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Änderung des Landesplanungsgesetzes des
Landes
Sachsen-Anhalt
Daehre: Landesplanungsgesetz setzt europäische
Richtlinien um

09.12.2005, Magdeburg – 114

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 114/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Bau und Verkehr -

Pressemitteilung Nr.: 114/05

 

 

 

Magdeburg, den 9. Dezember 2005

 

 

 

 

 

Änderung des Landesplanungsgesetzes des

Landes

Sachsen-Anhalt

Daehre: Landesplanungsgesetz setzt europäische

Richtlinien um

 

 

 

 

 

Mit den Stimmen

der Regierungskoalition hat der Landtag von Sachsen-Anhalt heute den Änderungen

des Landesplanungsgesetzes zugestimmt. Die Änderungen betreffen zum einen die

europäische Richtlinie für die strategische Umweltprüfung von Programmen und

Plänen für Raumordnungspläne, die in Landesrecht umgesetzt wurde, zum anderen

wurden Regelungen für die Organstruktur der Regionalen Planungsgemeinschaften

getroffen.

 

 

 

Minister Daehre

betonte, dass mit den landesrechtlichen Regelungen für die strategische Umweltprüfung

von Raumordnungsplänen nunmehr sichergestellt wird, dass die Regionalen

Planungsgemeinschaften die Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung für

ihre Raumordnungspläne nach einheitlichen Verfahrensmaßstäben durchführen. ¿Mit

der Verfahrensgleichheit schaffen wir Transparenz und effektive Verfahren¿, so

der Minister.

 

 

 

Eine weitere

Änderung betrifft den Vorsitz der Regionalen

 

Planungsgemeinschaften.

Hier hatte es sich in der Vergangenheit bewährt, dass der Vorsitz der

Regionalen Planungsgemeinschaft jeweils durch einen Landrat oder

Oberbürgermeister einer

 

kreisfreien Stadt

ehrenamtlich ausgeübt wird. Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes wird

diese bewährte Regelung für die Regionalen Planungsgemeinschaften festgeschrieben.    

 

 

 

 

 

Torsten Ganz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Pressemitteilungen können über

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Turmschanzenstraße 30

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Tel: (0391) 567-7504

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