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Wirtschafts- und Kultusministerium
beschließen koordinierte Innovationsförderung

06.12.2005, Magdeburg – 586

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 586/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 586/05

 

 

 

Magdeburg, den 6. Dezember 2005

 

 

 

Wirtschafts- und Kultusministerium

beschließen koordinierte Innovationsförderung

 

Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit und

das Kultusministerium haben ¿ nicht zuletzt vor dem Hintergrund der

EU-Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 ¿ eine gemeinsame Innovationsstrategie

erarbeitet. Als Instrument der Zusammenarbeit beider Ressorts wurde eine Verbundrichtlinie

zur Innovationsförderung erarbeitet, die von den Ministern Dr. Horst Rehberger

und Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz heute im Kabinett vorgestellt wurde.

Einbezogen in die koordinierte Förderung der Bereiche Forschung und Entwicklung

ist auch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.

 

Ziel der gemeinsamen Innovationspolitik der

Ministerien ist die verstärkte Wissenschafts- und Wirtschaftsförderung durch

verbesserten Wissens- und Technologietransfer. Die Stärken des heimischen

Marktes und der hiesigen Forschungslandschaft sollen stärker als bisher in innovative,

marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen umschlagen.

 

Ausgangspunkt war ein vom Wirtschafts- und

dem Kultusministerium gemeinsam erarbeitetes Strategiepapier zur

innovationsbezogenen Förderung. Daraus resultierten unter anderem abgestimmte

Konzeptionen zur Neugestaltung des Wissens- und Technologietransfers, zur

Clusterpolitik sowie zur Innovationsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt. Vereinbart

wurde auch ein Maßnahmenkatalog zur EU-Förderung 2007 bis 2013.

 

Eine koordinierte Förderung beider

Ressorts gab es bereits in den zurückliegenden Jahren. Gemeinsam gefördert

wurden die Verbundprojekte Magnetschwebetechnik, Brennstoffzelle, Pharma MD,

Rekombinante Proteine und Agrochemie Piesteritz. Die jetzt vereinbarte

gemeinsame Verbundrichtlinie vereinfacht das Procedere der Innovationsförderung

erheblich. Antragnehmende und bearbeitende Stelle zur Innovationsförderung im

Rahmen dieser Richtlinie ist sowohl für die Wirtschafts- wie auch für die

Wissenschaftsseite ausschließlich die Investitionsbank. Damit sind

Antragsbearbeitung und Bescheiderteilung erstmals in einer Hand gebündelt. Das

vereinfacht und beschleunigt die Abwicklung des Verfahrens.

 

Auf der Grundlage der Verbundrichtlinie

FuE-Verbundprojektförderung sollen noch drei in Vorbereitung befindliche

Verbundforschungsvorhaben aus den Bereichen Pharma, Agrochemie und

Medizintechnik gefördert werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de