Die Polizei soll helfen, Unsicherheiten bei
den Verkehrsteilnehmern zur sogenannten ?Winterreifenpflicht? auszuräumen
26.01.2006, Magdeburg – 20
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 020/06
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 020/06
Magdeburg, den 25. Januar 2006
Die Polizei soll helfen, Unsicherheiten bei
den Verkehrsteilnehmern zur sogenannten ¿Winterreifenpflicht¿ auszuräumen
Innenminister Klaus Jeziorsky
hat die Polizei gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Verkehrsteilnehmer bei
Fragen zum Inhalt und zu Folgen der am 01. Mai 2006 in Kraft tretenden Neuregelung
zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen umfassend informiert werden.
M it der 40. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde u. a. auch § 2 der
Straßenverkehrsordnung geändert und erhielt folgende Fassung:
¿Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse
anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und
Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.¿
Dadurch solle, so Jeziorsky, die
nach den geltenden Vorschriften bereits bestehende Pflicht hervorgehoben
werden, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse
anzupassen. Eine Winterreifenpflicht gebe es aber auch künftig nicht.
Gleichwohl bestehe die Verpflichtung für jeden Autofahrer, sein Auto nur mit
geeigneter Bereifung zu fahren und dafür zu sorgen, sich und andere nicht durch
eine ungeeignete Bereifung in Gefahr zu bringen. Geeignet sei je nach Wetterlage
z.B. auch ein vorschriftsmäßiger Ganzjahresreifen.
Wer sich mit seinem Auto bei
verschneiten Straßen trotz unzureichender Bereifung in den Straßenverkehr
begibt, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechen: 40 Euro bei Behinderung,
sonst 20 Euro.
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