Menu
menu

"Die Stellung Sachsen-Anhalts in der
Gemeinschaft deutscher Länder"
Regierungserklärung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der
Landtagssitzungam 16. Februar 2006

21.02.2006, Magdeburg – 94

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 094/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 094/06

 

 

 

Magdeburg, den 16. Februar 2006

 

 

 

"Die Stellung Sachsen-Anhalts in der

Gemeinschaft deutscher Länder"

Regierungserklärung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der

Landtagssitzungam 16. Februar 2006

 

Anrede!

 

Eine Regierungserklärung in der letzten

Plenarsitzung einer Legislaturperiode kann naturgemäß keinen programmatischen

Inhalt haben, wenn sie nicht als Wahlkampf missverstanden werden soll. Der

gleiche Verdacht würde aufkommen, wenn sie wie ein Bilanzbericht angelegt

werden würde. Beides habe ich nicht vor.

 

Ich möchte am Ende dieser Legislaturperiode

die Gelegenheit nutzen, Ihnen einige Gedanken vorzutragen, für die wir uns

während der bisherigen gemeinsamen Arbeit kaum Zeit nehmen konnten.

 

Die Staatsqualität Sachsen-Anhalts hat unter allen

16 Bundesländern die kürzeste Geschichte. Als eigenständiges Land hatte

Sachsen-Anhalt lediglich von Sommer 1945 bis zum Sommer 1952 bestanden, bevor

es mit dem Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 am 14. Oktober 1990 wieder

errichtet wurde. Die Reföderalisierung des Gebietes der ehemaligen DDR war

nicht nur eine formale Anpassung an die Strukturen der Bundesrepublik, sie

entsprach auch dem ausdrücklichen Willen der Bürgerrechtsbewegung in diesem

Teil Deutschlands. Die erklärte Absicht, staatlicher Allmacht durch horizontale

Gewaltenteilung zukünftig Schranken zu setzen, wurde von den meisten der damals

aktiven Gruppierungen vertreten. Anders als in unseren Nachbarländern, die ihre

Identität aus einer längeren gemeinsamen Geschichte ableiten, gibt es eine

solche historisch gewachsene Landesidentität in Sachsen-Anhalt nicht. Obwohl

bei einer Umfrage 1994 in Sachsen-Anhalt nur 45% der Befragten eine

Identifikation mit ihrem Land angaben und damit weniger als in allen anderen

deutschen Ländern, waren jedoch 78% der Meinung, das Land Sachsen-Anhalt solle

auch bei einer eventuellen Länderneugliederung erhalten bleiben. Das muss jede

Landesregierung als Auftrag verstehen, wenn sie die Interessen der eigenen

Bürger nicht verraten will.

 

Niemand bestreitet trotzdem die Notwendigkeit einer

Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland. Weil der Bundestag

während der vergangenen mehr als fünf Jahrzehnte immer häufiger von der Möglichkeit

der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht hat, sind die Landtage in

ihren Gesetzgebungsbefugnissen ausgeblutet. Sie haben kaum noch eigene Entscheidungsmöglichkeiten.

Die Länder wurden mehr und mehr zu Verwaltungsprovinzen, ihr Staatscharakter ist

kaum noch erkennbar. Dies wird sehr unterschiedlich wahrgenommen. Die

Gesamtheit der alten Bundesländer beklagt diese Entwicklung als eigenen Bedeutungsverlust.

Die neuen Bundesländer, die größere eigene Kompetenz nie selbst erlebt haben,

sehen dies unterschiedlich. Soweit sie eine eigene Tradition haben, streben sie

schon deshalb ebenfalls einen deutlicheren eigenen Staatscharakter an. Soweit

sie diese eigene Tradition nicht haben, entsteht gelegentlich der Eindruck, als

ob die nur als Verwaltungsprovinz empfundene Eigenständigkeit eine beliebige

Spielmasse zur Profilierung sei. Deshalb sollten auch bei uns zukünftige

Landesregierungen der eigenen Bevölkerung jenes Maß an Authentizität und Selbstwertgefühl

vermitteln, das unsere Nachbarländer ganz selbstverständlich für sich in Anspruch

nehmen. Kritiker missverstehen das absichtlich als kultivieren einer

Kleinstaaterei. Dabei geht es allen Ländern nur um die Wahrung eigener

Identität in einem gemeinsamen Bundesstaat, den niemand in Frage stellt.

