Jeziorsky: Abschiebung von 413 ausreisepflichtigen
Ausländern aus Sachsen-Anhalt im Jahr 2005
21.02.2006, Magdeburg – 39
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 039/06
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 039/06
Magdeburg, den 21. Februar 2006
Jeziorsky: Abschiebung von 413 ausreisepflichtigen
Ausländern aus Sachsen-Anhalt im Jahr 2005
Im
Jahre 2005 wurden nach Mitteilung von Innenminister Klaus Jeziorsky aus
Sachsen-Anhalt insgesamt 413 (2004: 511) ausreisepflichtige Ausländer in insgesamt
40 Länder abgeschoben. Hauptherkunftsländer waren Vietnam (143), Serbien und
Montenegro ¿ ohne Kosovo- (49), die Türkei (40), das Kosovo (34) sowie die
Ukraine (20). Nach Androhung der Abschiebung reisten zudem im letzten Jahr 55
Personen freiwillig aus. Während sich die Hauptherkunftsländer im Vergleich zum
Jahre 2004 nicht veränderten, ist ein Rückgang der Fallzahlen um 98 Personen zu
verzeichnen.
Die
rückläufige Entwicklung lässt sich unter anderem erklären:
· Neben der Verweigerungshaltung
der betroffenen Personen selbst (Verschleierung der Identität) nimmt die Praxis
einzelner Staaten weiterhin zu, entgegen ihrer völkerrechtlichen
Verpflichtung die Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen zu verweigern.
· Durch die EU-Osterweiterung am
01. Mai 2004 gelten für Personen aus den Beitrittsstaaten andere rechtliche Maßstäbe,
sodass Abschiebungen in diese Länder ¿ z. B. nach Ungarn, Litauen, Polen und in
die Slowakei - im Gegensatz zu der vorherigen Zeit nicht mehr ins Gewicht
fallen.
· Die aktuelle Situation in
verschiedenen Herkunftsländern lässt eine Rückführung nicht oder nur sporadisch
zu. So bewirken beispielweise Bürgerkriegssituationen wie im Sudan oder die
allgemeine Sicherheitslage im Irak, dass es zeitweise aus humanitären Gründen
nicht zu verantworten ist, ausreisepflichtige Ausländer in diese Länder
zurückzuführen.
Sowohl bundesweit als auch auf Landesebene gibt es
diverse Maßnahmen, die zur Ermöglichung der Durchsetzung der gesetzlichen
Ausreisepflicht beitragen sollen. So betreibt das Land Sachsen-Anhalt eine
Zentrale Ausreiseeinrichtung, in der die Identität von Personen als
Voraussetzung für Ausstellung von Heimreisedokumenten geklärt werden soll, die
bisher beharrlich eine entsprechende Mitwirkung verweigerten.
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