Schwerer Raub in Genthin -
aufgeklärt
12.12.2005, Stendal – 178
- Polizeidirektion Stendal
Polizeidirektion Stendal - Pressemitteilung Nr.: 178/05
Polizeidirektion Stendal -
Pressemitteilung Nr.: 178/05
Stendal, den 12. Dezember 2005
Schwerer Raub in Genthin -
aufgeklärt
06.12.05, Genthin,
Kepplerstrasse
Vier maskierte junge
Männer (18, 18, 20, 25J.) drangen in die Wohnung eines 64-jährigen Geschädigten
ein, der zu dieser Zeit gerade mit einem 52-jährigen Bekannten in seiner
Wohnung feierte.
Die vier Tatverdächtigen,
die der Polizei bereits ¿gut¿ bekannt waren, misshandelten die beiden älteren
Geschädigten mit außerordentlicher Brutalität.
So wurde der 52-Jährige
mittels eines, von den jungen Männern mitgeführten Küchenbeiles angegriffen.
Der Mann erlitt dabei Schnittverletzungen am Kopf, eine Nasenbeinfraktur, zwei
Stichwunden im Rücken sowie zahlreiche Schwellungen und Hämatome
Auch der 64-Jährige wurde
von dem Quartett massiv geschlagen und, bereits am Boden liegend getreten sowie
darüber hinaus noch mittels einer Machete im Gesicht verletzt.
Den Tatverdächtigen, die
den Ermittlungen zufolge auf der Suche nach Bargeld bzw. Wertgegenständen waren
kamen die Genthiner Ermittler bereits im Laufe des Mittwochs (07.12.05) auf die
Spur.
So konnte der 25-jährige
Hauptakteur in den Morgenstunden des Donnerstag (08.12.05) aufgegriffen und dem
zuständigen Haftrichter, der ihm zuerst einen bereits bestehenden Haftbefehl
verkündete, vorgeführt werden.
Akribische Ermittlungen,
die teilweise in den Nachtstunden fortgeführt wurden, führten die Beamten
schließlich zu der Wohnung des 20-jährigen Tatverdächtigen. Hier fanden die
Ermittler u.a. eine blutverschmierte Jacke und eine Gesichtsmaske.
Parallel geführte
Ermittlungen brachten schließlich auch die Identität der beiden 18-jährigen
Tatverdächtigen ans Tageslicht.
Die drei Letztgenannten
mussten denn auch am Freitag (09.12.05) im Burger Amtsgericht ¿ihren¿
Haftbefehl wegen des Verdachtes des Schweren Erpresserischen Raubes, der
Schweren Körperverletzung bzw. des Schweren Hausfriedensbruches zur Kenntnis
nehmen.
Eine Einweisung in
verschiedene Justizvollzugsanstalten folgte auf dem Fuße.
Glücklicherweise schweben
die beiden schwer verletzten Geschädigten nicht in Lebensgefahr, wenngleich der
52-Jährige auch jetzt noch nicht vernehmungsfähig ist.
Übrigens:
Nicht genug damit, dass
das Quartett derart rücksichtslos gegen die beiden Personen vorging, es
zerschlug auch noch die gesamte Wohnungseinrichtung des 64-Jährigen.
Die Ermittlungen in diesem
Falle laufen weiter auf Hochtouren. (wei)
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pressestelle@sdl.pol.lsa-net.de
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