 

Auch dieser Bundesstaat bedarf der Reformen. Die

Welt um uns verändert sich rasant. Grundsätzliche technologische und

soziologische Entwicklungen während der letzten Jahrzehnte des vorigen

Jahrhunderts haben dazu geführt, dass diese Welt nie wieder so sein wird, wie

sie einmal war. Andere Nationen holen auf und dominieren in nie da gewesener

Weise die Märkte. Uns gelingt es immer weniger, mit diesem Tempo mitzuhalten.

Im Wettbewerb der Standorte sind jene Staaten im Vorteil, die schnell

entscheiden können. Wir brauchen deshalb für unsere innerstaatliche Ordnung

klare Zuständigkeiten beim Bund einerseits und bei den Ländern andererseits.

Die Föderalismuskommission hat dazu erste Vorschläge gemacht, die in diesem

Jahr umgesetzt werden sollen. Europa ist eine Realität. Mehr als 50 % unseres

gesamten Gesetzesrechts, mehr als 80 % unseres Wirtschaftsrechts sind durch

Vorgaben der Europäischen Union geprägt oder veranlasst. Der Entwurf eines

gemeinsamen Verfassungsvertrages der Europäischen Union ist in zwei Ländern

gescheitert. Die Gründe mögen unterschiedliche sein. Verbreitet ist die Sorge,

die EU könne sich zu einem zentralistisch organisierten Verwaltungsmoloch entwickeln,

in dem die Identität der Regionen verloren geht.

 

73 Regionen innerhalb der Europäischen Union verfügen

über Regierungen und direkt gewählte Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen.

Auch wir gehören dazu. Gemeinsam umfassen die Regionen mit eigener

Gesetzgebungsbefugnis fast die Hälfte der gesamten Bevölkerung der EU. Auf der

sechsten Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen

Ende November vorigen Jahres in München haben diese mit Zustimmung auch

Sachsen-Anhalts eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, in der das

Subsidiaritätsprinzip mehr als bisher als Leitgedanke für den Strukturaufbau

einer Europäischen Union befürwortet wird. Der wichtige Gedanke der

europäischen Gemeinschaft wird nur umgesetzt werden können, wenn er zu einer

Einheit in Vielfalt führt und die Regionen ihre Identität nicht verlieren. Das gilt

insbesondere für eine Region wie Sachsen-Anhalt, die aus historischen Gründen

noch dabei ist, ihre eigene Identität zu finden.

 

Die unterschiedliche Ausgangsposition der

Länder innerhalb der Bundesrepublik hat auch in der Föderalismuskommission zu

unterschiedlichen Zielvorstellungen geführt. Praktische Politik beginnt immer

mit dem Betrachten der Realitäten. Dazu gehörte, dass wir nur die Ziele

erreichen werden, die wir gemeinsam vertreten. Bereits am 6. Mai vorigen Jahres

haben sich die Ministerpräsidenten auf gemeinsame Verhandlungspositionen geeinigt.

Fast jedes Land hat dabei eigene Interessen zurückgestellt und um der Gemeinsamkeit

willen andere Positionen mitgetragen, die keine eigene Priorität hatten. Die Zahlerländer

im innerdeutschen Finanzausgleich halten eine grundlegende Neuordnung der

Finanzverfassung für dringend notwendig. Alle Empfängerländer haben dies erst

einmal abgelehnt. Um die erreichbaren Ziele umsetzen zu können, wurde dieses

Thema zunächst ausgeklammert. Nach der gesetzestechnischen Verabschiedung der

konsensfähigen Reformschritte sind weitere Gespräche über eine Neuordnung der Finanzverfassung

vorgesehen. Davor wird noch viel zu klären sein. Bund und Länder bekennen sich

zur Fortführung des Solidarpaktes einschließlich der Finanzierung des sog.

Korbes II, wie dies bereits 2001 beschlossen wurde. Dafür sind die neuen Länder

dankbar. Spätestens jetzt, wo es um die Konkretisierung einzelner Maßnahmen

geht, wird deutlich, was Eingeweihte schon von Anfang an wussten, dass diese

Einmütigkeit auf den unsicheren Füßen versteckter Undeutlichkeiten steht.

