Bericht über die Tätigkeit der
Härtefallkommission im Jahr 2005
08.02.2006, Magdeburg – 73
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 073/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 073/06
Magdeburg, den 8. Februar 2006
Bericht über die Tätigkeit der
Härtefallkommission im Jahr 2005
Innenminister Klaus Jeziorsky stellte heute
gemeinsam mit der Vorsitzenden der Härtefallkommission Sachsen-Anhalts, Monika
Schwenke, im Rahmen der Kabinettspressekonferenz den Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission
für das Jahr 2005 der Öffentlichkeit vor. Monika Schwenke ist zugleich
Migrationsbeauftragte des Bistums Magdeburg.
Seit Mai letzten Jahres befasst sich die Härtefallkommission
des Landes mit Anträgen ihrer Mitglieder, ausreisepflichtigen Ausländern unter
Härtegesichtspunkten durch Anordnung des Innenministers den Verbleib in
Deutschland zu ermöglichen.
Hauptgründe für die Anrufung der Kommission waren
durch langjährigen Aufenthalt erreichte Integration insbesondere auch von
Kindern, die Zerstörung einer Existenzgrundlage im Falle einer Abschiebung,
Traumatisierung, in der Heimat befürchtete schlechte Unterbringung oder mangelhafte
medizinische Versorgung.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der
Härtefallkommission stellten 33 Anträge, von denen 8 Anträge (24 %) wieder
zurückgenommen wurden. Die Härtefallkommission entschied über 20 Anträge (61%).
Von diesen lehnte die Kommission 11 Anträge (55 %) ab. In 9 Fällen
(45 %) beschloss sie ein Härtefallersuchen. Das Ministerium des Innern entsprach
8 Härtefallersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an.
Einem Ersuchen wurde nicht entsprochen. Insgesamt wurde somit in 40 % der
entschiedenen Anträge ein Aufenthaltsrecht gewährt.
Die 33 eingereichten Anträge bezogen sich auf 124
Personen, davon 50 minderjährige Kinder. Von den Anordnungen des Ministeriums
des Innern zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen waren 30 Personen
betroffen, davon 15 minderjährige Kinder.
Bei den Anträgen kamen die größten Gruppen der
Betroffenen aus dem Kosovo (30% der Anträge - 42 % der Personen), Vietnam (18%
der Anträge - 15 % der Personen) und der Türkei (15% der Anträge -19 % der Personen).
Wenn das Ministerium des Innern einem
Härtefallersuchen der Kommission entspricht, ordnet es die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis an. Steht eine Arbeitsstelle in Aussicht, kann auch nach
Auffassung der Härtefallkommission eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts von
der Arbeitsaufnahme abhängig gemacht werden, um die finanzielle Belastung der öffentlichen
Hand zu verringern.
Laut der Vorsitzenden, Monika Schwenke, gibt es
keinen einheitlichen Kriterienkatalog, nach dem über Anträge entschieden wird.
Die Kommission betrachte jeden Fall individuell. Die Mitglieder seien in ihrer
Entscheidungsfindung ungebunden. Eine Blockbildung gebe es nicht. Die
Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern, bei dem die Härtefallkommission
organisatorisch angebunden ist, sei gut.
Auch Minister Jeziorsky zog ein positives Resümee.
Es sei bisher nicht festzustellen, dass die Möglichkeit der Anrufung der
Härtefallkommission missbraucht würde. Er habe sich bis auf einen Fall dem Vorschlag
der Härtefallkommission für die Anordnung von Aufenthaltserlaubnissen unter
humanitären Gesichtspunkten anschließen können. Häufig hätten sich auch
deutsche Bürger engagiert und sich für einen Verbleib der Betroffenen in
Deutschland eingesetzt. In allen Fällen hätten sich die Betroffenen gut in
Deutschland integriert. Die finanzielle Belastung der öffentlichen Hand hielte
sich in Grenzen. Er sei zuversichtlich, dass die Betroffenen auch künftig einen
wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten würden.
Impressum:
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Tel: (0391) 567-6666
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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