Einzelfallprüfungen werden
entscheiden
16.01.2006, Halle (Saale) – 3
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 3/06
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 3/06
Halle (Saale), den 13. Januar
2006
Einzelfallprüfungen werden
entscheiden
In der heutigen Lokalausgabe
Halle/Saalkreis der Mitteldeutschen Zeitung wurde in dem Artikel "Kreis
straft Bürgermeister" berichtet, der Landkreis Saalkreis erhebe
Regressforderungen gegenüber einigen Bürgermeistern, da diese "die
Einwohner für Straßenausbaubeiträge nicht zur Kasse" gebeten hätten.
Die Obere Kommunalaufsicht im
Landesverwaltungsamt hat das Vorgehen des Saalkreises einer ersten Prüfung
unterzogen und stimmt in rechtlicher Hinsicht in der Argumentation mit dem
Landkreis Saalkreis überein. Für das Landesverwaltungsamt gibt es aktuell
keinen Anlass, an der Form der Handhabung des Themas durch den Saalkreis zu
zweifeln.
Laut Beamtengesetz des Landes
Sachsen-Anhalt gilt: wer als Amtsinhaber auf öffentliche Einnahmen verzichtet,
kann unter Umständen für diesen Verlust zu Regresszahlungen verpflichtet werden
(§ 78 BG LSA).
Allerdings handelt es sich hier um
teilweise sehr unterschiedlich gelagerte Einzelfälle, die einer genauen
Einzelfallprüfung unterzogen werden müssen. Es scheint dabei nicht
ausgeschlossen, dass nach Abschluss dieser Prüfungen wesentlich geringere oder
keine Regressforderungen im Ergebnis übrig bleiben.
Das Landesverwaltungsamt möchte
darauf aufmerksam machen, dass kommunalaufsichtliche Angelegenheiten
innerbehördliche Themen sind. Für kommunalrechtliche Fragen, selbst wenn sie
intern abgestimmt werden, bleibt die Ausgangsbehörde zuständig. Im Übrigen ist
auch die Zurückhaltung des Saalkreises angesichts des derzeit laufenden
Verfahrens angemessen.
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