 

Von Anfang an ist undeutlich geblieben, was

alles zum Korb II gerechnet wird. Alle Versuche, mit der früheren

Bundesregierung darüber in Gespräche zu kommen, sind gescheitert. Wenigstens

aus der Sicht des Bundesfinanzministeriums soll alles dazu gezählt werden, was

an Finanzierung in die neuen Bundesländer fließt. Das führt dazu, dass uns

gelegentlich vorgeworfen wird, wir hätten schon viel zu viel Geld bekommen ¿

nachzulesen in einer kürzlich vom neuen Aufbau-Ost-Minister Tiefensee

autorisierten Presseerklärung. Bei dieser Betrachtung wird die Finanzierung

aller Bundesaufgaben in den neuen Ländern wie zum Beispiel Investitionen in

Bundeswehrstandorte und ähnliches mit eingerechnet. Das entspricht nicht

unseren Vorstellungen von der inneren Einheit in Deutschland. Die neuen Länder

verstehen sich nicht als ein besonderes Gouvernement in Deutschland, sondern

als wesensgleiche Länder in einem Bund. Die Finanzierung von Bundesaufgaben in

den neuen Ländern sollte deshalb nicht anders gewertet werden, als eine solche

in den alten Ländern. Ich bin dankbar dafür, dass sich die neue Bundeskanzlerin

bereit erklärt hat, noch in diesen Monat mit Gesprächen darüber beginnen zu

wollen. Niemand kann ein schnelles Ergebnis erwarten. In einem ersten Schritt

soll über die Struktur solcher Gespräche entschieden werden. Sofern der Bund im

Interesse der neuen Länder in diesem Gebiet seinerseits überproportional

investiert, wird dies berücksichtigt werden müssen. Es ist sicher, dass diese

Verhandlungen nicht einfach werden. Genauso wichtig sind Gespräche mit der

neuen Bundesregierung über die Bewertungskriterien in den sog.

Fortschrittsberichten der Bundesregierung über den Aufbau Ost.

 

Ich halte es für selbstverständlich, dass wir

über die Verwendung von Sonderbundesergänzungszuweisungen Rechenschaft ablegen

müssen. Für die geplanten Föderalismusgespräche über die innerdeutsche

Finanzstruktur wird ein Benchmarking der Länderhaushalte angedacht. Dass aber

die Behebung von teilungsbedingten Sonderlasten nur mit einem einzigen

fiskalischen Parameter gemessen wird, ist nicht sachgerecht. Dies dient einigen

Medien regelmäßig zu einer Diffamierung der neuen Länder und bedient

Ressentiments in westlichen Ländern. Hierüber mit uns zu sprechen, hat sich die

neue Bundesregierung bereit erklärt. Wir wollen noch in diesen Monat das

Verfahren dazu verabreden. Dabei sollten wir vor uns selbst nicht verschweigen,

dass die Haushaltssituation in den neuen Bundesländern durchaus unterschiedlich

ist. Aufgrund konsequenter eigener Politik steht Sachsen wesentlich besser da

als wir in Sachsen-Anhalt. Es überzeugt nicht, die Gründe dafür nur bei anderen

zu suchen. Wer sie wissen will, muss sich die Protokolle der parlamentarischen

Haushaltsberatungen der letzten Jahre durchlesen. Das löst zwar unsere eigenen

Probleme nicht, sollte aber vor der Wiederholung gemachter Fehler und

politischer Konstellationen bewahren. Eins ist sicher, wir werden unsere selbst

gemachten Schulden nicht bei anderen abladen können. Für unsere Position in der

Föderalismusdebatte bedeutet dies, dass ein reiner Wettbewerbsföderalismus bei

derzeit ungleicher Ausgangsposition für Sachsen-Anhalt völlig inakzeptabel sein

muss. Aus der Interessenlage unseres Landes werden wir einen kooperativen Gestaltungsföderalismus

anstreben, der

 

-

den Wettbewerb in den

Bereichen zulässt, in denen zwischen den Ländern Chancengleichheit besteht und

 

-

der solidarische

Strukturen zwischen den Ländern festschreibt, um die Chancengleichheit zu

erhalten und in den Bereichen zu schaffen, wo diese noch nicht besteht.

