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Neues Förderprogramm der Bundesagentur für
Arbeit und der Landesregierung für Arbeitslose mit Qualifizierungsdefiziten/
Ministerpräsident Böhmer: Wir wollen die Integrationschancen deutlich erhöhen

24.01.2006, Magdeburg – 45

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 045/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 045/06

 

 

 

Magdeburg, den 24. Januar 2006

 

 

 

Neues Förderprogramm der Bundesagentur für

Arbeit und der Landesregierung für Arbeitslose mit Qualifizierungsdefiziten/

Ministerpräsident Böhmer: Wir wollen die Integrationschancen deutlich erhöhen

 

Zu Jahresbeginn hat die Bundesagentur für Arbeit

ein neues Förderprogramm gestartet zur Stärkung der Qualifikation von

motivierten, aber gering qualifizierten jüngeren und älteren Arbeitnehmern. Mit

diesem Programm wurden zusätzlich 8,5 Millionen Euro den Agenturen für Arbeit

in Sachsen-Anhalt bereitgestellt, um ein breites Spektrum an Maßnahmen für

Jugendliche und junge Erwachsene ohne abgeschlossene Ausbildung sowie für

ältere, gering qualifizierte Arbeitnehmer, aber auch für Berufsrückkehrer mit

besonderem Qualifizierungsbedarf auflegen zu können.

 

Durch das Land Sachsen-Anhalt wird dieser

finanzielle Rahmen um drei Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen

Sozialfonds erweitert. Eine entsprechende Vereinbarung zur gemeinsamen

Ausgestaltung des Förderprogramms haben Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang

Böhmer und der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion

Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, Max-Volker  Dähne, heute in Magdeburg unterzeichnet.

 

Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

unterstrich, dass die Landesregierung mit der zusätzlichen ¿Finanzspritze¿ die

Integrationschancen von Arbeitslosen mit Qualifizierungsdefiziten durch eine

individuelle Förderung deutlich erhöhen wolle. 

¿Wir wollen von unserer Seite alles dafür tun, dass sie trotz

schwieriger Ausgangsbedingungen wieder Zugang zum regulären Arbeitsmarkt

finden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es hier besonderen Handlungsbedarf

bei nicht ausreichend qualifizierten Jugendlichen und älteren Arbeitslosen aus

der Baubranche gibt.¿

 

Das Sonderprogramm hat folgende Schwerpunkte:

 

1.

Modulare

berufliche Qualifizierung für arbeitslose und nicht berufsschulpflichtige

Jugendliche unter 25 Jahren (1,5 Mio. Euro ESF-Mittel und 1,5 Mio. Euro

BA-Mittel). Zielgruppe sind Jugendliche, die sich für eine vollständige duale

Ausbildung noch nicht eignen, aber über praxisnahe Ausbildungsmodule an eine

solche herangeführt werden und damit auch von den Betrieben eingestellt werden

könnten.

 

2.

Maßnahmen

zur Integration von Älteren, insbesondere von ehemaligen Beschäftigten der

Baubranche (1,5 Mio. Euro ESF-Mittel und 1,5 Mio. Euro BA-Mittel). Zielsetzung

ist hier, für ältere Arbeitslose aus der Baubranche über Modellprojekte

geeignete Tätigkeitsfelder außerhalb der Baubranche zu finden.

 

3.

Integration

von Berufsrückkehrer/innen. Das sachsen-anhaltische Wirtschafts- und

Arbeitsministerium fördert zur Zeit im Rahmen laufender Programme

Berufsrückkehrer/innen. Falls zur anschließenden Festeinstellung

Eingliederungszuschüsse notwendig sein sollten, werden diese aus Mitteln des

Sonderprogramms finanziert.

 

¿Mit diesem Programm werden die Agenturen für

Arbeit die Beschäftigungschancen von Frauen und Männern verbessern, die sich

aufgrund fehlender beruflicher Qualifikationen in einer besonders schwierigen

Situation befinden, aber die Flinte noch nicht ins Korn geworfen haben. Unser

Ziel ist es, möglichst vielen von ihnen den Erst- oder Wiedereinstieg in das

Arbeitsleben zu ermöglichen¿, erklärte Dähne.

 

Die Auswahl der Arbeitsmarktinstrumente richtet

sich nach der individuellen Situation der zu fördernden Arbeitnehmer. Nach

bisheriger Schätzung könnten rund 2.500 Personen Nutznießer dieser

Fördermöglichkeit sein. Auch Arbeitslose ohne Leistungen der Arbeitsagentur

kommen hierfür in Betracht. Empfänger von Arbeitslosengeld II werden von diesem

Programm nicht erfasst, für sie bestehen gesonderte Förderangebote. Mit

diesem Programm können auch ältere Arbeitnehmer gefördert werden, die zwar noch

beschäftigt, aber aufgrund geringer Qualifikation von Arbeitslosigkeit bedroht

sind.

 

Böhmer kündigte auch an, dass die Landesregierung

und die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit

auch in diesem Jahr den erfolgreichen ¿Pakt für Ausbildung¿ mit den anderen

Paktpartnern fortsetzen wollen. Ziel sei es, erneut den bundesweit höchsten

Versorgungsgrad bei den Auszubildenden zu erreichen. Sachsen-Anhalt belegte bei

der Ausbildungsbilanz im vergangenen Jahr im Ländervergleich erneut den

Spitzenplatz. Nur 0,5 Prozent der Jugendlichen (=152) konnte nicht

untergebracht werden. Zum Vergleich: Bundesweit lag diese Rate bei 2,37

Prozent. Dies sei auch, so Böhmer, ein Erfolg des gemeinsamen Handelns aller

Paktpartner.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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39104 Magdeburg

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de