Änderung des Landesplanungsgesetzes des
Landes
Sachsen-Anhalt
Daehre: Landesplanungsgesetz setzt europäische
Richtlinien um
09.12.2005, Magdeburg – 114
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 114/05
Ministerium für Bau und Verkehr -
Pressemitteilung Nr.: 114/05
Magdeburg, den 9. Dezember 2005
Änderung des Landesplanungsgesetzes des
Landes
Sachsen-Anhalt
Daehre: Landesplanungsgesetz setzt europäische
Richtlinien um
Mit den Stimmen
der Regierungskoalition hat der Landtag von Sachsen-Anhalt heute den Änderungen
des Landesplanungsgesetzes zugestimmt. Die Änderungen betreffen zum einen die
europäische Richtlinie für die strategische Umweltprüfung von Programmen und
Plänen für Raumordnungspläne, die in Landesrecht umgesetzt wurde, zum anderen
wurden Regelungen für die Organstruktur der Regionalen Planungsgemeinschaften
getroffen.
Minister Daehre
betonte, dass mit den landesrechtlichen Regelungen für die strategische Umweltprüfung
von Raumordnungsplänen nunmehr sichergestellt wird, dass die Regionalen
Planungsgemeinschaften die Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung für
ihre Raumordnungspläne nach einheitlichen Verfahrensmaßstäben durchführen. ¿Mit
der Verfahrensgleichheit schaffen wir Transparenz und effektive Verfahren¿, so
der Minister.
Eine weitere
Änderung betrifft den Vorsitz der Regionalen
Planungsgemeinschaften.
Hier hatte es sich in der Vergangenheit bewährt, dass der Vorsitz der
Regionalen Planungsgemeinschaft jeweils durch einen Landrat oder
Oberbürgermeister einer
kreisfreien Stadt
ehrenamtlich ausgeübt wird. Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes wird
diese bewährte Regelung für die Regionalen Planungsgemeinschaften festgeschrieben.
Torsten Ganz
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