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Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zur Kommunalpolitik in der vierten Wahlperiode, LT-Drs. 4/2588 TOP 10 der
Landtagssitzung am 16./17. Februar 2006

17.02.2006, Magdeburg – 37

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 037/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 037/06

 

 

 

Magdeburg, den 17. Februar 2006

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky

zur Kommunalpolitik in der vierten Wahlperiode, LT-Drs. 4/2588 TOP 10 der

Landtagssitzung am 16./17. Februar 2006

 

Anrede,

 

die

Zukunftsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung ist eine wichtige

Voraussetzung für die Entwicklung unseres Bundes­landes und die Bewältigung der

vor uns stehenden Herausfor­derungen. Mit seiner Denkschrift vom 19. April 2004

hat der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt die schwierige Situation der

Kommunen beschrieben und eine wichtige Diskussion angestoßen.

 

Die

Signale sind klar. Wir alle wollen starke und leistungsfähige Kommunen, die in

der Lage sind, ihre Aufgaben für die Bür­gerinnen und Bürger zu erfüllen.

 

Denn

Kommunalpolitik verstehen wir für unser Land als wichti­ges Gut, das es zu

stärken gilt. Städte und Gemeinden sind der Ort, wo Politik am schnellsten und

direktesten greifbar wird und wo die Bürger durch ihr Engagement besonders

rasch Greifba­res verbessern können.

 

In

unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen bilden sich gesellschaftliche

Entwicklungen ab, die für die Politik bedeu­tende Herausforderungen darstellen.

Wirtschaftlicher Struktur­wandel, Globalisierung und Liberalisierung gehen auch

an den Kommunen nicht vorbei. Wir alle wissen um die prekäre finan­zielle

Situation unserer Städte, Gemeinden und Landkreise und dem gefährlichen Trend,

dass sich der Anteil der originären kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben im

Verhältnis zu staat­lichen Auftragsangelegenheiten in Städten, Gemeinden und

Landkreisen verringert.

 

Deshalb

müssen und wollen wir unsere Kommunen mit größeren Handlungs- und

Gestaltungsspielräumen auf Grundlage eines soliden finanziellen Fundamentes

ausstatten, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit und Entwicklungsperspektive

zu gewährleisten.

 

Von

daher war es in dieser Wahlperiode und wird es auch weiterhin unser Ziel sein,

Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die die Kommunen befähigen, ihren wichti­gen

Beitrag für ein zukunftsfähiges Land Sachsen-Anhalt zu leisten.

 

Dieses

gemeinsame Ziel haben wir in dieser Wahlperiode mit verschiedenen Vorha­ben

beherzt angepackt und zum großen Teil auch bereits einer interessengerechten

Lösung zugeführt.

 

Die

Themenpalette ist breit gefächert und reicht von einer umfassenden Reform des

kommunalen Haushaltswesens, Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes sowie im

Kommunalabgabenrecht, Änderungen der kommunalwahlrechtlichen Vorschriften,

Änderungen im Hinblick auf die Stärkung der kommunalen Gemeinschaftsarbeit, Än­derungen

der Gemeindeordnung und Landkreisordnung und nicht zuletzt die Reform der

Verwaltungsgemeinschaften und die beschlossene Neugliederung der Kreise.

 

Anrede,

 

auch

wurde vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden kommunalen Finanzsituation

beispielsweise mit dem Gesetzentwurf über ein Neues Kommunales Haushalts- und

Rechnungswesen eine umfassende Reform des kommunalen Haushaltsrechts ein­geleitet.

Es ist das erklärte Ziel, die Kameralistik, d.h. die bisherige Methode den

Haushalt mittels Einnahmen und Ausgaben zu planen, abzulösen und durch ein zeit­gemäßes,

in der privaten Wirtschaft erprobtes und bewährtes Rechnungswesen zu ersetzen,

nämlich die Buchführung nach kaufmännischen Grundsätzen.

 

Anrede,

 

eine

Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sollte hier nicht unerwähnt bleiben.

 

Zum

Jahresbeginn 2004 wurden Landeszuweisungen zur Kostenerstattung nach dem

Aufnahmegesetz und die Jugendpauschale in das FAG übernommen. Verwal­tungsintensive

Antrags- und Nachweisungsverfahren wurden durch pauschalierte

Zuweisungsverfahren ersetzt. Dadurch verringert sich für alle Beteiligten der

Ver­waltungsaufwand bei gleichzeitiger Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung

und Finanzhoheit durch eine freiere Mittelverwendung. Diese Änderung hat sich

bewährt und sollte Anlass geben, weitere Landeszuweisungen in das FAG zu

überführen.

 

Anrede,

 

 

mit

dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stär­kung

der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit ist auf der kommunalen Ebene eine

Neuordnung herbeigeführt worden. Damit haben wir die kommunale Verwaltungs­kraft

zu gestärkt und gleichzeitig die politische Eigenständigkeit der Gemeinden be­wahrt.

Dieses Gesetz ist neben der Funktionalreform, der Zuweisung von weiteren

Aufgaben auf die kommunale Ebene, ein wesentlicher Baustein der Reformvorhaben

im Land Sachsen-Anhalt gewesen.

 

Im

Ergebnis wurde die Anzahl der hauptamtlich verwalteten kommunalen Einheiten auf

der Gemeindeebene, also der leistungsfähigen Verwaltungsgemeinschaften und

Einheitsgemeinden, von 215 auf 134 reduziert. Die Zahl der Verwaltungsgemein­schaften

verringerte sich von 178 auf 95. Neben den 3 kreisfreien Städten bestehen

nunmehr 36 hauptamtlich verwaltete Gemeinden.

 

Als

logischer Folgeschritt wurde die Kreisgebietsreform eingeleitet und mit dem ¿Ge­setz zur

Kreisgebietsneuregelung¿ und den Gesetzen zur Bestimmung der Kreissitze im

November und Dezember des letzten Jahres beschlossen.

Wir haben nunmehr auf allen kommunalen Ebenen Verwaltungs- und Gebietsstruktu­ren

geschaffen, die darauf ausgerichtet sind, Einsparpotentiale zu eröffnen, die

kommunale Leistungsfähigkeit zu steigern und dabei effektiv für den Bürger

tätig werden zu können, kurz: den Anforderungen der Zukunft gerecht werden zu

können.

 

Anrede,

 

eine

der wesentlichen Aufgaben für die kommende Legislatur wird eine umfassende

Aufgabenkritik und Deregulierung im kommunalen Bereich sein. Wir müssen alle

Pflichtaufgaben im eigenen und insbesondere im übertragenen Wirkungskreis - ge­meinsam

mit den kommunalen Spitzenverbänden - einer kritischen Prüfung unterzie­hen.

Ich denke, wir sind uns alle einig, dass nur mit einer deutlichen Aufgabenent­lastung

den Kommunen wieder mehr Handlungsspielräume eröffnet werden können.

 

Anrede,

 

dem

in der Beschlussempfehlung vorgeschlagenen Konsultationsprinzip kommt an­gesichts

der für die nächste Legislatur beabsichtigten Funktionalreform eine wesent­liche

Bedeutung zu. Wir haben bereits gesetzlich verankerte Beteiligungsrechte der

Kommunalen Spitzenverbände und das Erste Funktionalreformgesetz wurde im Kon­sens

und fairer Partnerschaft mit den Spitzenverbänden umgesetzt. Diese Partner­schaft

gilt es in einem praktikablen und unbürokratischem Konsultationsverfahren

weiterzuentwickeln. Ich bin sicher, dass uns dies gelingen wird.

 

Ich

bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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