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Sichere Planungsgrundlage für Medizinische
Fakultäten

20.12.2005, Magdeburg – 602

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 602/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 602/05

 

 

 

Magdeburg, den 20. Dezember 2005

 

 

 

Sichere Planungsgrundlage für Medizinische

Fakultäten

 

Die Landesregierung hat heute die von Kultusminister Prof. Dr.

Jan-Hendrik Olbertz eingebrachte Vorlage zum erstmaligen Abschluss von

Zielvereinbarungen mit den Medizinischen Fakultäten der beiden Universitäten

des Landes für die Jahre 2006 bis 2010 erörtert und das Kultusministerium mit

der Unterrichtung der zuständigen Landtagsausschüsse beauftragt. Der Haushaltsansatz für die Zuschüsse an

die Medizinischen Fakultäten basiert auf einer Fortschreibung der

Haushaltsansätze 2005/2006.

 

Dazu Olbertz: ¿Mit diesen Zielvereinbarungen legen sich die Vertragspartner

auf Rahmenbedingungen sowie wechselseitige Zusagen und Erwartungen ¿ im Sinne

der vereinbarten Entwicklungsziele ¿ für fünf Jahre fest. Wie bei den übrigen

Zielvereinbarungen mit den Hochschulen des Landes ist nach drei Jahren eine

Bewertung vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Budgets garantiert;

bei positiver Bilanz ist eine Fortschreibung in Aussicht gestellt. Damit bieten

die Zielvereinbarungen ein hohes Maß an Planungssicherheit und

Gestaltungsautonomie. Sie schaffen die Grundlage dafür, dass Forschung, Lehre

und die universitäre Krankenversorgung in Sachsen-Anhalt auch künftig auf hohem

Niveau gewährleistet werden.¿

 

Beide Klinika bzw. Fakultäten entwickeln auf der Basis vereinbarter

Standortprofile und wissenschaftlicher Schwerpunkte untereinander eine

komplementäre Kooperationsplattform, die den Standorten Magdeburg und Halle

einen selbstständigen Fortbestand sichert. Die Hochschulstrukturplanung des

Landes Sachsen-Anhalt bildet hierfür die Grundlage. Die profilbestimmenden

wissenschaftlichen Hauptschwerpunkte

 

Herz-Kreislauf-Forschung (Halle),

 

Neurowissenschaften (Magdeburg),

 

Onkologie (Halle),

 

Immunologie einschließlich Molekulare Medizin der Entzündung

(Magdeburg)

 

haben zum Ziel, im vereinbarten Zeitraum pro Forschungsschwerpunkt

erfolgreich einen Sonderforschungsbereich oder einen Forschungsverbund der DFG

zu beantragen, sich an den Exzellenzinitiativen von Bund und Land zu beteiligen

und bereits bestehende Forschungsverbünde fortzuführen.

 

Vorgesehen ist überdies eine stärkere Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen

Instituten der jeweiligen Universität und außeruniversitären

Forschungseinrichtungen, die Vernetzung der Forschungsaktivitäten innerhalb der

Universität, die Sicherstellung einer hohen Lehrqualität und eine Verbesserung

der studienorganisatorischen Rahmenbedingungen. Daneben sollen Strukturen und

Organisationsweisen von Fakultät und Klinikum sowie die Selbstverwaltung

modernisiert werden, um adäquate Entscheidungsstrukturen, wirtschaftliche

Effizienz und größtmögliche Transparenz zu sichern.

 

Im Hochschulmedizingesetz, das am 1. Januar 2006 in Kraft tritt, ist

der Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Medizinischen Fakultäten

festgelegt worden. Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes sind das Universitätsklinikum

der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und das Universitätsklinikum der

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in rechtsfähige Anstalten des

öffentlichen Rechts umgewandelt worden.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de