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Wirtschaftsministerium geht gegen überhöhte
Gaspreise vor
Minister Rehberger leitet Kartellverfahren gegen sechs Stadtwerke ein

13.02.2006, Magdeburg – 16

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 016/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium

für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 016/06

 

 

 

Magdeburg, den 13. Februar 2006

 

 

 

Wirtschaftsministerium geht gegen überhöhte

Gaspreise vor

Minister Rehberger leitet Kartellverfahren gegen sechs Stadtwerke ein

 

 

 

Das Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde geht gegen zu hohe

Gaspreise vor. Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger hat heute bekannt

gegeben, dass er gegen sechs Stadtwerke Kartellverwaltungsverfahren eingeleitet

hat. Im einzelnen handelt es sich um die Stadtwerke Zeitz, die Köthen Energie,

die Stadtwerke Weißenfels, die Stadtwerke Burg, die Städtischen Werke

Lutherstadt Wittenberg und die Technischen Werke Naumburg. Die Preise dieser

Stadtwerke liegen allesamt mehr als 20 Prozent über dem günstigsten Anbieter in

Sachsen-Anhalt und auch eines Vergleichsanbieters in Ostdeutschland.

 

 

 

Rehberger: ¿Die Energiepreise

sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Im Interesse der privaten Haushalte sowie

der gewerblichen Wirtschaft geht das Wirtschaftsministerium den Weg eines

formellen Kartellverfahrens, um damit überhöhte Preise zu bekämpfen.¿

 

 

 

Die Unternehmen werden mit den

jetzt verschickten Schreiben zuerst abgemahnt. Sie erhalten bis Ende Februar

die Gelegenheit, Stellung zum Sachverhalt zu nehmen. Da der formale Rechtsweg,

sollten alle Instanzen ausgenutzt werden, sehr langwierig sein kann, setzt die

Landeskartellbehörde in erster Linie auf Verhandlungen. ¿Uns ist daran gelegen,

dass wir schnell zu einer Einigung im Sinne der Verbraucher kommen. Dieses

Gesprächsangebot sollten die Stadtwerke nutzen¿, so der Minister. Sollten bis

Fristende keine ausreichenden sachlichen Rechtfertigungsgründe vorgetragen und

die Preise nicht gesenkt werden, so erlässt die Landeskartellbehörde eine

Missbrauchsverfügung. Diese untersagt dem Gasversorger, ein bestimmtes

Preisniveau zu überschreiten. Sollte dem zuwider gehandelt werden, kann ein

Bußgeld in Höhe von bis zu einer Million Euro verhängt werden.

 

Die Landeskartellbehörde hatte

zum Stichtag 01. November 2005 zeitgleich mit allen anderen

Landeskartellbehörden und dem Bundeskartellamt die Gaspreise untersucht. Diese

Erhebung wurde dann noch einmal wegen zahlreicher Preiserhöhungen zum

Jahreswechsel Anfang Januar dieses Jahres aktualisiert. Günstigster Anbieter

unter den Stadtwerken sind die Städtischen Werke Magdeburg GmbH mit 4,78 ct

/kWh. Die Stadtwerke Zeitz hingegen als teuerster Anbieter liegen mit 6,04 ct

/kWh um 26,3 Prozent über diesem Preis. Die Vergleichspreise ergeben sich aus

dem ungewichteten Mittel von Musterabnahmefällen (für 7.000, 20.000, 35.000,

90.000 und 150.000 kWh pro Jahr). Erste Gespräche mit den Versorgern im Vorfeld

angekündigter Erhöhungen im Oktober vergangenen Jahres hatten zu keinem

Ergebnis geführt. Trotz dieser Gespräche wurden die Gaspreise zum Jahreswechsel

noch einmal erheblich weiter angehoben.

 

 

 

 

 

 

Versorger

 

 

durchschnittlicher Preis in ct

/ kWh ohne Umsatzsteuer

 

 

Abweichung zum günstigsten

Preis in Prozent

 

 

 

 

Stadtwerke Zeitz

 

 

6,04

 

 

26,3

 

 

 

 

Köthen Energie

 

 

5,98

 

 

25,0

 

 

 

 

Stadtwerke Weißenfels

 

 

5,97

 

 

24,9

 

 

 

 

Stadtwerke Burg

 

 

5,95

 

 

24,3

 

 

 

 

SW Lutherstadt Wittenberg

 

 

5,93

 

 

24,0

 

 

 

 

Technische Werke Naumburg

 

 

5,88

 

 

22,9

 

 

 

 

SW

Ludwigslust-Grabow

 

 

4,84

 

 

1,1

 

 

 

 

Städtische Werke Magdeburg

 

 

4,78

 

 

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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