Sofortige Stilllegung angeordnet
? Staatsanwaltschaft wird informiert
21.02.2006, Halle (Saale) – 18
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 18/06
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 18/06
Halle (Saale), den 20. Februar
2006
Sofortige Stilllegung angeordnet
¿ Staatsanwaltschaft wird informiert
Nach einem Brand in einer Anlage zur
Wertstoffaufbereitung und Zwischenlagerung von Abfällen in Dessau hat das
Landesverwaltungsamt die bereits vorab beabsichtigte Stilllegung der Anlage
angeordnet. Über die Vorgänge wird die Staatsanwaltschaft informiert.
Hintergrund:
Am vergangenen Samstag kam es in
einer Lagerhalle in Dessau, welche große Mengen an Abfall beherbergte, zu einem
Brand. In dieser Halle wurden Abfälle zur Sortierung und Weiterverarbeitung
gelagert.
Das Landesverwaltungsamt ist
zuständig für die immissionsschutzrechtliche Überwachung (Umweltauswirkungen)
der Anlage. Die Stadt Dessau ist für die abfallrechtliche, sprich Abfallstrom -
Überwachung zuständig. Seit einiger Zeit ist auf Grund von Anwohnerbeschwerden
sowohl bei der Stadt Dessau als auch beim Landesverwaltungsamt ein
Kontrollverfahren anhängig. In dessen Konsequenz waren die zuständigen
Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes und der Stadt Dessau zu mehreren
Begehungen vor Ort, um auf die angezeigten Missstände zu reagieren. Es wurden
umgehend Maßnahmen zur Beseitigung der u.a. Geruchsbelästigungen angeordnet.
Die von den Genehmigungen unbestreitbar wiederholt abweichenden Zustände vor
Ort veranlassten die Behörde, das Verfahren zur Stilllegung der Anlage
einzuleiten. Der Brand am Samstag kam der beabsichtigten Stilllegung am
heutigen Tag durch das Landesverwaltungsamt zuvor. Das Landesverwaltungsamt hat
mit der nun formal angeordneten Stilllegung den Weiterbetrieb an diesem
Standort untersagt.
Im weiteren Verlauf wird nun durch
die Stadt Dessau sicherzustellen sein, dass die durch den Brand entstandenen
Schäden und Rückstände durch die Betreiberfirma umgehend beseitigt und das
Areal beräumt wird.
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