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Strompreise
Im Genehmigungsverfahren wurden 9 Anträgeals überhöht zurückgewiesen und
korrigiert

19.12.2005, Magdeburg – 179

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 179/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 179/05

 

 

 

Magdeburg, den 19. Dezember 2005

 

 

 

Strompreise

Im Genehmigungsverfahren wurden 9 Anträgeals überhöht zurückgewiesen und

korrigiert

 

 

 

Von den 25

Stromversorgungsunternehmen des Landes haben 23 eine Tariferhöhung zum 1. Januar

2005 beantragt. Zwei weitere Unternehmen haben eine Erhöhung zum 1. Februar

2005 beantragt.

 

 

 

In Sachsen-Anhalt wurden nach

intensiver Prüfung auf der Grundlage der Bundestarifordnung Energie von den 23 beantragten Tariferhöhungen 14 antragsgemäß

und 9 nicht antragsgemäß beschieden . Das heißt, bei diesen neun

Unternehmen wurde die beantragte Erhöhung nach Prüfung der von ihnen

eingereichten Unterlagen abgelehnt. Nach mehrfacher Rücksprache mit den

Unternehmen fällt die genehmigte Erhöhung hier niedriger aus, als von den Unternehmen

ursprünglich beantragt.

 

 

 

Die Erhöhungen wurden

ausschließlich mit Steigerungen im Strombezug (Börseneinkauf und OTC-Handel ¿

außerbörslicher Handel¿over the counter¿) begründet und nachgewiesen. Die

Unternehmen mussten jeden Stromeinkauf über das Jahr 2005 verteilt für 2006

anhand der Verträge bzw. Orderlisten nachweisen. Des Weiteren wurden Mehrkosten

aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärmekopplungs-Gesetz

(KWK-G) geltend gemacht.

 

 

 

Die KWK-G Mehrkosten betrugen

0,005 ct/kWh. Bei den EEG-Mehrkosten wurde die Prognose für das Jahr 2006

(veröffentlicht vom Verband der Netzbetreiber) zugrunde gelegt. Sie beträgt für

das Jahr 2006 11,35 % des Strombedarfs in Deutschland. Diese 11,35 % sind mit

9,65 ct/kWh zu vergüten.

 

In Höhe dieser Quote erfolgt

eine Gegenrechnung gegen die sog. vermiedenen Strombeschaffungskosten.

 

 

 

Das Erhöhungsspektrum in Sachsen-Anhalt beträgt zwischen 0,16 ct/kWh

bis 1,41 ct/kWh.

 

 

 

Die Erhöhungsanträge sahen eine

durchschnittliche Erhöhung von 0,69 ct/kWh (4,14 %) vor. Genehmigt wurde eine

durchschnittliche Erhöhung von 0,6 ct/kWh (3,5 %).

 

 

 

Die beiden Regionalversorgungsunternehmen Avacon und EnviaM haben ebenfalls

Preiserhöhungen beantragt. Die enviaM wurde bereits mit einer Erhöhung von 0,69

ct/kWh (netto) beschieden. Das Verfahren der Avacon ist noch nicht abgeschlossen.

Zuständige Genehmigungsbehörden sind das Sächsische Staatsministerium für

Wirtschaft (EnviaM) und das Niedersächsische Umweltministerium (Avacon).

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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