 

Diese Position wird von einer Mehrheit der

Länder geteilt. Sie auszufüllen bedarf noch vieler Vereinbarungen und

Absprachen.

 

Unstrittig sind inzwischen die gefundenen

Regelungen zu einem nationalen Stabilitätspakt mit einer Neuformulierung des

Art. 109 Abs. 5 Grundgesetz (neu) und zur EU-Haftung in Art. 104a Abs. 6 GG

(neu). Damit binden sich die Länder in ihre gesamtstaatliche Verantwortung ein.

Konkret bedeutet das, dass niemand in einem Land Finanzierungsversprechungen

machen kann, die er nicht mit eigenen Einnahmen finanzieren kann ¿ wenigstens

solange nicht, so lange es dafür keinen gesamtstaatlichen Konsens gibt. Die

übermäßige Verschuldung eines Landes belastet auch die anderen mit. Eine

ausschließliche Haftung nach dem Verursacherprinzip wie sie von einigen Ländern

gewünscht wurde, würde aber der unterschiedlichen Ausgangssituation nicht

gerecht. Für Sachsen-Anhalt habe ich der jetzt gefundenen Kompromisslösung zugestimmt

in der Hoffnung, dass sie niemals durch unser Verschulden greifen müsste.

Bundesgesetze, die die Länder finanziell verpflichten, werden immer

Zustimmungsgesetze bleiben. In einigen Bereichen waren die Länder bereit auf

Zustimmungsrechte im Bundesrat zu verzichten, wenn in anderen originäre Gesetzgebungskompetenzen

auf die Länder übertragen werden. Nicht allein die Mitwirkung an der

Rechtsetzung des Bundes entspricht dem Staatscharakter der Länder, sondern die

Gesetzgebung aus eigenem Recht. Das bedeutet, dass eine klare Abschichtung der

Kompetenzen von Bund und Ländern nach dem Prinzip der Subsidiarität zu erfolgen

hat.

 

Der Staat muss von den Bürgern her gedacht

werden. Er muss deshalb von unten nach oben organisiert werden. Nur was die

Kommunen nicht leisten können, gehört in die Zuständigkeitsebene der Länder und

nur was die Länder nicht leisten können, auch durch Koordination untereinander,

gehört in die Zuständigkeit des Bundes. Wenn Chancengleichheit besteht,

ermöglicht ein solcher Gestaltungsföderalismus auch einen gesunden Wettbewerb

um die besten Lösungen. Dann geht es nicht um eine ungesunde Konkurrenz,

sondern um ein lernendes System, das neuen politischen Ideen und Lösungen eine

Chance gibt. Auch eine staatliche Ordnung muss innovationsoffen werden. Das

geht am besten, wenn unterschiedliche Konzepte regional erprobt werden können.

 

Nach Vollzug der Kreisgebietsneugliederung

werden wir in einer zweiten Stufe der Verwaltungsreform nach den gleichen

Prinzipien darüber entscheiden, was Gemeinden und Kreise selbst regeln können

und was auf der Landesebene verbleiben muss. Die Erfahrungen aus der

Finanzsituation mancher Abwasserzweckverbände lehren die Dinge so zu gestalten,

dass das Land nicht erst zur Behebung auf der kommunalen Ebene selbst verschuldeter

Notlagen in die Pflicht genommen wird.

 

Im Verhältnis zwischen Bund und Ländern soll

das gleiche Problem mit einem nationalen Stabilitätspakt eingefangen werden.

Unter diesen prinzipiellen Gesichtspunkten soll der Bund künftig auf Regelungen

der Behördenorganisation ganz verzichten und die Regelung des

Verwaltungsverfahrens den Ländern überlassen. Das gilt prinzipiell für alle

nach der Grundgesetzänderung neu vom Bund verabschiedeten, nicht im Bundesrat

zustimmungspflichtigen Gesetze. Offen und noch umstritten ist die Anwendung auf

bereits bestehende Gesetze. Dafür wird gegenwärtig noch eine Übergangsregelung

gesucht. Da die Länder keine Steuergesetzgebungskompetenz haben, wäre es

naheliegend, die Steuerverwaltung ausschließlich dem Bund zu überlassen. Das

allerdings haben die meisten Länder abgelehnt. Solange das bisherige

Verteilungssystem besteht, soll die Steuerverwaltung von Bund und Ländern

gemeinsam verantwortet werden. Andererseits soll die Übertragung von

haushaltsrelevanten Aufgaben durch den Bund an die Kommunen zukünftig

grundsätzlich unterbleiben. Das Projekt der optierenden Kreise in der Arbeitsverwaltung

