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Abfallwirtschaftsplan für das
Land Sachsen-Anhalt liegt vor

02.01.2006, Halle (Saale) – 134

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 134/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt

- Pressemitteilung Nr.: 134/05

 

 

 

Halle (Saale), den 29. Dezember

2005

 

 

 

Abfallwirtschaftsplan für das

Land Sachsen-Anhalt liegt vor

 

 

 

Mit ca. 650.000 Tonnen Abfällen pro

Jahr, die vor allem in den Haushalten Sachsen-Anhalts anfallen, wird in den

nächsten Jahren gerechnet. Wie und wo sie fachgerecht entsorgt bzw.

weiterverwendet werden können, ist im neuen Abfallwirtschaftsplan nachzulesen,

den das LVwA jetzt für die nächsten 5 Jahre zusammengestellt und veröffentlicht

hat.

 

Der 1. Juni 2005 markierte den Beginn

einer neuen Zeitrechnung in der Abfallwirtschaft. Die ökologisch bedenkliche

Beseitigung von nicht vorbehandelten organischen Abfällen auf Deponien wurde

nach einer zwölfjährigen Übergangszeit zum 31. Mai 2005 endgültig eingestellt.

Hausmüll und andere Abfälle mit organischen Inhaltsstoffen müssen nunmehr

zwingend thermisch oder mechanisch/mechanisch-biologisch vorbehandelt werden.

Damit wird der zukünftige Bedarf an Deponiekapazitäten erheblich reduziert.

 

Die Siedlungsabfälle werden

gegenwärtig in 3 dafür landesintern neu errichteten thermischen und 2

mechanisch bzw. mechanisch-biologischen Anlagen mit einer Jahreskapazität von

insgesamt 960.000 Mg/a vorbehandelt.

Mit der Erweiterung dieser Kapazitäten in den nächsten Jahren auf insgesamt

1.885.000 t/a wurde bereits begonnen. Damit wird sichergestellt, dass auch die

überdurchschnittlich zunehmenden, nicht aus Haushalten kommenden, Abfallmengen

(z.B. Gewerbeabfälle), zukünftig ordnungsgemäß entsorgt und teilweise noch

bestehende Engpässe bei der Abfallvorbehandlung beseitigt werden können.

Mit der aktuellen Veröffentlichung des Abfallwirtschaftsplanes für das Land

Sachsen-Anhalt (AWP LSA) im Amtsblatt des LVwA ist das vom Landesverwaltungsamt

nach den abfallrechtlichen Vorschriften des Landes durchgeführte

Planaufstellungsverfahren nunmehr abgeschlossen.

Der AWP LSA umfasst zwei in den sachlichen Schnittstellen und zeitgleich

aufeinander abgestimmte Teilpläne für besonders überwachungsbedürftige

(gefährliche Abfälle, AWPbüA LSA) sowie für sonstige Abfälle (Siedlungsabfälle,

AWPSiA LSA). Er gilt landesintern und ist auf 5 Jahre befristet. Die bisher

gebietsbezogenen, in den ehemaligen Verwaltungsstrukturen (Regierungspräsidien)

aufgestellten Planungen wurden erstmals zu einem landesweit geltenden Plan

zusammengefasst.

Mit dem AWP LSA wird dokumentiert, dass die Entsorgung der in Sachsen-Anhalt

anfallenden Abfälle gegenwärtig und mit den anlaufenden Kapazitätserweiterungen

auch zukünftig, auf Basis überwiegend eigener Anlagenkapazitäten und mit

relativ günstigen Entsorgungskonditionen, gesichert werden kann.

Die Gewährleistung einer stabilen Entsorgungssicherheit erleichtert auch die

Ansiedlung von Industrie und Gewerbe und ist damit eine grundlegende

Voraussetzung für die weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandortes

Sachsen-Anhalt.

 

Der Abfallwirtschaftsplan steht in

Kürze im Internet unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de

 bereit.

 

 

 

Hintergrund:

 

Der Abfallwirtschaftsplan des Landes

Sachsen-Anhalt (AWP LSA) berücksichtigt die abfallwirtschaftlichen Planungen

der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) und basiert auf den jährlich

für das Land aufgestellten Abfallbilanzen sowie auf Datenerhebungen in der

Abfallwirtschaft.

