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Bundesrat
Finanzminister Paqué kritisiert Streichung der privaten Absetzung von Steuerberatungskosten

22.12.2005, Magdeburg – 69

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 69/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 69/05

 

 

 

Magdeburg, den 21. Dezember 2005

 

 

 

Bundesrat

Finanzminister Paqué kritisiert Streichung der privaten Absetzung von Steuerberatungskosten

 

 

 

 

Sachsen-Anhalts Finanzminister

Karl-Heinz Paqué kritisiert, dass Private die Kosten für die Steuerberatung

künftig nicht mehr steuerlich als Sonderausgaben absetzen können.  Dies hat der Bundesrat heute im Rahmen des

Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm beschlossen. Werden

die Aufwendungen für die Steuerberatung jedoch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben

geltend gemacht, können sie weiterhin von der Steuer abgesetzt werden. ¿Dies

ist eine durch nichts zu erklärende Ungleichbehandlung und angesichts des

komplizierten Steuerrechts auch nicht sinnvoll¿, kommentierte Paqué die neue

Regelung. Sie treffe all diejenigen, die in ihrer Einkommensteuererklärung

Angaben zu unabdingbaren persönlichen Aufwendungen für Kinder, für die Altersvorsorge

und bei außergewöhnlichen Belastungen auf Grund von Krankheit und Behinderung

machen müssten.

 

Auch laufe die Streichung des

Sonderausgabenabzugs aktuellen Forderungen etwa zur Altervorsorge zuwider. ¿Die

Bürger sollen sich künftig stärker um den Aufbau einer privaten Altersvorsorge

bemühen. Dies wird vom Gesetzgeber sogar gefördert. Aber ohne fachkundige

Beratung ist ein steuerlich nicht versierter Bürger nicht in der Lage, die

geltenden Regelungen zu überschauen. Ähnlich sieht es aus mit der Steuerermäßigung

bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse.  Auch hier sind viele Bürger ohne

Unterstützung schlicht überfordert mit der Frage, ob und in welchem Umfang sie

die Ermäßigungen in Anspruch nehmen können.¿

 

Sachsen-Anhalt hat deshalb heute

einem Antrag von Rheinland-Pfalz zugestimmt, der die Streichung des

Sonderausgabenabzuges kritisiert.

 

Im übrigen stimmte

Sachsen-Anhalt im Bundesrat dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches

Sofortprogramm aus grundsätzlichen Erwägungen zu. Finanzminister

Karl-Heinz  Paqué sagte dazu, die

Verbreiterung der Bemessungsgrundlage sorge für mehr Klarheit im Steuerrecht

und sei daher ein richtiger Weg.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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