als Bundesaufgabe war insofern die letzte Ausnahme. Ganz offensichtlich scheint

sich dieses Modell zu bewähren. In den nächsten Jahren wird dieses Modell noch

zu erheblichen grundsätzlichen Diskussionen führen. Solange noch erhebliche

Unterschiede in der Steuerkraft und der Arbeitslosenquote unter den Ländern

bestehen, sind wir an einer Kommunalisierung der Arbeitsverwaltung ohne

Neuverteilung des Steueraufkommens nicht interessiert.

 

Mit Ausnahme von Sachsen waren die neuen

Bundesländer bisher nicht aktiv interessiert an der Übernahme der vollen

Arbeitgeberkompetenz für die eigenen Beamten. Rechtssystematisch ist das

logisch und insofern ist die Forderung der Länder begründet. Andererseits waren

es die Länder selbst, die in den frühen 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts

die Tariffindung dem Bund übertragen haben. Aus meiner Sicht wird die jetzt mehrheitlich

gewollte Lösung nicht am Votum Sachsen-Anhalts scheitern. Wir werden unsererseits

darauf achten, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder eine Koordinierungsfunktion

untereinander übernimmt. Die Verhandlungsführung durch die Länder hat sich

ohnehin bewährt. Für den Bund bedeuteten Tariferhöhungen regelmäßig mehr Steuereinnahmen

als die Erhöhung der eigenen Personalausgaben ausgemacht hatte. Das ist bei den

Ländern umgekehrt, weshalb sie zukünftig für sich selbst verhandeln wollen.

 

Der Bund hat eine Personalquote von unter 20

%, die Ländern von bis zu 50 %. Besonders die südwestlichen Länder fordern

deshalb im Sinne der Eigenstaatlichkeit die Organisations- und die

Personalhoheit für die eigenen Bediensteten zurück. Ich bin bereit dies

mitzutragen, weil wir die Solidarität dieser Länder in anderen für uns existenziellen

Fragen brauchen.

 

Für viele Länder war und ist eine umfassende

eigene Bildungskompetenz wichtig. Bundesweit vergleichbare Standards,

insbesondere bei der Zulassung und den Abschlüssen können die Länder

untereinander selbst koordinieren. Gemeinsame Standards in der

Qualitätssicherung bedürfen nicht der Einflussnahme des Bundes und dürfen einen

notwendigen Qualitätswettbewerb untereinander nicht konterkarieren. Die in

Vergleichsstudien festgestellten unterschiedlichen Ergebnisse der Länder können

zu einer Ergebnisverbesserung bei allen Ländern führen. Eine zentralistische

Bundeseinheitlichkeit führt dagegen eher zu einer Erstarrung des Systems und

nicht zu einem sich selbst beflügelnden Wettbewerb um die bessere Lösung. Die

ungehinderte Mobilität der Menschen in Deutschland muss darunter nicht leiden,

wenn die Koordinierung über die Kultusministerkonferenz funktioniert.

 

Der Wegfall der Mischfinanzierung

Hochschulbau ist für die neuen Länder akzeptabel. Mit Art. 143c Abs. 3 GG

(neu)  ist eine Übergangsregelung bis

zum Auslaufen des Solidarpaktes vorgesehen, nach der zunächst bis Ende 2013 die

durchschnittlichen Finanzierungsanteile des Bundes aus dem Referenzzeitraum

2000 ¿ 2008 weitergezahlt werden. Das schafft mehr Planungssicherheit als wir

vorher hatten. Es wird von uns selbst abhängen, wie wir in einem solchen Wettbewerb

abschneiden.

