Sichere Planungsgrundlage für Medizinische
Fakultäten
20.12.2005, Magdeburg – 602
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 602/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 602/05
Magdeburg, den 20. Dezember 2005
Sichere Planungsgrundlage für Medizinische
Fakultäten
Die Landesregierung hat heute die von Kultusminister Prof. Dr.
Jan-Hendrik Olbertz eingebrachte Vorlage zum erstmaligen Abschluss von
Zielvereinbarungen mit den Medizinischen Fakultäten der beiden Universitäten
des Landes für die Jahre 2006 bis 2010 erörtert und das Kultusministerium mit
der Unterrichtung der zuständigen Landtagsausschüsse beauftragt. Der Haushaltsansatz für die Zuschüsse an
die Medizinischen Fakultäten basiert auf einer Fortschreibung der
Haushaltsansätze 2005/2006.
Dazu Olbertz: ¿Mit diesen Zielvereinbarungen legen sich die Vertragspartner
auf Rahmenbedingungen sowie wechselseitige Zusagen und Erwartungen ¿ im Sinne
der vereinbarten Entwicklungsziele ¿ für fünf Jahre fest. Wie bei den übrigen
Zielvereinbarungen mit den Hochschulen des Landes ist nach drei Jahren eine
Bewertung vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Budgets garantiert;
bei positiver Bilanz ist eine Fortschreibung in Aussicht gestellt. Damit bieten
die Zielvereinbarungen ein hohes Maß an Planungssicherheit und
Gestaltungsautonomie. Sie schaffen die Grundlage dafür, dass Forschung, Lehre
und die universitäre Krankenversorgung in Sachsen-Anhalt auch künftig auf hohem
Niveau gewährleistet werden.¿
Beide Klinika bzw. Fakultäten entwickeln auf der Basis vereinbarter
Standortprofile und wissenschaftlicher Schwerpunkte untereinander eine
komplementäre Kooperationsplattform, die den Standorten Magdeburg und Halle
einen selbstständigen Fortbestand sichert. Die Hochschulstrukturplanung des
Landes Sachsen-Anhalt bildet hierfür die Grundlage. Die profilbestimmenden
wissenschaftlichen Hauptschwerpunkte
Herz-Kreislauf-Forschung (Halle),
Neurowissenschaften (Magdeburg),
Onkologie (Halle),
Immunologie einschließlich Molekulare Medizin der Entzündung
(Magdeburg)
haben zum Ziel, im vereinbarten Zeitraum pro Forschungsschwerpunkt
erfolgreich einen Sonderforschungsbereich oder einen Forschungsverbund der DFG
zu beantragen, sich an den Exzellenzinitiativen von Bund und Land zu beteiligen
und bereits bestehende Forschungsverbünde fortzuführen.
Vorgesehen ist überdies eine stärkere Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen
Instituten der jeweiligen Universität und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen, die Vernetzung der Forschungsaktivitäten innerhalb der
Universität, die Sicherstellung einer hohen Lehrqualität und eine Verbesserung
der studienorganisatorischen Rahmenbedingungen. Daneben sollen Strukturen und
Organisationsweisen von Fakultät und Klinikum sowie die Selbstverwaltung
modernisiert werden, um adäquate Entscheidungsstrukturen, wirtschaftliche
Effizienz und größtmögliche Transparenz zu sichern.
Im Hochschulmedizingesetz, das am 1. Januar 2006 in Kraft tritt, ist
der Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Medizinischen Fakultäten
festgelegt worden. Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes sind das Universitätsklinikum
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und das Universitätsklinikum der
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in rechtsfähige Anstalten des
öffentlichen Rechts umgewandelt worden.
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