU könne sich zu einem zentralistisch organisierten Verwaltungsmoloch entwickeln,
in dem die Identität der Regionen verloren geht.
73 Regionen innerhalb der Europäischen Union verfügen
über Regierungen und direkt gewählte Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen.
Auch wir gehören dazu. Gemeinsam umfassen die Regionen mit eigener
Gesetzgebungsbefugnis fast die Hälfte der gesamten Bevölkerung der EU. Auf der
sechsten Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen
Ende November vorigen Jahres in München haben diese mit Zustimmung auch
Sachsen-Anhalts eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, in der das
Subsidiaritätsprinzip mehr als bisher als Leitgedanke für den Strukturaufbau
einer Europäischen Union befürwortet wird. Der wichtige Gedanke der
europäischen Gemeinschaft wird nur umgesetzt werden können, wenn er zu einer
Einheit in Vielfalt führt und die Regionen ihre Identität nicht verlieren. Das gilt
insbesondere für eine Region wie Sachsen-Anhalt, die aus historischen Gründen
noch dabei ist, ihre eigene Identität zu finden.
Die unterschiedliche Ausgangsposition der
Länder innerhalb der Bundesrepublik hat auch in der Föderalismuskommission zu
unterschiedlichen Zielvorstellungen geführt. Praktische Politik beginnt immer
mit dem Betrachten der Realitäten. Dazu gehörte, dass wir nur die Ziele
erreichen werden, die wir gemeinsam vertreten. Bereits am 6. Mai vorigen Jahres
haben sich die Ministerpräsidenten auf gemeinsame Verhandlungspositionen geeinigt.
Fast jedes Land hat dabei eigene Interessen zurückgestellt und um der Gemeinsamkeit
willen andere Positionen mitgetragen, die keine eigene Priorität hatten. Die Zahlerländer
im innerdeutschen Finanzausgleich halten eine grundlegende Neuordnung der
Finanzverfassung für dringend notwendig. Alle Empfängerländer haben dies erst
einmal abgelehnt. Um die erreichbaren Ziele umsetzen zu können, wurde dieses
Thema zunächst ausgeklammert. Nach der gesetzestechnischen Verabschiedung der
konsensfähigen Reformschritte sind weitere Gespräche über eine Neuordnung der Finanzverfassung
vorgesehen. Davor wird noch viel zu klären sein. Bund und Länder bekennen sich
zur Fortführung des Solidarpaktes einschließlich der Finanzierung des sog.
Korbes II, wie dies bereits 2001 beschlossen wurde. Dafür sind die neuen Länder
dankbar. Spätestens jetzt, wo es um die Konkretisierung einzelner Maßnahmen
geht, wird deutlich, was Eingeweihte schon von Anfang an wussten, dass diese
Einmütigkeit auf den unsicheren Füßen versteckter Undeutlichkeiten steht.
Von Anfang an ist undeutlich geblieben, was
alles zum Korb II gerechnet wird. Alle Versuche, mit der früheren
Bundesregierung darüber in Gespräche zu kommen, sind gescheitert. Wenigstens
aus der Sicht des Bundesfinanzministeriums soll alles dazu gezählt werden, was
an Finanzierung in die neuen Bundesländer fließt. Das führt dazu, dass uns
gelegentlich vorgeworfen wird, wir hätten schon viel zu viel Geld bekommen ¿
nachzulesen in einer kürzlich vom neuen Aufbau-Ost-Minister Tiefensee
autorisierten Presseerklärung. Bei dieser Betrachtung wird die Finanzierung
aller Bundesaufgaben in den neuen Ländern wie zum Beispiel Investitionen in
Bundeswehrstandorte und ähnliches mit eingerechnet. Das entspricht nicht
unseren Vorstellungen von der inneren Einheit in Deutschland. Die neuen Länder
verstehen sich nicht als ein besonderes Gouvernement in Deutschland, sondern
als wesensgleiche Länder in einem Bund. Die Finanzierung von Bundesaufgaben in
den neuen Ländern sollte deshalb nicht anders gewertet werden, als eine solche
in den alten Ländern. Ich bin dankbar dafür, dass sich die neue Bundeskanzlerin
bereit erklärt hat, noch in diesen Monat mit Gesprächen darüber beginnen zu
wollen. Niemand kann ein schnelles Ergebnis erwarten. In einem ersten Schritt
soll über die Struktur solcher Gespräche entschieden werden. Sofern der Bund im
Interesse der neuen Länder in diesem Gebiet seinerseits überproportional
investiert, wird dies berücksichtigt werden müssen. Es ist sicher, dass diese
Verhandlungen nicht einfach werden. Genauso wichtig sind Gespräche mit der
neuen Bundesregierung über die Bewertungskriterien in den sog.
