Gemeinsamer Nationalpark Harz
Böhmer und Wulff unterzeichnen
Staatsvertrag Nationalpark Harz: ?Das ist ein Symbol für die gelungene Einheit?
09.01.2006, Magdeburg – 7
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 007/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 007/06
Magdeburg, den 5. Januar 2006
Gemeinsamer Nationalpark Harz
Böhmer und Wulff unterzeichnen
Staatsvertrag Nationalpark Harz: ¿Das ist ein Symbol für die gelungene Einheit¿
WERNIGERODE.
Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff und sein Kollege Wolfgang
Böhmer aus Sachsen-Anhalt haben heute in Wernigerode die Fusion des gemeinsamen
Nationalparks Harz gefeiert. Bei dem Festakt unterzeichneten sie einen
Staatsvertrag zur verwaltungstechnischen Umsetzung der Fusion. Der
Zusammenschluss selbst ist bereits seit dem 1. Januar 2006 rechtskräftig.
¿Mit dem
Zusammenwachsen der Nationalparke wird nicht nur die künstliche Trennung des
Naturraumes überwunden. Der gemeinsame Nationalpark Harz ist ein Symbol für die
Überwindung der deutschen Teilung¿, sagten Ministerpräsident Wulff und
Ministerpräsident Böhmer übereinstimmend. Die Länderchefs dankten allen, die am
Zusammenwachsen des Nationalparks mitgewirkt haben. Ohne die tatkräftige
Mitarbeit der Parlamentarier, der Nationalparkbeiräte, des Direktoriums sowie
der sachsen-anhaltischen Umweltministerin Petra Wernicke und des niedersächsischen
Umweltministers Hans-Heinrich Sander und ihrer Ministerien sei dieses
historische Vorhaben nicht möglich gewesen.
¿Der Nationalpark steht für die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit unserer beiden Nachbarländer. Wo der
Naturraum keine Grenzen kennt, kann jetzt auf einheitlicher Basis der
Nationalpark zum Wohle der Menschen und der Natur weiterentwickelt werden. Für
die künftige Entwicklung des Harzes ist es wichtig, dass eine gute Balance
zwischen Naturschutz und touristischer Entwicklung gelingt¿, erklärte Böhmer.
Wulff ergänzte: ¿Vom gemeinsamen Nationalpark Harz wird neben der herrlichen
Harzlandschaft auch der Tourismus profitieren. In diesem einzigartigen
Mittelgebirge kann jetzt mehr ursprüngliche Natur erlebt werden¿.
Am 11. Mai 2004 hatten sich die
Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen in Wernigerode auf die
Einrichtung eines gemeinsamen Nationalparks verständigt. Bereits am 28. August
2004 konnte ein erster Staatsvertrag zwischen den Ländern unterzeichnet werden,
der den Prozess des Zusammenwachsens geregelt hat. Durch die neuen weitgehend
gleich lautenden Nationalparkgesetze und den heute unterzeichneten neuen
Staatsvertrag werden die damaligen Regelungen ersetzt. So regelt der
Staatsvertrag endgültig, dass der gemeinsame Nationalpark die Bezeichnung
¿Nationalpark Harz¿ trägt und der Hauptverwaltungssitz in Wernigerode liegt.
Eine Außenstelle der Nationalparkverwaltung verbleibt in Oderhaus, das zu Sankt
Andreasberg gehört. Der Staatsvertrag trifft daneben Regelungen zur Bildung
eines gemeinsamen Nationalparkbeirates und eines wissenschaftlichen Beirates
und gibt die Eckpunkte für einen Nationalparkplan und einen Wegeplan vor.
Der Nationalpark Harz hat eine Gesamtfläche
von 24.703 Hektar. Der sachsen-anhaltische Teil des Nationalparks Harz
war im September 1990 von der letzten DDR-Regierung als Nationalpark Hochharz
unter Schutz gestellt worden. Er ist nach einer Erweiterung im Jahre 2001 8.871
Hektar groß. Der
niedersächsische Teil des Nationalparks Harz ist rund 15.832
Hektar groß und wurde 1994 zum
Nationalpark erklärt. In den Präambeln der bisherigen Gesetze war die Vision
eines einheitlichen Nationalparks formuliert.
Impressum:
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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