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Drittes Investitionserleichterungsgesetz -
Vereinfachungen für Investitionen beschlossen
Daehre: ?Vorfahrt für mehr Flexibilität und weniger Vorgaben?

09.12.2005, Magdeburg – 115

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 115/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Bau und Verkehr -

Pressemitteilung Nr.: 115/05

 

 

 

Magdeburg, den 9. Dezember 2005

 

 

 

 

 

Drittes Investitionserleichterungsgesetz -

Vereinfachungen für Investitionen beschlossen

Daehre: ¿Vorfahrt für mehr Flexibilität und weniger Vorgaben¿

 

 

 

 

 

Schnelleres und

unbürokratisches Bauen verspricht sich Sachsen-Anhalts Bauminister Dr.

Karl-Heinz Daehre vom neuen Baurecht, dass am 8. Dezember vom Landtag

verabschiedet wurde: ¿Wir haben dem Bauherren, wo immer es möglich und sinnvoll

ist, mehr Freiheit und Eigenverantwortung übertragen .¿ Mit der Novellierung des

Baurechts verbunden sei auch eine Abstimmung mit in den Nachbarländern Thüringen

und Sachsen geltenden Vorschriften, sagte Daehre in Magdeburg. Die Harmonisierung

der gesetzlichen Regelungen stärke den Wirtschaftsstandort Mitteldeutschland.

 

 

 

Die im Rahmen des so genannten

Dritten Investitionserleichterungsgesetz novellierte Landesbauordnung sieht

unter anderem eine Einschränkung von örtlichen Vorschriften der Kommunen im

Baubereich vor.

 

 

 

So sollen zum

Beispiel für die Gestaltung von Kinderspiel- und Freizeitflächen, Lager-,

Camping- und Zeltplätzen sowie für Fahrradabstellplätze künftig keine Vorgaben

gemacht werden können. In diesem Zusammenhang verbleibt es bei der Einschränkung

der Stellplatzpflichten und dabei dass Ablösebeträge erst nach dem neunten Stellplatz

bezahlt werden müssen. Ein Bauherr kann künftig davon ausgehen, dass

gestalterische Anforderungen nur noch in besonderen Fällen erhoben werden.

 

 

 

"In Zukunft

werden an ein Bauvorhaben in Sachsen-Anhalt überall gleiche Anforderungen

gestellt. Unnötige gestalterische

Vorgaben haben Investitionen erschwert und vielfach verteuert. In der Landesbauordnung,

die der Sicherheit beim Bauen dienen soll, werden diese gestalterischen

Regelungen zurückgenommen werden, um Freiräume für Bauherren zu schaffen¿, so

Daehre.

 

 

 

Auch in Zukunft können

Bauherren eine umfassende Genehmigung beantragt. Investoren erhalten jedoch die

Möglichkeit, auf eigenen Wunsch hin, das Baunebenrecht selbstständig prüfen

lassen zu können. Damit wird die so genannte ¿Schlusspunkttheorie¿ im Baurecht

nicht abgeschafft, sondern auf Antrag abwählbar sein.

 

Vereinfacht wird

nach den Worten von Daehre auch das so genannte Abstandsflächenrecht. Die

Regelabstandsfläche werde von bislang 0,8 H auf künftig 0,4 H (H=Wandhöhe)

reduziert; sie betrage jedoch weiterhin mindestens drei Meter.

 

Darüber hinaus

sind in der überarbeiteten Landesbauordnung bisherige Mehrfachprüfungen ¿ zum

Beispiel hinsichtlich der Ver- und Entsorgung von Grundstücken sowie zum

Wasser-, Immissionsschutz und Abfallrecht ¿ gestrichen worden.

 

Die Neufassung der

Bauordnung ziele neben der Verfahrensvereinfachung zugleich auf mehr Effizienz

in der Antragsbearbeitung ab, unterstrich Daehre. Deshalb soll auf eine weitere

Übertragung von Aufgaben einer unteren Bauaufsichtsbehörde auf kreisangehörige

Gemeinden künftig verzichtet werden.

 

Eine Änderung im

Denkmalschutzrecht soll bewirken, dass auch bei Denkmalen im Eigentum der

öffentlichen Hand Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für den Umfang von Erhaltungspflichten

eine Rolle spielen können.

 

Erleichterungen

gibt es auch im Umweltbereich. Es wird der Rahmen erweitert, in dem

Investitionen für Kläranlagen und Leitungssysteme unter bestimmten Bedingungen

mit der zu zahlenden Abwasserabgabe verrechnet werden können. Die betroffenen

Kommunen werden mit der Neuregelung in die Lage versetzt, für den Bürger

kostengünstiger neue Abwasserbehandlungsanlagen und Entwässerungsleitungen zu

bauen oder bestehende zu erweitern. Es wird zudem sichergestellt, dass der

Verrechnungsbonus auch beim Eigentümerwechsel einer Firma oder der

Umstrukturierung eines Abwasserverbandes fortbesteht.

 

Mit dem 3.

Investitionserleichterungsgesetz wird zudem der Weg dafür geebnet, dass die

Wirtschaft in Eigenregie die Qualitätskontrolle über das Sachverständigenwesen

für Bodenschutzfragen ausübt. Eine entsprechende Änderung im

Bodenschutzausführungsgesetz öffnet die Möglichkeit, dass die Industrie- und

Handelskammern künftig für die Zertifizierung von Bodenschutz-Gutachtern

verantwortlich sind. Damit folgt Sachsen-Anhalt dem Beispiel anderer Länder,

die ebenso an dieser Stelle auf die Wirtschaft setzen und keine zusätzlichen

Behördengänge vorsehen. Die Gutachter müssen vor der Anerkennung durch die IHK

eine Prüfung ablegen. Die Zertifizierung steht aller fünf Jahre an.

 

 

 

Torsten Ganz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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