Fortschrittsberichten der Bundesregierung über den Aufbau Ost.
Ich halte es für selbstverständlich, dass wir
über die Verwendung von Sonderbundesergänzungszuweisungen Rechenschaft ablegen
müssen. Für die geplanten Föderalismusgespräche über die innerdeutsche
Finanzstruktur wird ein Benchmarking der Länderhaushalte angedacht. Dass aber
die Behebung von teilungsbedingten Sonderlasten nur mit einem einzigen
fiskalischen Parameter gemessen wird, ist nicht sachgerecht. Dies dient einigen
Medien regelmäßig zu einer Diffamierung der neuen Länder und bedient
Ressentiments in westlichen Ländern. Hierüber mit uns zu sprechen, hat sich die
neue Bundesregierung bereit erklärt. Wir wollen noch in diesen Monat das
Verfahren dazu verabreden. Dabei sollten wir vor uns selbst nicht verschweigen,
dass die Haushaltssituation in den neuen Bundesländern durchaus unterschiedlich
ist. Aufgrund konsequenter eigener Politik steht Sachsen wesentlich besser da
als wir in Sachsen-Anhalt. Es überzeugt nicht, die Gründe dafür nur bei anderen
zu suchen. Wer sie wissen will, muss sich die Protokolle der parlamentarischen
Haushaltsberatungen der letzten Jahre durchlesen. Das löst zwar unsere eigenen
Probleme nicht, sollte aber vor der Wiederholung gemachter Fehler und
politischer Konstellationen bewahren. Eins ist sicher, wir werden unsere selbst
gemachten Schulden nicht bei anderen abladen können. Für unsere Position in der
Föderalismusdebatte bedeutet dies, dass ein reiner Wettbewerbsföderalismus bei
derzeit ungleicher Ausgangsposition für Sachsen-Anhalt völlig inakzeptabel sein
muss. Aus der Interessenlage unseres Landes werden wir einen kooperativen Gestaltungsföderalismus
anstreben, der
-
den Wettbewerb in den
Bereichen zulässt, in denen zwischen den Ländern Chancengleichheit besteht und
-
der solidarische
Strukturen zwischen den Ländern festschreibt, um die Chancengleichheit zu
erhalten und in den Bereichen zu schaffen, wo diese noch nicht besteht.
Diese Position wird von einer Mehrheit der
Länder geteilt. Sie auszufüllen bedarf noch vieler Vereinbarungen und
Absprachen.
Unstrittig sind inzwischen die gefundenen
Regelungen zu einem nationalen Stabilitätspakt mit einer Neuformulierung des
Art. 109 Abs. 5 Grundgesetz (neu) und zur EU-Haftung in Art. 104a Abs. 6 GG
(neu). Damit binden sich die Länder in ihre gesamtstaatliche Verantwortung ein.
Konkret bedeutet das, dass niemand in einem Land Finanzierungsversprechungen
machen kann, die er nicht mit eigenen Einnahmen finanzieren kann ¿ wenigstens
solange nicht, so lange es dafür keinen gesamtstaatlichen Konsens gibt. Die
übermäßige Verschuldung eines Landes belastet auch die anderen mit. Eine
ausschließliche Haftung nach dem Verursacherprinzip wie sie von einigen Ländern
gewünscht wurde, würde aber der unterschiedlichen Ausgangssituation nicht
gerecht. Für Sachsen-Anhalt habe ich der jetzt gefundenen Kompromisslösung zugestimmt
in der Hoffnung, dass sie niemals durch unser Verschulden greifen müsste.
