Minister wendet sich an Verwaltungsamt und
Kommunen
Rehberger: Einvernehmliche Lösung zu Ladenöffnungszeiten während der WM finden
01.02.2006, Magdeburg – 9
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 009/06
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 009/06
Magdeburg, den 1. Februar 2006
Minister wendet sich an Verwaltungsamt und
Kommunen
Rehberger: Einvernehmliche Lösung zu Ladenöffnungszeiten während der WM finden
Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger hat sich jetzt zur Thematik
veränderter Ladenöffnungszeiten zur Fußball-Weltmeisterschaft an die
sachsen-anhaltischen Kommunen gewandt. In einem Schreiben fordert Rehberger die
Kommunen auf, im Vorfeld eine einvernehmliche Lösung gemeinsam mit
Belegschaften, Gewerkschaften und Kirchen zu finden. Der Minister: ¿Während der
Fußball-WM präsentiert sich Deutschland als weltoffener Gastgeber. In diesem
Sinne muss es auch möglich sein, die Ladenöffnungszeiten flexibel zu regeln.¿
Da die im Koalitionsvertrag der
neuen Bundesregierung vorgesehene Übertragung der Zuständigkeit für den
Ladenschluss vom Bund auf die Länder noch nicht gesetzlich umgesetzt ist, haben
nach wie vor die geltenden Regelungen Bestand. Rehberger verwies aber darauf,
dass auch jetzt schon Möglichkeiten für die Kommunen bestünden, die
Ladenöffnungszeiten an die besonderen Umstände der WM anzupassen. ¿Es handelt
sich schließlich nur um Veränderungen für einen Zeitraum von vier Wochen und
darüber hinaus steht in Kürze das Ende des derzeit geltenden Ladenschlussgesetzes
an¿, sagte Rehberger im Vorgriff eventueller Diskussionen. Die Regelungen der
Kommunen sollten nach Möglichkeit respektiert werden.
Eine Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen kann auf verschiedene Vorschriften gestützt werden. Nach § 10 Ladenschlussgesetz
könnten Läden in Kurorten sowie Ausflugs- und Erholungsorten (vgl. VO vom 20.
11 2003 (GVBl. LSA S. 337) geöffnet werden, allerdings nur mit einem extrem
eingeschränkten Warenangebot.
Nach § 14 ist eine Freigabe
beschränkt auf 4 Sonn- und Feiertage im Jahr mit maximal 5 Stunden sowie bis
höchstens 18 Uhr.
Es bleibt die Möglichkeit des § 23 LadSchlG, der auch die über 20
Uhr hinausgehende Ladenöffnung an Werktagen ermöglicht. Andere Bundesländer
haben ihre Regelungen zur Ladenöffnung anlässlich der WM 2006 auf diese
Vorschrift gestützt.
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