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Landesverwaltungsamt gut auf
Eignungsfeststellungsverfahren vorbereitet

16.12.2005, Halle (Saale) – 128

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 128/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 128/05

 

 

 

Halle (Saale), den 15. Dezember

2005

 

 

 

Landesverwaltungsamt gut auf

Eignungsfeststellungsverfahren vorbereitet

 

 

 

Aus einer Berichterstattung der

Volksstimme bezüglich der Eignungsfeststellungsverfahren, die im Rahmen eines

Schullaufbahnwechsels von der Grundschule auf das Gymnasium demnächst

durchgeführt werden, haben sich Irritationen ergeben, die einer Richtigstellung

bedürfen.

 

Die für dieses Verfahren zuständige

Referatsleiterin für Grundschulen im Landesverwaltungsamt Ute Messer wird

unrichtiger Weise mit den Worten wiedergegeben, die Prüfer der für dieses

Verfahren notwendigen Kommissionen könnten aus Zeitgründen nicht mehr umfassend

vorbereitet werden.

 

Dazu ist festzustellen: Das

Landesverwaltungsamt hat sich bereits im Vorfeld sehr umfassend auf die in

diesem Schuljahr erstmals durchzuführenden Eignungsfeststellungsverfahren

vorbereitet. In der inhaltlichen Gestaltung der schriftlichen Tests und

persönlichen Gespräche haben die zuständigen Lehrkräfte ihre langjährigen

pädagogischen Erfahrungen eingebracht und werden diese Aufgabe mit aller

Sorgfalt und kindgerecht durchführen. Auf etwaigen Mehrbedarf kann das

Landesverwaltungsamt jederzeit reagieren.

 

Auch die Behauptung, 30 Schulpsychologen

würden für die voraussichtlich 100 Gesprächsgruppen nicht ausreichen, kann

nicht bestätigt werden. Zum einen steht die Zahl der Kommissionen noch gar

nicht fest, zum anderen ist die schulpsychologische Begleitung in jedem Fall

sicher gestellt.

 

Das Landesverwaltungsamt möchte die

Gelegenheit nutzen, hier sein Missfallen über die gegenüber der Volksstimme

getätigten Äußerung der Lehrergewerkschaft GEW, die Lehrer in den Kommissionen

hätten keine oder nur sehr geringe Erfahrungen mit Gruppengesprächen, zum

Ausdruck zu bringen: ¿Mit Fassungslosigkeit muss ich feststellen, mit welcher

Geringschätzung die GEW über ihre eigenen Mitglieder spricht. Hoch

qualifizierten, topp ausgebildeten Pädagogen mit langjähriger Berufserfahrung

zu unterstellen, sie könnten keine Gruppengespräche führen, grenzt an

Missachtung. Dafür habe ich kein Verständnis.¿, erklärte der Präsident des

Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach.

 

Hintergrund:

 

Am Ende jedes Schuljahres steht für

die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen die Frage, welche Schulform

sie im nächsten Jahr besuchen werden. Bei einem angestrebten Wechsel auf ein

Gymnasium gibt es in diesem Jahr erstmals drei Möglichkeiten der

Entscheidungsfindung.

 

Ausschlaggebend sind die

Halbjahresnoten der Kinder und die damit verbundene Schullaufbahnempfehlung der

jeweiligen Schulkommission.

 

Hat sich die Schulkommission aufgrund

des Notenschnitts gegen einen Wechsel auf das Gymnasium entschieden, können die

Eltern das so genannte Eignungsfeststellungsverfahren anstreben. In diesem

Verfahren werden ein schriftlicher Test und ein persönliches Gespräch

durchgeführt. Betreut werden die Tests von Kommissionen, bestehend aus je einem

Grundschullehrer und zwei Gymnasiallehrern. Zu den Gesprächen wird je ein

Schulpsychologe hinzugezogen.

 

Weiterhin kann ein Leistungsanstieg

im zweiten Halbjahr des vierten Schuljahres für einem Wechsel auf ein Gymnasium

ausschlaggebend sein. Die Eignungsfeststellungsverfahren stellen somit nur eine

von drei Kriterien dar, die Schülern, Eltern und Lehrern bei ihrer

Entscheidungsfindung für eine dem Leistungsstand eines Schülers entsprechenden

Laufbahn behilflich sein sollen. Ein Wechsel in den Klassen sieben und neun auf

ein Gymnasium ist ebenfalls möglich.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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