Abfallwirtschaftsplan für das
Land Sachsen-Anhalt liegt vor
02.01.2006, Halle (Saale) – 134
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 134/05
Landesverwaltungsamt
- Pressemitteilung Nr.: 134/05
Halle (Saale), den 29. Dezember
2005
Abfallwirtschaftsplan für das
Land Sachsen-Anhalt liegt vor
Mit ca. 650.000 Tonnen Abfällen pro
Jahr, die vor allem in den Haushalten Sachsen-Anhalts anfallen, wird in den
nächsten Jahren gerechnet. Wie und wo sie fachgerecht entsorgt bzw.
weiterverwendet werden können, ist im neuen Abfallwirtschaftsplan nachzulesen,
den das LVwA jetzt für die nächsten 5 Jahre zusammengestellt und veröffentlicht
hat.
Der 1. Juni 2005 markierte den Beginn
einer neuen Zeitrechnung in der Abfallwirtschaft. Die ökologisch bedenkliche
Beseitigung von nicht vorbehandelten organischen Abfällen auf Deponien wurde
nach einer zwölfjährigen Übergangszeit zum 31. Mai 2005 endgültig eingestellt.
Hausmüll und andere Abfälle mit organischen Inhaltsstoffen müssen nunmehr
zwingend thermisch oder mechanisch/mechanisch-biologisch vorbehandelt werden.
Damit wird der zukünftige Bedarf an Deponiekapazitäten erheblich reduziert.
Die Siedlungsabfälle werden
gegenwärtig in 3 dafür landesintern neu errichteten thermischen und 2
mechanisch bzw. mechanisch-biologischen Anlagen mit einer Jahreskapazität von
insgesamt 960.000 Mg/a vorbehandelt.
Mit der Erweiterung dieser Kapazitäten in den nächsten Jahren auf insgesamt
1.885.000 t/a wurde bereits begonnen. Damit wird sichergestellt, dass auch die
überdurchschnittlich zunehmenden, nicht aus Haushalten kommenden, Abfallmengen
(z.B. Gewerbeabfälle), zukünftig ordnungsgemäß entsorgt und teilweise noch
bestehende Engpässe bei der Abfallvorbehandlung beseitigt werden können.
Mit der aktuellen Veröffentlichung des Abfallwirtschaftsplanes für das Land
Sachsen-Anhalt (AWP LSA) im Amtsblatt des LVwA ist das vom Landesverwaltungsamt
nach den abfallrechtlichen Vorschriften des Landes durchgeführte
Planaufstellungsverfahren nunmehr abgeschlossen.
Der AWP LSA umfasst zwei in den sachlichen Schnittstellen und zeitgleich
aufeinander abgestimmte Teilpläne für besonders überwachungsbedürftige
(gefährliche Abfälle, AWPbüA LSA) sowie für sonstige Abfälle (Siedlungsabfälle,
AWPSiA LSA). Er gilt landesintern und ist auf 5 Jahre befristet. Die bisher
gebietsbezogenen, in den ehemaligen Verwaltungsstrukturen (Regierungspräsidien)
aufgestellten Planungen wurden erstmals zu einem landesweit geltenden Plan
zusammengefasst.
Mit dem AWP LSA wird dokumentiert, dass die Entsorgung der in Sachsen-Anhalt
anfallenden Abfälle gegenwärtig und mit den anlaufenden Kapazitätserweiterungen
auch zukünftig, auf Basis überwiegend eigener Anlagenkapazitäten und mit
relativ günstigen Entsorgungskonditionen, gesichert werden kann.
Die Gewährleistung einer stabilen Entsorgungssicherheit erleichtert auch die
Ansiedlung von Industrie und Gewerbe und ist damit eine grundlegende
Voraussetzung für die weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandortes
Sachsen-Anhalt.
Der Abfallwirtschaftsplan steht in
Kürze im Internet unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
bereit.
Hintergrund:
Der Abfallwirtschaftsplan des Landes
Sachsen-Anhalt (AWP LSA) berücksichtigt die abfallwirtschaftlichen Planungen
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) und basiert auf den jährlich
für das Land aufgestellten Abfallbilanzen sowie auf Datenerhebungen in der
Abfallwirtschaft.
