Landesverwaltungsamt gut auf
Eignungsfeststellungsverfahren vorbereitet
16.12.2005, Halle (Saale) – 128
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 128/05
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 128/05
Halle (Saale), den 15. Dezember
2005
Landesverwaltungsamt gut auf
Eignungsfeststellungsverfahren vorbereitet
Aus einer Berichterstattung der
Volksstimme bezüglich der Eignungsfeststellungsverfahren, die im Rahmen eines
Schullaufbahnwechsels von der Grundschule auf das Gymnasium demnächst
durchgeführt werden, haben sich Irritationen ergeben, die einer Richtigstellung
bedürfen.
Die für dieses Verfahren zuständige
Referatsleiterin für Grundschulen im Landesverwaltungsamt Ute Messer wird
unrichtiger Weise mit den Worten wiedergegeben, die Prüfer der für dieses
Verfahren notwendigen Kommissionen könnten aus Zeitgründen nicht mehr umfassend
vorbereitet werden.
Dazu ist festzustellen: Das
Landesverwaltungsamt hat sich bereits im Vorfeld sehr umfassend auf die in
diesem Schuljahr erstmals durchzuführenden Eignungsfeststellungsverfahren
vorbereitet. In der inhaltlichen Gestaltung der schriftlichen Tests und
persönlichen Gespräche haben die zuständigen Lehrkräfte ihre langjährigen
pädagogischen Erfahrungen eingebracht und werden diese Aufgabe mit aller
Sorgfalt und kindgerecht durchführen. Auf etwaigen Mehrbedarf kann das
Landesverwaltungsamt jederzeit reagieren.
Auch die Behauptung, 30 Schulpsychologen
würden für die voraussichtlich 100 Gesprächsgruppen nicht ausreichen, kann
nicht bestätigt werden. Zum einen steht die Zahl der Kommissionen noch gar
nicht fest, zum anderen ist die schulpsychologische Begleitung in jedem Fall
sicher gestellt.
Das Landesverwaltungsamt möchte die
Gelegenheit nutzen, hier sein Missfallen über die gegenüber der Volksstimme
getätigten Äußerung der Lehrergewerkschaft GEW, die Lehrer in den Kommissionen
hätten keine oder nur sehr geringe Erfahrungen mit Gruppengesprächen, zum
Ausdruck zu bringen: ¿Mit Fassungslosigkeit muss ich feststellen, mit welcher
Geringschätzung die GEW über ihre eigenen Mitglieder spricht. Hoch
qualifizierten, topp ausgebildeten Pädagogen mit langjähriger Berufserfahrung
zu unterstellen, sie könnten keine Gruppengespräche führen, grenzt an
Missachtung. Dafür habe ich kein Verständnis.¿, erklärte der Präsident des
Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach.
Hintergrund:
Am Ende jedes Schuljahres steht für
die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen die Frage, welche Schulform
sie im nächsten Jahr besuchen werden. Bei einem angestrebten Wechsel auf ein
Gymnasium gibt es in diesem Jahr erstmals drei Möglichkeiten der
Entscheidungsfindung.
Ausschlaggebend sind die
Halbjahresnoten der Kinder und die damit verbundene Schullaufbahnempfehlung der
jeweiligen Schulkommission.
Hat sich die Schulkommission aufgrund
des Notenschnitts gegen einen Wechsel auf das Gymnasium entschieden, können die
Eltern das so genannte Eignungsfeststellungsverfahren anstreben. In diesem
Verfahren werden ein schriftlicher Test und ein persönliches Gespräch
durchgeführt. Betreut werden die Tests von Kommissionen, bestehend aus je einem
Grundschullehrer und zwei Gymnasiallehrern. Zu den Gesprächen wird je ein
Schulpsychologe hinzugezogen.
Weiterhin kann ein Leistungsanstieg
im zweiten Halbjahr des vierten Schuljahres für einem Wechsel auf ein Gymnasium
ausschlaggebend sein. Die Eignungsfeststellungsverfahren stellen somit nur eine
von drei Kriterien dar, die Schülern, Eltern und Lehrern bei ihrer
Entscheidungsfindung für eine dem Leistungsstand eines Schülers entsprechenden
Laufbahn behilflich sein sollen. Ein Wechsel in den Klassen sieben und neun auf
ein Gymnasium ist ebenfalls möglich.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Willy-Lohmann-Str. 7
06114 Halle (Saale)
Tel: (0345) 514-1244
Fax: (0345) 514-1477
Mail:
denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de
Impressum
LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de






