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Minister wendet sich an Verwaltungsamt und
Kommunen
Rehberger: Einvernehmliche Lösung zu Ladenöffnungszeiten während der WM finden

01.02.2006, Magdeburg – 9

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 009/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 009/06

 

 

 

Magdeburg, den 1. Februar 2006

 

 

 

Minister wendet sich an Verwaltungsamt und

Kommunen

Rehberger: Einvernehmliche Lösung zu Ladenöffnungszeiten während der WM finden

 

 

 

Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger hat sich jetzt zur Thematik

veränderter Ladenöffnungszeiten zur Fußball-Weltmeisterschaft an die

sachsen-anhaltischen Kommunen gewandt. In einem Schreiben fordert Rehberger die

Kommunen auf, im Vorfeld eine einvernehmliche Lösung gemeinsam mit

Belegschaften, Gewerkschaften und Kirchen zu finden. Der Minister: ¿Während der

Fußball-WM präsentiert sich Deutschland als weltoffener Gastgeber. In diesem

Sinne muss es auch möglich sein, die Ladenöffnungszeiten flexibel zu regeln.¿

 

 

 

Da die im Koalitionsvertrag der

neuen Bundesregierung vorgesehene Übertragung der Zuständigkeit für den

Ladenschluss vom Bund auf die Länder noch nicht gesetzlich umgesetzt ist, haben

nach wie vor die geltenden Regelungen Bestand. Rehberger verwies aber darauf,

dass auch jetzt schon Möglichkeiten für die Kommunen bestünden, die

Ladenöffnungszeiten an die besonderen Umstände der WM anzupassen. ¿Es handelt

sich schließlich nur um Veränderungen für einen Zeitraum von vier Wochen und

darüber hinaus steht in Kürze das Ende des derzeit geltenden Ladenschlussgesetzes

an¿, sagte Rehberger im Vorgriff eventueller Diskussionen. Die Regelungen der

Kommunen sollten nach Möglichkeit respektiert werden.

 

 

 

Eine Ladenöffnung an Sonn- und

Feiertagen kann auf verschiedene Vorschriften gestützt werden. Nach § 10 Ladenschlussgesetz

könnten Läden in Kurorten sowie Ausflugs- und Erholungsorten (vgl. VO vom 20.

11 2003 (GVBl. LSA S. 337) geöffnet werden, allerdings nur mit einem extrem

eingeschränkten Warenangebot.

 

 

 

Nach § 14 ist eine Freigabe

beschränkt auf 4 Sonn- und Feiertage im Jahr mit maximal 5 Stunden sowie bis

höchstens 18 Uhr.

 

 

 

Es bleibt die Möglichkeit des § 23 LadSchlG, der auch die über 20

Uhr hinausgehende Ladenöffnung an Werktagen ermöglicht. Andere Bundesländer

haben ihre Regelungen zur Ladenöffnung anlässlich der WM 2006 auf diese

Vorschrift gestützt.

 

 

 

 

 

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