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Gemeinsamer Nationalpark Harz
Böhmer und Wulff unterzeichnen
Staatsvertrag Nationalpark Harz: ?Das ist ein Symbol für die gelungene Einheit?

09.01.2006, Magdeburg – 7

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 007/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 007/06

 

 

 

Magdeburg, den 5. Januar 2006

 

 

 

Gemeinsamer Nationalpark Harz

Böhmer und Wulff  unterzeichnen

Staatsvertrag Nationalpark Harz: ¿Das ist ein Symbol für die gelungene Einheit¿

 

WERNIGERODE.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff und sein Kollege Wolfgang

Böhmer aus Sachsen-Anhalt haben heute in Wernigerode die Fusion des gemeinsamen

Nationalparks Harz gefeiert. Bei dem Festakt unterzeichneten sie einen

Staatsvertrag zur verwaltungstechnischen Umsetzung der Fusion. Der

Zusammenschluss selbst ist bereits seit dem 1. Januar 2006 rechtskräftig.

 

¿Mit dem

Zusammenwachsen der Nationalparke wird nicht nur die künstliche Trennung des

Naturraumes überwunden. Der gemeinsame Nationalpark Harz ist ein Symbol für die

Überwindung der deutschen Teilung¿, sagten Ministerpräsident Wulff und

Ministerpräsident Böhmer übereinstimmend. Die Länderchefs dankten allen, die am

Zusammenwachsen des Nationalparks mitgewirkt haben. Ohne die tatkräftige

Mitarbeit der Parlamentarier, der Nationalparkbeiräte, des Direktoriums sowie

der sachsen-anhaltischen Umweltministerin Petra Wernicke und des niedersächsischen

Umweltministers Hans-Heinrich Sander und ihrer Ministerien sei dieses

historische Vorhaben nicht möglich gewesen.

 

¿Der Nationalpark steht für die

grenzüberschreitende Zusammenarbeit unserer beiden Nachbarländer. Wo der

Naturraum keine Grenzen kennt, kann jetzt auf einheitlicher Basis der

Nationalpark zum Wohle der Menschen und der Natur weiterentwickelt werden. Für

die künftige Entwicklung des Harzes ist es wichtig, dass eine gute Balance

zwischen Naturschutz und touristischer Entwicklung gelingt¿, erklärte Böhmer.

Wulff ergänzte: ¿Vom gemeinsamen Nationalpark Harz wird neben der herrlichen

Harzlandschaft auch der Tourismus profitieren. In diesem einzigartigen

Mittelgebirge kann jetzt mehr ursprüngliche Natur erlebt werden¿.

 

Am 11. Mai 2004 hatten sich die

Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen in Wernigerode auf die

Einrichtung eines gemeinsamen Nationalparks verständigt. Bereits am 28. August

2004 konnte ein erster Staatsvertrag zwischen den Ländern unterzeichnet werden,

der den Prozess des Zusammenwachsens geregelt hat. Durch die neuen weitgehend

gleich lautenden Nationalparkgesetze und den heute unterzeichneten neuen

Staatsvertrag werden die damaligen Regelungen ersetzt. So regelt der

Staatsvertrag endgültig, dass der gemeinsame Nationalpark die Bezeichnung

¿Nationalpark Harz¿ trägt und der Hauptverwaltungssitz in Wernigerode liegt.

Eine Außenstelle der Nationalparkverwaltung verbleibt in Oderhaus, das zu Sankt

Andreasberg gehört. Der Staatsvertrag trifft daneben Regelungen zur Bildung

eines gemeinsamen Nationalparkbeirates und eines wissenschaftlichen Beirates

und gibt die Eckpunkte für einen Nationalparkplan und einen Wegeplan vor.

 

Der Nationalpark Harz hat eine Gesamtfläche

von 24.703 Hektar. Der sachsen-anhaltische Teil des Nationalparks Harz

war im September 1990 von der letzten DDR-Regierung als Nationalpark Hochharz

unter Schutz gestellt worden. Er ist nach einer Erweiterung im Jahre 2001 8.871

Hektar groß. Der

niedersächsische Teil des Nationalparks Harz ist rund 15.832

Hektar groß und wurde 1994 zum

Nationalpark erklärt. In den Präambeln der bisherigen Gesetze war die Vision

eines einheitlichen Nationalparks formuliert.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de