 

Wenn wir in jeder Legislaturperiode aus

ideologischen Gründen grundsätzliche Bildungsstrukturen immer wieder ändern,

werden wir verlieren und den eigenen Kindern schaden. Auch das beste System

braucht Zeit, um sich bewähren zu können. Nach den letzten Reformen sind wir

jetzt gut aufgestellt und brauchen den Wettbewerb mit anderen nicht zu

fürchten. Auch für die Hochschulen haben wir bereits mit einer kooperativen Strukturreform

und einem gemeinsamen Wissenschaftszentrum die Voraussetzungen für einen

Wettbewerb mit anderen geschaffen. Für die Teilnahme an Exzellenzprogrammen brauchen

wir noch innovative Formen der Zusammenarbeit. Über das Wissenschaftszentrum

des Landes wären sie organisierbar, wenn die einzelnen Einrichtungen ihrerseits

zu einer intensiveren Zusammenarbeit bereit sein werden. Die strukturellen

Voraussetzungen dazu sind geschaffen.

 

Wir sind gut aufgestellt im Bereich der

alternativen Energieerzeugung, sowohl der Photovoltaik als auch aus

nachwachsenden Rohstoffen. Für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes wäre

es sinnvoll, unsere wissenschaftlichen und ingenieurtechnischen Potentiale auf

die Effizienzverbesserung und Kostensenkung im Bereich alternativer Energieerzeugung

zu konzentrieren. Das sind absolute Zukunftstechnologien. Das Land, das in

diesem Bereich als erstes marktführende Produzenten hat, kann einen erheblichen

Standortvorteil daraus machen.

 

Wird sind ebenfalls gut aufgestellt im Bereich

der Landwirtschaft und der Ernährungsgüterindustrie. Durch die Einführung eines

Qualitätsmanagementsystems, durch marktgesteuerte Kundenorientierung und durch

zunehmende Bioenergiegewinnung sind wir in diesem Bereich auf die Herausforderungen

des europäischen Binnenmarktes vorbereitet. Die Produktivität pro Arbeitsplatz

ist in dieser Branche im bundesweiten Vergleich am höchsten. Es verwundert

deshalb nicht, dass unsere Landwirte bundesweit im letzten Jahr die höchsten

Einnahmen je Betrieb hatten.

 

Das trifft mit geringen Einschränkungen auch

zu auf die chemische Industrie. Besonders in diesem Bereich ist die

Produktivität pro Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt höher als im

Bundesdurchschnitt. Wir haben hochmoderne Arbeitsplätze, aber leider noch zu

wenig davon. Während man vor zehn bis zwölf Jahren in der chemischen Industrie

noch mit einer Kapitalinvestition von ca. 1 Million DM pro neuen Arbeitsplatz

rechnen musste, sind es gegenwärtig mehr als 1 Million Euro. Im Vergleich zu

den großen internationalen Konzernen sind unsere Standorte noch klein. Durch

Einfluss auf die Rahmenbedingungen versuchen wir ihnen zu helfen, selbst zu

wachsen. In einem von uns mit initiierten Verband der Chemieregionen der EU hat

Sachsen-Anhalt gegenwärtig den Vorsitz. Im Zusammenhang mit der Diskussion zu

den so genannten REACH-Vorschriften ist es gelungen, den eigenen Chemiestandort

vor Überregulierung zu bewahren. In den anderen Wirtschaftszweigen haben wir in

den letzen Jahren durchaus aufgeholt, sind aber im Länderranking noch nicht

über Mittelfeldpositionen hinaus gekommen. Nur wer weiß, wo wir vor vier Jahren

standen, weiß auch, dass wir uns deutlich verbessern konnten.

 

Die Auswirkungen unserer Arbeit auf den

Arbeitsmarkt beginnen erkennbar zu werden. Sachsen-Anhalt ist nicht mehr das

Land mit der höchsten Arbeitslosigkeit und hat alle Chancen, das auch nicht

mehr zu werden. Trotzdem sind wir noch lange nicht zufrieden. In den letzten

Monaten haben wir bundesweite Aufmerksamkeit gefunden mit innovativen

Arbeitsmarktprojekten auf der Grundlage der gegenwärtigen Gesetzgebung. Ich beobachte