Bundesgesetze, die die Länder finanziell verpflichten, werden immer
Zustimmungsgesetze bleiben. In einigen Bereichen waren die Länder bereit auf
Zustimmungsrechte im Bundesrat zu verzichten, wenn in anderen originäre Gesetzgebungskompetenzen
auf die Länder übertragen werden. Nicht allein die Mitwirkung an der
Rechtsetzung des Bundes entspricht dem Staatscharakter der Länder, sondern die
Gesetzgebung aus eigenem Recht. Das bedeutet, dass eine klare Abschichtung der
Kompetenzen von Bund und Ländern nach dem Prinzip der Subsidiarität zu erfolgen
hat.
Der Staat muss von den Bürgern her gedacht
werden. Er muss deshalb von unten nach oben organisiert werden. Nur was die
Kommunen nicht leisten können, gehört in die Zuständigkeitsebene der Länder und
nur was die Länder nicht leisten können, auch durch Koordination untereinander,
gehört in die Zuständigkeit des Bundes. Wenn Chancengleichheit besteht,
ermöglicht ein solcher Gestaltungsföderalismus auch einen gesunden Wettbewerb
um die besten Lösungen. Dann geht es nicht um eine ungesunde Konkurrenz,
sondern um ein lernendes System, das neuen politischen Ideen und Lösungen eine
Chance gibt. Auch eine staatliche Ordnung muss innovationsoffen werden. Das
geht am besten, wenn unterschiedliche Konzepte regional erprobt werden können.
Nach Vollzug der Kreisgebietsneugliederung
werden wir in einer zweiten Stufe der Verwaltungsreform nach den gleichen
Prinzipien darüber entscheiden, was Gemeinden und Kreise selbst regeln können
und was auf der Landesebene verbleiben muss. Die Erfahrungen aus der
Finanzsituation mancher Abwasserzweckverbände lehren die Dinge so zu gestalten,
dass das Land nicht erst zur Behebung auf der kommunalen Ebene selbst verschuldeter
Notlagen in die Pflicht genommen wird.
Im Verhältnis zwischen Bund und Ländern soll
das gleiche Problem mit einem nationalen Stabilitätspakt eingefangen werden.
Unter diesen prinzipiellen Gesichtspunkten soll der Bund künftig auf Regelungen
der Behördenorganisation ganz verzichten und die Regelung des
Verwaltungsverfahrens den Ländern überlassen. Das gilt prinzipiell für alle
nach der Grundgesetzänderung neu vom Bund verabschiedeten, nicht im Bundesrat
zustimmungspflichtigen Gesetze. Offen und noch umstritten ist die Anwendung auf
bereits bestehende Gesetze. Dafür wird gegenwärtig noch eine Übergangsregelung
gesucht. Da die Länder keine Steuergesetzgebungskompetenz haben, wäre es
naheliegend, die Steuerverwaltung ausschließlich dem Bund zu überlassen. Das
allerdings haben die meisten Länder abgelehnt. Solange das bisherige
Verteilungssystem besteht, soll die Steuerverwaltung von Bund und Ländern
gemeinsam verantwortet werden. Andererseits soll die Übertragung von
haushaltsrelevanten Aufgaben durch den Bund an die Kommunen zukünftig
grundsätzlich unterbleiben. Das Projekt der optierenden Kreise in der Arbeitsverwaltung
als Bundesaufgabe war insofern die letzte Ausnahme. Ganz offensichtlich scheint
sich dieses Modell zu bewähren. In den nächsten Jahren wird dieses Modell noch
zu erheblichen grundsätzlichen Diskussionen führen. Solange noch erhebliche
Unterschiede in der Steuerkraft und der Arbeitslosenquote unter den Ländern
bestehen, sind wir an einer Kommunalisierung der Arbeitsverwaltung ohne
Neuverteilung des Steueraufkommens nicht interessiert.
