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Jeziorsky: Abschiebung von 413 ausreisepflich­tigen
Ausländern aus Sachsen-Anhalt im Jahr 2005

21.02.2006, Magdeburg – 39

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 039/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 039/06

 

 

 

Magdeburg, den 21. Februar 2006

 

 

 

 

 

Jeziorsky: Abschiebung von 413 ausreisepflich­tigen

Ausländern aus Sachsen-Anhalt im Jahr 2005

 

Im

Jahre 2005 wurden nach Mitteilung von Innenminister Klaus Jeziorsky aus

Sachsen-Anhalt insgesamt 413 (2004: 511) ausreisepflichtige Ausländer in insgesamt

40 Länder abge­schoben. Hauptherkunftsländer waren Vietnam (143), Serbien und

Montenegro ¿ ohne Kosovo- (49), die Türkei (40), das Kosovo (34) sowie die

Ukraine (20). Nach Androhung der Ab­schiebung reisten zudem im letzten Jahr 55

Personen freiwillig aus. Während sich die Hauptherkunftsländer im Vergleich zum

Jahre 2004 nicht veränderten, ist ein Rückgang der Fallzahlen um 98 Personen zu

verzeichnen.

 

Die

rückläufige Entwicklung lässt sich unter anderem erklären:

 

· Neben der Verweigerungshaltung

der betroffenen Personen selbst (Verschleierung der Identität) nimmt die Praxis

ein­zelner Staaten weiterhin zu, entgegen ihrer völkerrecht­lichen

Verpflichtung die Rückübernahme ihrer Staatsange­hörigen zu verweigern.

 

· Durch die EU-Osterweiterung am

01. Mai 2004 gelten für Personen aus den Beitrittsstaaten andere rechtliche Maß­stäbe,

sodass Abschiebungen in diese Länder ¿ z. B. nach Ungarn, Litauen, Polen und in

die Slowakei - im Gegensatz zu der vorherigen Zeit nicht mehr ins Gewicht

fallen.

 

· Die aktuelle Situation in

verschiedenen Herkunftsländern lässt eine Rückführung nicht oder nur sporadisch

zu. So bewirken beispielweise Bürgerkriegssituationen wie im Sudan oder die

allgemeine Sicherheitslage im Irak, dass es zeitweise aus humanitären Gründen

nicht zu verantworten ist, ausreisepflichtige Ausländer in diese Länder

zurückzu­führen.

 

Sowohl bundesweit als auch auf Landesebene gibt es

diverse Maßnahmen, die zur Ermöglichung der Durchsetzung der gesetzlichen

Ausreisepflicht beitragen sollen. So betreibt das Land Sachsen-Anhalt eine

Zentrale Ausreiseeinrichtung, in der die Iden­tität von Personen als

Voraussetzung für Ausstellung von Heimreisedokumenten ge­klärt werden soll, die

bisher beharrlich eine entsprechende Mitwirkung verweigerten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de