Der AWP LSA bilanziert und prognostiziert die abfallwirtschaftlichen
Entwicklungen im Hinblick auf das Abfallaufkommen und die für eine
ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit im
Zeitraum von 10 Jahren erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und
Beseitigungsanlagen sowie sonstigen Abfallentsorgungsanlagen.
Mit der zum 31. Mai 2005 erfolgten
Schließung der überwiegenden Anzahl noch betriebener Hausmülldeponien erfolgte
bei der Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt ein bedeutender Schritt in Richtung
einer modernen, nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. An Stelle der bis dahin
praktizierten finalen Beseitigung der Siedlungsabfälle auf Deponien werden
diese nunmehr einer thermischen, mechanischen oder mechanisch-biologischen
Abfallvorbehandlung zugeführt. Anders als in den meisten Altbundesländern,
mussten in Sachsen-Anhalt die dafür notwendigen Abfallvorbehandlungsanlagen
komplett neu errichtet werden. Im Ergebnis der von den ÖRE In Sachsen-Anhalt
durchgeführten Vergabeverfahren zu überlassungspflichtigen Siedlungsabfällen
wurde eine Restabfallmenge von ca. 650.000 t/a vertraglich zur Vorbehandlung
und Entsorgung gebunden.
Für die Entsorgung des nicht verwertbaren Anlagenoutputs aus Abfallbehandlungsanlagen
und die Beseitigung der sonstigen nicht verwertbaren Siedlungsabfälle, verfügen
die ÖRE bis 2008 über 7, danach noch über 3 regional betriebene
Siedlungsabfalldeponien mit ausreichend nutzbarem Restvolumen.
Auf der Grundlage dieser abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen kann für die
in Sachsen-Anhalt anfallenden Siedlungsabfälle im Planungszeitraum eine stabile
Entsorgungssicherheit gewährleistet werden.
Gleiches gilt, gemäß der planerischen Abwägung und Darstellung im zweiten Teilplan
(AWPbüA LSA), auch für die Entsorgung der in Sachsen-Anhalt anfallenden
besonders überwachungsbedürftigen Abfälle. Nach den Ergebnissen von Befragungen
ausgewählter Haupterzeuger für belastete mineralische bzw. Produktionsabfälle
sowie im Ergebnis von Begleitscheinstatistiken wird das Abfallaufkommen von
1.124.067 Tonnen im Jahr 2003 bis zum Jahr 2014 auf ca. 971.000 Tonnen
abnehmen. Der beseitigungspflichtige Anteil an dieser Abfallmenge wird sich im
gleichen Zeitraum, bei konsequenter Ausschöpfung der im AWP aufgezeigten
Verwertungspotentiale, auf ca. 176.000 t/a reduzieren. Für die ordnungsgemäße
Behandlung und Entsorgung dieser Abfallmengen stehen in Sachsen-Anhalt mit
einer Gesamtkapazität von ca. 1.200.000 t/a und erforderlichenfalls darüber
hinaus auch in anderen Bundesländern, ausreichende Anlagenkapazitäten zur
Verfügung.
Im AWPbüA LSA werden zwar für jede einzelne Abfallart geeignete Entsorgungswege
aufgezeigt und die beiden günstigsten Entsorgungsvarianten mit besonderer
Priorität empfohlen. Auf verbindliche Festsetzungen hinsichtlich Trägerschaft,
Anschlussräumen sowie Behandlungstechnologien wurde jedoch bewusst verzichtet,
um hierdurch sowohl den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern weit
reichende Handlungsspielräume zu belassen als auch günstige Rahmenbedingungen
für privatwirtschaftliche Initiativen zu schaffen.
Als abfallwirtschaftlicher Fachplan
setzt der AWP LSA mit seinen Empfehlungen und Leitlinien den planerischen
Rahmen und ist von den ÖRE in Sachsen-Anhalt bei den abfallwirtschaftlichen
Entscheidungen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit
entsprechend zu beachten.
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