Mit Ausnahme von Sachsen waren die neuen
Bundesländer bisher nicht aktiv interessiert an der Übernahme der vollen
Arbeitgeberkompetenz für die eigenen Beamten. Rechtssystematisch ist das
logisch und insofern ist die Forderung der Länder begründet. Andererseits waren
es die Länder selbst, die in den frühen 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts
die Tariffindung dem Bund übertragen haben. Aus meiner Sicht wird die jetzt mehrheitlich
gewollte Lösung nicht am Votum Sachsen-Anhalts scheitern. Wir werden unsererseits
darauf achten, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder eine Koordinierungsfunktion
untereinander übernimmt. Die Verhandlungsführung durch die Länder hat sich
ohnehin bewährt. Für den Bund bedeuteten Tariferhöhungen regelmäßig mehr Steuereinnahmen
als die Erhöhung der eigenen Personalausgaben ausgemacht hatte. Das ist bei den
Ländern umgekehrt, weshalb sie zukünftig für sich selbst verhandeln wollen.
Der Bund hat eine Personalquote von unter 20
%, die Ländern von bis zu 50 %. Besonders die südwestlichen Länder fordern
deshalb im Sinne der Eigenstaatlichkeit die Organisations- und die
Personalhoheit für die eigenen Bediensteten zurück. Ich bin bereit dies
mitzutragen, weil wir die Solidarität dieser Länder in anderen für uns existenziellen
Fragen brauchen.
Für viele Länder war und ist eine umfassende
eigene Bildungskompetenz wichtig. Bundesweit vergleichbare Standards,
insbesondere bei der Zulassung und den Abschlüssen können die Länder
untereinander selbst koordinieren. Gemeinsame Standards in der
Qualitätssicherung bedürfen nicht der Einflussnahme des Bundes und dürfen einen
notwendigen Qualitätswettbewerb untereinander nicht konterkarieren. Die in
Vergleichsstudien festgestellten unterschiedlichen Ergebnisse der Länder können
zu einer Ergebnisverbesserung bei allen Ländern führen. Eine zentralistische
Bundeseinheitlichkeit führt dagegen eher zu einer Erstarrung des Systems und
nicht zu einem sich selbst beflügelnden Wettbewerb um die bessere Lösung. Die
ungehinderte Mobilität der Menschen in Deutschland muss darunter nicht leiden,
wenn die Koordinierung über die Kultusministerkonferenz funktioniert.
Der Wegfall der Mischfinanzierung
Hochschulbau ist für die neuen Länder akzeptabel. Mit Art. 143c Abs. 3 GG
(neu) ist eine Übergangsregelung bis
zum Auslaufen des Solidarpaktes vorgesehen, nach der zunächst bis Ende 2013 die
durchschnittlichen Finanzierungsanteile des Bundes aus dem Referenzzeitraum
2000 ¿ 2008 weitergezahlt werden. Das schafft mehr Planungssicherheit als wir
vorher hatten. Es wird von uns selbst abhängen, wie wir in einem solchen Wettbewerb
abschneiden.
Wenn wir in jeder Legislaturperiode aus
ideologischen Gründen grundsätzliche Bildungsstrukturen immer wieder ändern,
werden wir verlieren und den eigenen Kindern schaden. Auch das beste System
braucht Zeit, um sich bewähren zu können. Nach den letzten Reformen sind wir
jetzt gut aufgestellt und brauchen den Wettbewerb mit anderen nicht zu
fürchten. Auch für die Hochschulen haben wir bereits mit einer kooperativen Strukturreform
und einem gemeinsamen Wissenschaftszentrum die Voraussetzungen für einen
Wettbewerb mit anderen geschaffen. Für die Teilnahme an Exzellenzprogrammen brauchen
wir noch innovative Formen der Zusammenarbeit. Über das Wissenschaftszentrum
des Landes wären sie organisierbar, wenn die einzelnen Einrichtungen ihrerseits
zu einer intensiveren Zusammenarbeit bereit sein werden. Die strukturellen
Voraussetzungen dazu sind geschaffen.
