Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zur Kommunalpolitik in der vierten Wahlperiode, LT-Drs. 4/2588 TOP 10 der
Landtagssitzung am 16./17. Februar 2006
17.02.2006, Magdeburg – 37
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 037/06
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 037/06
Magdeburg, den 17. Februar 2006
Es gilt das gesprochene Wort!
Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zur Kommunalpolitik in der vierten Wahlperiode, LT-Drs. 4/2588 TOP 10 der
Landtagssitzung am 16./17. Februar 2006
Anrede,
die
Zukunftsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung ist eine wichtige
Voraussetzung für die Entwicklung unseres Bundeslandes und die Bewältigung der
vor uns stehenden Herausforderungen. Mit seiner Denkschrift vom 19. April 2004
hat der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt die schwierige Situation der
Kommunen beschrieben und eine wichtige Diskussion angestoßen.
Die
Signale sind klar. Wir alle wollen starke und leistungsfähige Kommunen, die in
der Lage sind, ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen.
Denn
Kommunalpolitik verstehen wir für unser Land als wichtiges Gut, das es zu
stärken gilt. Städte und Gemeinden sind der Ort, wo Politik am schnellsten und
direktesten greifbar wird und wo die Bürger durch ihr Engagement besonders
rasch Greifbares verbessern können.
In
unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen bilden sich gesellschaftliche
Entwicklungen ab, die für die Politik bedeutende Herausforderungen darstellen.
Wirtschaftlicher Strukturwandel, Globalisierung und Liberalisierung gehen auch
an den Kommunen nicht vorbei. Wir alle wissen um die prekäre finanzielle
Situation unserer Städte, Gemeinden und Landkreise und dem gefährlichen Trend,
dass sich der Anteil der originären kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben im
Verhältnis zu staatlichen Auftragsangelegenheiten in Städten, Gemeinden und
Landkreisen verringert.
Deshalb
müssen und wollen wir unsere Kommunen mit größeren Handlungs- und
Gestaltungsspielräumen auf Grundlage eines soliden finanziellen Fundamentes
ausstatten, um eine ausreichende Leistungsfähigkeit und Entwicklungsperspektive
zu gewährleisten.
Von
daher war es in dieser Wahlperiode und wird es auch weiterhin unser Ziel sein,
Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die die Kommunen befähigen, ihren wichtigen
Beitrag für ein zukunftsfähiges Land Sachsen-Anhalt zu leisten.
Dieses
gemeinsame Ziel haben wir in dieser Wahlperiode mit verschiedenen Vorhaben
beherzt angepackt und zum großen Teil auch bereits einer interessengerechten
Lösung zugeführt.
Die
Themenpalette ist breit gefächert und reicht von einer umfassenden Reform des
kommunalen Haushaltswesens, Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes sowie im
Kommunalabgabenrecht, Änderungen der kommunalwahlrechtlichen Vorschriften,
Änderungen im Hinblick auf die Stärkung der kommunalen Gemeinschaftsarbeit, Änderungen
der Gemeindeordnung und Landkreisordnung und nicht zuletzt die Reform der
Verwaltungsgemeinschaften und die beschlossene Neugliederung der Kreise.
Anrede,
auch
wurde vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden kommunalen Finanzsituation
beispielsweise mit dem Gesetzentwurf über ein Neues Kommunales Haushalts- und
Rechnungswesen eine umfassende Reform des kommunalen Haushaltsrechts eingeleitet.
Es ist das erklärte Ziel, die Kameralistik, d.h. die bisherige Methode den
Haushalt mittels Einnahmen und Ausgaben zu planen, abzulösen und durch ein zeitgemäßes,
in der privaten Wirtschaft erprobtes und bewährtes Rechnungswesen zu ersetzen,
nämlich die Buchführung nach kaufmännischen Grundsätzen.
Anrede,
eine
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sollte hier nicht unerwähnt bleiben.
Zum
Jahresbeginn 2004 wurden Landeszuweisungen zur Kostenerstattung nach dem
Aufnahmegesetz und die Jugendpauschale in das FAG übernommen. Verwaltungsintensive
Antrags- und Nachweisungsverfahren wurden durch pauschalierte
Zuweisungsverfahren ersetzt. Dadurch verringert sich für alle Beteiligten der
Verwaltungsaufwand bei gleichzeitiger Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
und Finanzhoheit durch eine freiere Mittelverwendung. Diese Änderung hat sich
bewährt und sollte Anlass geben, weitere Landeszuweisungen in das FAG zu
überführen.
Anrede,
mit
dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung
der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit ist auf der kommunalen Ebene eine
Neuordnung herbeigeführt worden. Damit haben wir die kommunale Verwaltungskraft
zu gestärkt und gleichzeitig die politische Eigenständigkeit der Gemeinden bewahrt.
Dieses Gesetz ist neben der Funktionalreform, der Zuweisung von weiteren
Aufgaben auf die kommunale Ebene, ein wesentlicher Baustein der Reformvorhaben
im Land Sachsen-Anhalt gewesen.
Im
Ergebnis wurde die Anzahl der hauptamtlich verwalteten kommunalen Einheiten auf
der Gemeindeebene, also der leistungsfähigen Verwaltungsgemeinschaften und
Einheitsgemeinden, von 215 auf 134 reduziert. Die Zahl der Verwaltungsgemeinschaften
verringerte sich von 178 auf 95. Neben den 3 kreisfreien Städten bestehen
nunmehr 36 hauptamtlich verwaltete Gemeinden.
Als
logischer Folgeschritt wurde die Kreisgebietsreform eingeleitet und mit dem ¿Gesetz zur
Kreisgebietsneuregelung¿ und den Gesetzen zur Bestimmung der Kreissitze im
November und Dezember des letzten Jahres beschlossen.
Wir haben nunmehr auf allen kommunalen Ebenen Verwaltungs- und Gebietsstrukturen
geschaffen, die darauf ausgerichtet sind, Einsparpotentiale zu eröffnen, die
kommunale Leistungsfähigkeit zu steigern und dabei effektiv für den Bürger
tätig werden zu können, kurz: den Anforderungen der Zukunft gerecht werden zu
können.
Anrede,
eine
der wesentlichen Aufgaben für die kommende Legislatur wird eine umfassende
Aufgabenkritik und Deregulierung im kommunalen Bereich sein. Wir müssen alle
Pflichtaufgaben im eigenen und insbesondere im übertragenen Wirkungskreis - gemeinsam
mit den kommunalen Spitzenverbänden - einer kritischen Prüfung unterziehen.
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass nur mit einer deutlichen Aufgabenentlastung
den Kommunen wieder mehr Handlungsspielräume eröffnet werden können.
Anrede,
dem
in der Beschlussempfehlung vorgeschlagenen Konsultationsprinzip kommt angesichts
der für die nächste Legislatur beabsichtigten Funktionalreform eine wesentliche
Bedeutung zu. Wir haben bereits gesetzlich verankerte Beteiligungsrechte der
Kommunalen Spitzenverbände und das Erste Funktionalreformgesetz wurde im Konsens
und fairer Partnerschaft mit den Spitzenverbänden umgesetzt. Diese Partnerschaft
gilt es in einem praktikablen und unbürokratischem Konsultationsverfahren
weiterzuentwickeln. Ich bin sicher, dass uns dies gelingen wird.
Ich
bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Impressum:
Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
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Tel: (0391) 567-5516/5517
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