Der AWP LSA bilanziert und prognostiziert die abfallwirtschaftlichen

Entwicklungen im Hinblick auf das Abfallaufkommen und die für eine

ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit im

Zeitraum von 10 Jahren erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und

Beseitigungsanlagen sowie sonstigen Abfallentsorgungsanlagen.

 

Mit der zum 31. Mai 2005 erfolgten

Schließung der überwiegenden Anzahl noch betriebener Hausmülldeponien erfolgte

bei der Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt ein bedeutender Schritt in Richtung

einer modernen, nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. An Stelle der bis dahin

praktizierten finalen Beseitigung der Siedlungsabfälle auf Deponien werden

diese nunmehr einer thermischen, mechanischen oder mechanisch-biologischen

Abfallvorbehandlung zugeführt. Anders als in den meisten Altbundesländern,

mussten in Sachsen-Anhalt die dafür notwendigen Abfallvorbehandlungsanlagen

komplett neu errichtet werden. Im Ergebnis der von den ÖRE In Sachsen-Anhalt

durchgeführten Vergabeverfahren zu überlassungspflichtigen Siedlungsabfällen

wurde eine Restabfallmenge von ca. 650.000 t/a vertraglich zur Vorbehandlung

und Entsorgung gebunden.

Für die Entsorgung des nicht verwertbaren Anlagenoutputs aus Abfallbehandlungsanlagen

und die Beseitigung der sonstigen nicht verwertbaren Siedlungsabfälle, verfügen

die ÖRE bis 2008 über 7, danach noch über 3 regional betriebene

Siedlungsabfalldeponien mit ausreichend nutzbarem Restvolumen.

Auf der Grundlage dieser abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen kann für die

in Sachsen-Anhalt anfallenden Siedlungsabfälle im Planungszeitraum eine stabile

Entsorgungssicherheit gewährleistet werden.

Gleiches gilt, gemäß der planerischen Abwägung und Darstellung im zweiten Teilplan

(AWPbüA LSA), auch für die Entsorgung der in Sachsen-Anhalt anfallenden

besonders überwachungsbedürftigen Abfälle. Nach den Ergebnissen von Befragungen

ausgewählter Haupterzeuger für belastete mineralische bzw. Produktionsabfälle

sowie im Ergebnis von Begleitscheinstatistiken wird das Abfallaufkommen von

1.124.067 Tonnen im Jahr 2003 bis zum Jahr 2014 auf ca. 971.000 Tonnen

abnehmen. Der beseitigungspflichtige Anteil an dieser Abfallmenge wird sich im

gleichen Zeitraum, bei konsequenter Ausschöpfung der im AWP aufgezeigten

Verwertungspotentiale, auf ca. 176.000 t/a reduzieren. Für die ordnungsgemäße

Behandlung und Entsorgung dieser Abfallmengen stehen in Sachsen-Anhalt mit

einer Gesamtkapazität von ca. 1.200.000 t/a und erforderlichenfalls darüber

hinaus auch in anderen Bundesländern, ausreichende Anlagenkapazitäten zur

Verfügung.

Im AWPbüA LSA werden zwar für jede einzelne Abfallart geeignete Entsorgungswege

aufgezeigt und die beiden günstigsten Entsorgungsvarianten mit besonderer

Priorität empfohlen. Auf verbindliche Festsetzungen hinsichtlich Trägerschaft,

Anschlussräumen sowie Behandlungstechnologien wurde jedoch bewusst verzichtet,

um hierdurch sowohl den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern weit

reichende Handlungsspielräume zu belassen als auch günstige Rahmenbedingungen

für privatwirtschaftliche Initiativen zu schaffen.

 

Als abfallwirtschaftlicher Fachplan

setzt der AWP LSA mit seinen Empfehlungen und Leitlinien den planerischen

Rahmen und ist von den ÖRE in Sachsen-Anhalt bei den abfallwirtschaftlichen

Entscheidungen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit

entsprechend zu beachten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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