Wir sind gut aufgestellt im Bereich der
alternativen Energieerzeugung, sowohl der Photovoltaik als auch aus
nachwachsenden Rohstoffen. Für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes wäre
es sinnvoll, unsere wissenschaftlichen und ingenieurtechnischen Potentiale auf
die Effizienzverbesserung und Kostensenkung im Bereich alternativer Energieerzeugung
zu konzentrieren. Das sind absolute Zukunftstechnologien. Das Land, das in
diesem Bereich als erstes marktführende Produzenten hat, kann einen erheblichen
Standortvorteil daraus machen.
Wird sind ebenfalls gut aufgestellt im Bereich
der Landwirtschaft und der Ernährungsgüterindustrie. Durch die Einführung eines
Qualitätsmanagementsystems, durch marktgesteuerte Kundenorientierung und durch
zunehmende Bioenergiegewinnung sind wir in diesem Bereich auf die Herausforderungen
des europäischen Binnenmarktes vorbereitet. Die Produktivität pro Arbeitsplatz
ist in dieser Branche im bundesweiten Vergleich am höchsten. Es verwundert
deshalb nicht, dass unsere Landwirte bundesweit im letzten Jahr die höchsten
Einnahmen je Betrieb hatten.
Das trifft mit geringen Einschränkungen auch
zu auf die chemische Industrie. Besonders in diesem Bereich ist die
Produktivität pro Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt höher als im
Bundesdurchschnitt. Wir haben hochmoderne Arbeitsplätze, aber leider noch zu
wenig davon. Während man vor zehn bis zwölf Jahren in der chemischen Industrie
noch mit einer Kapitalinvestition von ca. 1 Million DM pro neuen Arbeitsplatz
rechnen musste, sind es gegenwärtig mehr als 1 Million Euro. Im Vergleich zu
den großen internationalen Konzernen sind unsere Standorte noch klein. Durch
Einfluss auf die Rahmenbedingungen versuchen wir ihnen zu helfen, selbst zu
wachsen. In einem von uns mit initiierten Verband der Chemieregionen der EU hat
Sachsen-Anhalt gegenwärtig den Vorsitz. Im Zusammenhang mit der Diskussion zu
den so genannten REACH-Vorschriften ist es gelungen, den eigenen Chemiestandort
vor Überregulierung zu bewahren. In den anderen Wirtschaftszweigen haben wir in
den letzen Jahren durchaus aufgeholt, sind aber im Länderranking noch nicht
über Mittelfeldpositionen hinaus gekommen. Nur wer weiß, wo wir vor vier Jahren
standen, weiß auch, dass wir uns deutlich verbessern konnten.
Die Auswirkungen unserer Arbeit auf den
Arbeitsmarkt beginnen erkennbar zu werden. Sachsen-Anhalt ist nicht mehr das
Land mit der höchsten Arbeitslosigkeit und hat alle Chancen, das auch nicht
mehr zu werden. Trotzdem sind wir noch lange nicht zufrieden. In den letzten
Monaten haben wir bundesweite Aufmerksamkeit gefunden mit innovativen
Arbeitsmarktprojekten auf der Grundlage der gegenwärtigen Gesetzgebung. Ich beobachte
mit Interesse, wie immer mehr Länder mit geringen Variationen dies nachmachen
und als bundesweite Neuerung anbieten. Dadurch ist eine bundesweite, zum Teil
sehr grundsätzliche Diskussion über Reformen in der Arbeitsmarktpolitik in Gang
gekommen, an der wir uns mit eigenen Erfahrungen beteiligen. Zunehmend setzt
sich die Erkenntnis durch, dass es zwischen dem geschützten, mit Sozialtransfer
finanzierten, nicht nachfrageregulierten Arbeitsmarkt einerseits und dem
freien, tariffinanzierten, wettbewerbs- und nachfrageorientierten Arbeitsmarkt
andererseits einen Zwischenbereich geben muss. Das wäre dann ein teils tarif-
und teils transferfinanzierter und so gestützter, gemeinwohlorientierter und
dadurch wirtschaftsferner Arbeitsmarktbereich. Mehrere Länder suchen gegenwärtig
dafür nach Umsetzungsmodellen. Zwangsläufig muss dabei die Frage entschieden
werden, welchen Mindesttarif der Arbeitgeber leisten muss als Eigenanteil des
Trägers solcher Maßnahmen, und ab welcher Einnahmenhöhe die Stützung durch
Sozialtransfers aufhören muss. In diese, sehr grundsätzliche Diskussion, können
die neuen Bundesländer eigene Erfahrungen einbringen.
