Drittes Investitionserleichterungsgesetz -
Vereinfachungen für Investitionen beschlossen
Daehre: ?Vorfahrt für mehr Flexibilität und weniger Vorgaben?
09.12.2005, Magdeburg – 115
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 115/05
Ministerium für Bau und Verkehr -
Pressemitteilung Nr.: 115/05
Magdeburg, den 9. Dezember 2005
Drittes Investitionserleichterungsgesetz -
Vereinfachungen für Investitionen beschlossen
Daehre: ¿Vorfahrt für mehr Flexibilität und weniger Vorgaben¿
Schnelleres und
unbürokratisches Bauen verspricht sich Sachsen-Anhalts Bauminister Dr.
Karl-Heinz Daehre vom neuen Baurecht, dass am 8. Dezember vom Landtag
verabschiedet wurde: ¿Wir haben dem Bauherren, wo immer es möglich und sinnvoll
ist, mehr Freiheit und Eigenverantwortung übertragen .¿ Mit der Novellierung des
Baurechts verbunden sei auch eine Abstimmung mit in den Nachbarländern Thüringen
und Sachsen geltenden Vorschriften, sagte Daehre in Magdeburg. Die Harmonisierung
der gesetzlichen Regelungen stärke den Wirtschaftsstandort Mitteldeutschland.
Die im Rahmen des so genannten
Dritten Investitionserleichterungsgesetz novellierte Landesbauordnung sieht
unter anderem eine Einschränkung von örtlichen Vorschriften der Kommunen im
Baubereich vor.
So sollen zum
Beispiel für die Gestaltung von Kinderspiel- und Freizeitflächen, Lager-,
Camping- und Zeltplätzen sowie für Fahrradabstellplätze künftig keine Vorgaben
gemacht werden können. In diesem Zusammenhang verbleibt es bei der Einschränkung
der Stellplatzpflichten und dabei dass Ablösebeträge erst nach dem neunten Stellplatz
bezahlt werden müssen. Ein Bauherr kann künftig davon ausgehen, dass
gestalterische Anforderungen nur noch in besonderen Fällen erhoben werden.
"In Zukunft
werden an ein Bauvorhaben in Sachsen-Anhalt überall gleiche Anforderungen
gestellt. Unnötige gestalterische
Vorgaben haben Investitionen erschwert und vielfach verteuert. In der Landesbauordnung,
die der Sicherheit beim Bauen dienen soll, werden diese gestalterischen
Regelungen zurückgenommen werden, um Freiräume für Bauherren zu schaffen¿, so
Daehre.
Auch in Zukunft können
Bauherren eine umfassende Genehmigung beantragt. Investoren erhalten jedoch die
Möglichkeit, auf eigenen Wunsch hin, das Baunebenrecht selbstständig prüfen
lassen zu können. Damit wird die so genannte ¿Schlusspunkttheorie¿ im Baurecht
nicht abgeschafft, sondern auf Antrag abwählbar sein.
Vereinfacht wird
nach den Worten von Daehre auch das so genannte Abstandsflächenrecht. Die
Regelabstandsfläche werde von bislang 0,8 H auf künftig 0,4 H (H=Wandhöhe)
reduziert; sie betrage jedoch weiterhin mindestens drei Meter.
Darüber hinaus
sind in der überarbeiteten Landesbauordnung bisherige Mehrfachprüfungen ¿ zum
Beispiel hinsichtlich der Ver- und Entsorgung von Grundstücken sowie zum
Wasser-, Immissionsschutz und Abfallrecht ¿ gestrichen worden.
Die Neufassung der
Bauordnung ziele neben der Verfahrensvereinfachung zugleich auf mehr Effizienz
in der Antragsbearbeitung ab, unterstrich Daehre. Deshalb soll auf eine weitere
Übertragung von Aufgaben einer unteren Bauaufsichtsbehörde auf kreisangehörige
Gemeinden künftig verzichtet werden.
Eine Änderung im
Denkmalschutzrecht soll bewirken, dass auch bei Denkmalen im Eigentum der
öffentlichen Hand Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für den Umfang von Erhaltungspflichten
eine Rolle spielen können.
Erleichterungen
gibt es auch im Umweltbereich. Es wird der Rahmen erweitert, in dem
Investitionen für Kläranlagen und Leitungssysteme unter bestimmten Bedingungen
mit der zu zahlenden Abwasserabgabe verrechnet werden können. Die betroffenen
Kommunen werden mit der Neuregelung in die Lage versetzt, für den Bürger
kostengünstiger neue Abwasserbehandlungsanlagen und Entwässerungsleitungen zu
bauen oder bestehende zu erweitern. Es wird zudem sichergestellt, dass der
Verrechnungsbonus auch beim Eigentümerwechsel einer Firma oder der
Umstrukturierung eines Abwasserverbandes fortbesteht.
Mit dem 3.
Investitionserleichterungsgesetz wird zudem der Weg dafür geebnet, dass die
Wirtschaft in Eigenregie die Qualitätskontrolle über das Sachverständigenwesen
für Bodenschutzfragen ausübt. Eine entsprechende Änderung im
Bodenschutzausführungsgesetz öffnet die Möglichkeit, dass die Industrie- und
Handelskammern künftig für die Zertifizierung von Bodenschutz-Gutachtern
verantwortlich sind. Damit folgt Sachsen-Anhalt dem Beispiel anderer Länder,
die ebenso an dieser Stelle auf die Wirtschaft setzen und keine zusätzlichen
Behördengänge vorsehen. Die Gutachter müssen vor der Anerkennung durch die IHK
eine Prüfung ablegen. Die Zertifizierung steht aller fünf Jahre an.
Torsten Ganz
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