Strompreise
Im Genehmigungsverfahren wurden 9 Anträgeals überhöht zurückgewiesen und
korrigiert
19.12.2005, Magdeburg – 179
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 179/05
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 179/05
Magdeburg, den 19. Dezember 2005
Strompreise
Im Genehmigungsverfahren wurden 9 Anträgeals überhöht zurückgewiesen und
korrigiert
Von den 25
Stromversorgungsunternehmen des Landes haben 23 eine Tariferhöhung zum 1. Januar
2005 beantragt. Zwei weitere Unternehmen haben eine Erhöhung zum 1. Februar
2005 beantragt.
In Sachsen-Anhalt wurden nach
intensiver Prüfung auf der Grundlage der Bundestarifordnung Energie von den 23 beantragten Tariferhöhungen 14 antragsgemäß
und 9 nicht antragsgemäß beschieden . Das heißt, bei diesen neun
Unternehmen wurde die beantragte Erhöhung nach Prüfung der von ihnen
eingereichten Unterlagen abgelehnt. Nach mehrfacher Rücksprache mit den
Unternehmen fällt die genehmigte Erhöhung hier niedriger aus, als von den Unternehmen
ursprünglich beantragt.
Die Erhöhungen wurden
ausschließlich mit Steigerungen im Strombezug (Börseneinkauf und OTC-Handel ¿
außerbörslicher Handel¿over the counter¿) begründet und nachgewiesen. Die
Unternehmen mussten jeden Stromeinkauf über das Jahr 2005 verteilt für 2006
anhand der Verträge bzw. Orderlisten nachweisen. Des Weiteren wurden Mehrkosten
aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärmekopplungs-Gesetz
(KWK-G) geltend gemacht.
Die KWK-G Mehrkosten betrugen
0,005 ct/kWh. Bei den EEG-Mehrkosten wurde die Prognose für das Jahr 2006
(veröffentlicht vom Verband der Netzbetreiber) zugrunde gelegt. Sie beträgt für
das Jahr 2006 11,35 % des Strombedarfs in Deutschland. Diese 11,35 % sind mit
9,65 ct/kWh zu vergüten.
In Höhe dieser Quote erfolgt
eine Gegenrechnung gegen die sog. vermiedenen Strombeschaffungskosten.
Das Erhöhungsspektrum in Sachsen-Anhalt beträgt zwischen 0,16 ct/kWh
bis 1,41 ct/kWh.
Die Erhöhungsanträge sahen eine
durchschnittliche Erhöhung von 0,69 ct/kWh (4,14 %) vor. Genehmigt wurde eine
durchschnittliche Erhöhung von 0,6 ct/kWh (3,5 %).
Die beiden Regionalversorgungsunternehmen Avacon und EnviaM haben ebenfalls
Preiserhöhungen beantragt. Die enviaM wurde bereits mit einer Erhöhung von 0,69
ct/kWh (netto) beschieden. Das Verfahren der Avacon ist noch nicht abgeschlossen.
Zuständige Genehmigungsbehörden sind das Sächsische Staatsministerium für
Wirtschaft (EnviaM) und das Niedersächsische Umweltministerium (Avacon).
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