In die Infrastrukturentwicklung des
Wirtschafts- und des Wissenschaftsstandortes, in die Bildungs- und die
Arbeitsmarktpolitik haben wir viel Geld investiert.
Inzwischen sind wir aber das Flächenland mit
den höchsten Pro-Kopf-Ausgaben im Haushalt und mit der höchsten
Pro-Kopf-Verschuldung. Dieses statistische Ergebnis ist nur zum geringeren Teil
durch die abnehmende Einwohnerzahl bedingt.
Ich bin mir sicher, dass bei zukünftigen
Haushaltsberatungen Benchmarkingvergleiche zwischen den Ländern wichtiger sein
werden als eloquent vorgetragene Ressortforderungen. Das Saarland hat beim Bundesverfassungsgericht
geklagt, um die Fortsetzung von Bundesergänzungssonderzuweisungen zu erzwingen.
Die Stellungnahme der anderen Landesregierungen dazu sollte zur Pflichtlektüre
derjenigen werden, die sich mit Haushaltsfragen beschäftigen. Die bevorstehenden
Föderalismusgespräche zur innerdeutschen Finanzstruktur werden sich bis in
jedes Parlament auswirken. Wenn in einem anderen Land gleiche oder sogar
bessere Ergebnisse, mit geringerem Finanzierungsaufwand erzielt werden, dann
ist das kein Finanzproblem mehr, sondern ein Struktur- oder ein
Organisationsproblem. Wenn dann daraus die richtigen Konsequenzen gezogen werden,
erweist sich der föderalistische Aufbau der Bundesrepublik als ein lernendes
und sich selbst optimierendes System, das einem zentralistischen Staatsaufbau
überlegen ist. Wir müssen die Chancen nutzen, die in einem solchen System
liegen. Bei fast allen Reformen der letzten Jahre haben wir immer geprüft,
welche Erfahrungen andere Länder - mit im einzelnen anderen Regelungen ¿
gemacht haben. Das werden wir sowohl auf die Haushaltsstrukturen als auch auf
die Haushaltsansätze ausdehnen.
Mit der Neuordnung der Programme für die
nächste Förderperiode der EU schaffen wir die Voraussetzungen für eine noch
effektivere und zielgenauere Förderung von Wachstum und Beschäftigung, als dies
im laufenden operationellen Programm möglich ist.
Mit mehreren Verwaltungs- und
Strukturreformen haben wir unser Land für die Lösung zukünftiger Aufgaben
zukunftsfähig aufgestellt. Nach der organisatorischen Umsetzung der
Kreisgebietsneugliederung wird in einer zweiten Phase der Verwaltungsreform
über die Zuordnung von Aufgaben auf die kommunalen Ebenen neu entschieden
werden. Dabei werden wir die modernen Möglichkeiten eines internetbasierten,
interaktiven Landesportal ebenso berücksichtigen wie die verwaltungstechnische
Kosteneffizienz. Bisher haben sich 17 Kreise dem Landesportal angeschlossen.
Die Übrigen arbeiten daran. Die modernen Technologien ermöglichen es, dass Land
gleichmäßig zu entwickeln. Raumordnerische Schwerpunkte wird es immer geben;
auch innerhalb des Landes soll jede Region ihre Individualität behalten. Es
macht Sinn, bei der Wirtschaftsförderung branchenspezifische Schwerpunkte zu
begünstigen. Aber es macht keinen Sinn, Wirtschaftsförderung auf wenige Zentren
zu konzentrieren, andere Regionen des Landes ausbluten zu lassen und dann mit
neuen Förderprogrammen diese Regionen wieder reaktivieren zu wollen. Bei allen
Sorgen, die wir noch im Land haben, soll keine Gemeinde und keine Person den
Eindruck haben, sie wäre von zukünftigen Entwicklungen abgeschnitten.
