Wirtschaftsministerium geht gegen überhöhte
Gaspreise vor
Minister Rehberger leitet Kartellverfahren gegen sechs Stadtwerke ein
13.02.2006, Magdeburg – 16
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 016/06
Ministerium
für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 016/06
Magdeburg, den 13. Februar 2006
Wirtschaftsministerium geht gegen überhöhte
Gaspreise vor
Minister Rehberger leitet Kartellverfahren gegen sechs Stadtwerke ein
Das Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde geht gegen zu hohe
Gaspreise vor. Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger hat heute bekannt
gegeben, dass er gegen sechs Stadtwerke Kartellverwaltungsverfahren eingeleitet
hat. Im einzelnen handelt es sich um die Stadtwerke Zeitz, die Köthen Energie,
die Stadtwerke Weißenfels, die Stadtwerke Burg, die Städtischen Werke
Lutherstadt Wittenberg und die Technischen Werke Naumburg. Die Preise dieser
Stadtwerke liegen allesamt mehr als 20 Prozent über dem günstigsten Anbieter in
Sachsen-Anhalt und auch eines Vergleichsanbieters in Ostdeutschland.
Rehberger: ¿Die Energiepreise
sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Im Interesse der privaten Haushalte sowie
der gewerblichen Wirtschaft geht das Wirtschaftsministerium den Weg eines
formellen Kartellverfahrens, um damit überhöhte Preise zu bekämpfen.¿
Die Unternehmen werden mit den
jetzt verschickten Schreiben zuerst abgemahnt. Sie erhalten bis Ende Februar
die Gelegenheit, Stellung zum Sachverhalt zu nehmen. Da der formale Rechtsweg,
sollten alle Instanzen ausgenutzt werden, sehr langwierig sein kann, setzt die
Landeskartellbehörde in erster Linie auf Verhandlungen. ¿Uns ist daran gelegen,
dass wir schnell zu einer Einigung im Sinne der Verbraucher kommen. Dieses
Gesprächsangebot sollten die Stadtwerke nutzen¿, so der Minister. Sollten bis
Fristende keine ausreichenden sachlichen Rechtfertigungsgründe vorgetragen und
die Preise nicht gesenkt werden, so erlässt die Landeskartellbehörde eine
Missbrauchsverfügung. Diese untersagt dem Gasversorger, ein bestimmtes
Preisniveau zu überschreiten. Sollte dem zuwider gehandelt werden, kann ein
Bußgeld in Höhe von bis zu einer Million Euro verhängt werden.
Die Landeskartellbehörde hatte
zum Stichtag 01. November 2005 zeitgleich mit allen anderen
Landeskartellbehörden und dem Bundeskartellamt die Gaspreise untersucht. Diese
Erhebung wurde dann noch einmal wegen zahlreicher Preiserhöhungen zum
Jahreswechsel Anfang Januar dieses Jahres aktualisiert. Günstigster Anbieter
unter den Stadtwerken sind die Städtischen Werke Magdeburg GmbH mit 4,78 ct
/kWh. Die Stadtwerke Zeitz hingegen als teuerster Anbieter liegen mit 6,04 ct
/kWh um 26,3 Prozent über diesem Preis. Die Vergleichspreise ergeben sich aus
dem ungewichteten Mittel von Musterabnahmefällen (für 7.000, 20.000, 35.000,
90.000 und 150.000 kWh pro Jahr). Erste Gespräche mit den Versorgern im Vorfeld
angekündigter Erhöhungen im Oktober vergangenen Jahres hatten zu keinem
Ergebnis geführt. Trotz dieser Gespräche wurden die Gaspreise zum Jahreswechsel
noch einmal erheblich weiter angehoben.
Versorger
durchschnittlicher Preis in ct
/ kWh ohne Umsatzsteuer
Abweichung zum günstigsten
Preis in Prozent
Stadtwerke Zeitz
6,04
26,3
Köthen Energie
5,98
25,0
Stadtwerke Weißenfels
5,97
24,9
Stadtwerke Burg
5,95
24,3
SW Lutherstadt Wittenberg
5,93
24,0
Technische Werke Naumburg
5,88
22,9
SW
Ludwigslust-Grabow
4,84
1,1
Städtische Werke Magdeburg
4,78
0,0
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