mit Interesse, wie immer mehr Länder mit geringen Variationen dies nachmachen

und als bundesweite Neuerung anbieten. Dadurch ist eine bundesweite, zum Teil

sehr grundsätzliche Diskussion über Reformen in der Arbeitsmarktpolitik in Gang

gekommen, an der wir uns mit eigenen Erfahrungen beteiligen. Zunehmend setzt

sich die Erkenntnis durch, dass es zwischen dem geschützten, mit Sozialtransfer

finanzierten, nicht nachfrageregulierten Arbeitsmarkt einerseits und dem

freien, tariffinanzierten, wettbewerbs- und nachfrageorientierten Arbeitsmarkt

andererseits einen Zwischenbereich geben muss. Das wäre dann ein teils tarif-

und teils transferfinanzierter und so gestützter, gemeinwohlorientierter und

dadurch wirtschaftsferner Arbeitsmarktbereich. Mehrere Länder suchen gegenwärtig

dafür nach Umsetzungsmodellen. Zwangsläufig muss dabei die Frage entschieden

werden, welchen Mindesttarif der Arbeitgeber leisten muss als Eigenanteil des

Trägers solcher Maßnahmen, und ab welcher Einnahmenhöhe die Stützung durch

Sozialtransfers aufhören muss. In diese, sehr grundsätzliche Diskussion, können

die neuen Bundesländer eigene Erfahrungen einbringen.

 

In die Infrastrukturentwicklung des

Wirtschafts- und des Wissenschaftsstandortes, in die Bildungs- und die

Arbeitsmarktpolitik haben wir viel Geld investiert.

 

Inzwischen sind wir aber das Flächenland mit

den höchsten Pro-Kopf-Ausgaben im Haushalt und mit der höchsten

Pro-Kopf-Verschuldung. Dieses statistische Ergebnis ist nur zum geringeren Teil

durch die abnehmende Einwohnerzahl bedingt.

 

Ich bin mir sicher, dass bei zukünftigen

Haushaltsberatungen Benchmarkingvergleiche zwischen den Ländern wichtiger sein

werden als eloquent vorgetragene Ressortforderungen. Das Saarland hat beim Bundesverfassungsgericht

geklagt, um die Fortsetzung von Bundesergänzungssonderzuweisungen zu erzwingen.

Die Stellungnahme der anderen Landesregierungen dazu sollte zur Pflichtlektüre

derjenigen werden, die sich mit Haushaltsfragen beschäftigen. Die bevorstehenden

Föderalismusgespräche zur innerdeutschen Finanzstruktur werden sich bis in

jedes Parlament auswirken. Wenn in einem anderen Land gleiche oder sogar

bessere Ergebnisse, mit geringerem Finanzierungsaufwand erzielt werden, dann

ist das kein Finanzproblem mehr, sondern ein Struktur- oder ein

Organisationsproblem. Wenn dann daraus die richtigen Konsequenzen gezogen werden,

erweist sich der föderalistische Aufbau der Bundesrepublik als ein lernendes

und sich selbst optimierendes System, das einem zentralistischen Staatsaufbau

überlegen ist. Wir müssen die Chancen nutzen, die in einem solchen System

liegen. Bei fast allen Reformen der letzten Jahre haben wir immer geprüft,

welche Erfahrungen andere Länder - mit im einzelnen anderen Regelungen ¿

gemacht haben. Das werden wir sowohl auf die Haushaltsstrukturen als auch auf

die Haushaltsansätze ausdehnen.

 

Mit der Neuordnung der Programme für die

nächste Förderperiode der EU schaffen wir die Voraussetzungen für eine noch

effektivere und zielgenauere Förderung von Wachstum und Beschäftigung, als dies

im laufenden operationellen Programm möglich ist.

 

Mit mehreren Verwaltungs- und

Strukturreformen haben wir unser Land für die Lösung zukünftiger Aufgaben

zukunftsfähig aufgestellt. Nach der organisatorischen Umsetzung der

Kreisgebietsneugliederung wird in einer zweiten Phase der Verwaltungsreform

über die Zuordnung von Aufgaben auf die kommunalen Ebenen neu entschieden

werden. Dabei werden wir die modernen Möglichkeiten eines internetbasierten,

interaktiven Landesportal ebenso berücksichtigen wie die verwaltungstechnische

Kosteneffizienz. Bisher haben sich 17 Kreise dem Landesportal angeschlossen.