Am Ende seiner vierten parlamentarischen
Legislaturperiode hat Sachsen-Anhalt noch fast alle für die neuen Länder in
Deutschland typischen Folgeprobleme eines grundsätzlichen gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Transformationsprozesses. Und wir haben die typischen
Selbstfindungsprobleme eines jungen Bundeslandes ohne eigene historische
Tradition. Diesen Prozess haben ältere Länder in Deutschland bereits hinter
sich. Er wird bei uns nicht anders verlaufen. Wir haben uns gegenseitig in den
letzten Jahren bewiesen, dass wir erfolgreich sein können, wenn wir die
richtigen Prioritäten setzen.
Es ist eine altbekannte Erfahrung, dass
Entscheidungen in der Wirtschaft zu 50 % einen psychologischen Hintergrund
haben. Wenn es uns darum geht, Sachsen-Anhalt als Wirtschafts- und
Wissenschaftsstandort mit kulturhistorisch interessanten Hintergrund und mit
nachhaltigkeitsorientierten ökologischen und familienfreundlichen, sozialen
Rahmenbedingungen aufzubauen, dann sollten wir dies berücksichtigen. Investoren
werden nur dort hingehen, wo die Rahmenbedingungen für das
betriebswirtschaftliche Risiko für sie kalkulierbar und das Vertrauen in die
eigene Zukunft erlebbar ist. Das trifft ebenso zu auf die individuelle Einzelentscheidung
vieler Menschen in unserem Land. Solange wir noch keine wenigstens
ausgeglichene Wanderungsbilanz haben, solange haben diese Probleme eine
gestaltungspolitische Dimension von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Menschen und Betriebe werden sich dort
niederlassen, wo sie Vertrauen in die Zukunft haben. Menschen brauchen
Vertrauen in die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und Arbeitgeber brauchen
Vertrauen in die Fähigkeiten ihrer Arbeiter und die Fähigkeiten der rahmensetzenden
Politik. Nicht nur der Einzelne, auch politische Gemeinschaften und ganze
Länder müssen sich selbst wollen und bejahen, wenn sie sich und anderen
Vertrauen in die Zukunft vermitteln wollen. Ein Land, das sich selbst aufgibt,
kann weder Einzelnen noch Institutionen Vertrauen in die Zukunft vermitteln.
Sachsen-Anhalt hat seit seiner Wiedergründung
eine sehr schwierige Entwicklung hinter sich. Dies und die gemeinsamen ersten
Erfolge machen uns zu einer Schicksalsgemeinschaft, aus der heraus sich eine eigene
Identität zu entwickeln beginnt. Im Gegensatz zu alten und manchen neuen
Ländern sind wir erst dabei, den partiellen Staatscharakter unseres eigenen
Landes zu begreifen. Die Umsetzung der Ergebnisse der Föderalismuskommission,
unser gemeinsames Schicksal und unsere gemeinsamen Erfolge werden uns dabei
helfen. Sie begründen das Vertrauen in die Zukunft unseres Landes. Wir schulden
unserem Land die Förderung und Entwicklung eines Wir-Gefühls. Eigene Verzagtheit
darf nicht dazu führen, dem ganzen Land seine Zukunftsfähigkeit abzusprechen.
Die Menschen in unserem Land hätten es nicht
verdient, wenn gerade wir als ihre gewählten Vertreter ihnen die
Zukunftsfähigkeit bestreiten würden. Das Vertrauen in die gemeinsame Fähigkeit,
erkennbare Probleme auch zu lösen, begründet unser Vertrauen in die Zukunft
unseres Landes und der Menschen, die hier leben.
Impressum:
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Pressestelle
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