Die Übrigen arbeiten daran. Die modernen Technologien ermöglichen es, dass Land

gleichmäßig zu entwickeln. Raumordnerische Schwerpunkte wird es immer geben;

auch innerhalb des Landes soll jede Region ihre Individualität behalten. Es

macht Sinn, bei der Wirtschaftsförderung branchenspezifische Schwerpunkte zu

begünstigen. Aber es macht keinen Sinn, Wirtschaftsförderung auf wenige Zentren

zu konzentrieren, andere Regionen des Landes ausbluten zu lassen und dann mit

neuen Förderprogrammen diese Regionen wieder reaktivieren zu wollen. Bei allen

Sorgen, die wir noch im Land haben, soll keine Gemeinde und keine Person den

Eindruck haben, sie wäre von zukünftigen Entwicklungen abgeschnitten.

 

Am Ende seiner vierten parlamentarischen

Legislaturperiode hat Sachsen-Anhalt noch fast alle für die neuen Länder in

Deutschland typischen Folgeprobleme eines grundsätzlichen gesellschaftlichen

und wirtschaftlichen Transformationsprozesses. Und wir haben die typischen

Selbstfindungsprobleme eines jungen Bundeslandes ohne eigene historische

Tradition. Diesen Prozess haben ältere Länder in Deutschland bereits hinter

sich. Er wird bei uns nicht anders verlaufen. Wir haben uns gegenseitig in den

letzten Jahren bewiesen, dass wir erfolgreich sein können, wenn wir die

richtigen Prioritäten setzen.

 

Es ist eine altbekannte Erfahrung, dass

Entscheidungen in der Wirtschaft zu 50 % einen psychologischen Hintergrund

haben. Wenn es uns darum geht, Sachsen-Anhalt als Wirtschafts- und

Wissenschaftsstandort mit kulturhistorisch interessanten Hintergrund und mit

nachhaltigkeitsorientierten ökologischen und familienfreundlichen, sozialen

Rahmenbedingungen aufzubauen, dann sollten wir dies berücksichtigen. Investoren

werden nur dort hingehen, wo die Rahmenbedingungen für das

betriebswirtschaftliche Risiko für sie kalkulierbar und das Vertrauen in die

eigene Zukunft erlebbar ist. Das trifft ebenso zu auf die individuelle Einzelentscheidung

vieler Menschen in unserem Land. Solange wir noch keine wenigstens

ausgeglichene Wanderungsbilanz haben, solange haben diese Probleme eine

gestaltungspolitische Dimension von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

 

Menschen und Betriebe werden sich dort

niederlassen, wo sie Vertrauen in die Zukunft haben. Menschen brauchen

Vertrauen in die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und Arbeitgeber brauchen

Vertrauen in die Fähigkeiten ihrer Arbeiter und die Fähigkeiten der rahmensetzenden

Politik. Nicht nur der Einzelne, auch politische Gemeinschaften und ganze

Länder müssen sich selbst wollen und bejahen, wenn sie sich und anderen

Vertrauen in die Zukunft vermitteln wollen. Ein Land, das sich selbst aufgibt,

kann weder Einzelnen noch Institutionen Vertrauen in die Zukunft vermitteln.

 

Sachsen-Anhalt hat seit seiner Wiedergründung

eine sehr schwierige Entwicklung hinter sich. Dies und die gemeinsamen ersten

Erfolge machen uns zu einer Schicksalsgemeinschaft, aus der heraus sich eine eigene

Identität zu entwickeln beginnt. Im Gegensatz zu alten und manchen neuen

Ländern sind wir erst dabei, den partiellen Staatscharakter unseres eigenen

Landes zu begreifen. Die Umsetzung der Ergebnisse der Föderalismuskommission,

unser gemeinsames Schicksal und unsere gemeinsamen Erfolge werden uns dabei

helfen. Sie begründen das Vertrauen in die Zukunft unseres Landes. Wir schulden

unserem Land die Förderung und Entwicklung eines Wir-Gefühls. Eigene Verzagtheit

darf nicht dazu führen, dem ganzen Land seine Zukunftsfähigkeit abzusprechen.

 

Die Menschen in unserem Land hätten es nicht

verdient, wenn gerade wir als ihre gewählten Vertreter ihnen die

Zukunftsfähigkeit bestreiten würden. Das Vertrauen in die gemeinsame Fähigkeit,

erkennbare Probleme auch zu lösen, begründet unser Vertrauen in die Zukunft

unseres Landes und der Menschen, die hier leben.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de