Wirtschafts- und Kultusministerium
beschließen koordinierte Innovationsförderung
06.12.2005, Magdeburg – 586
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 586/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 586/05
Magdeburg, den 6. Dezember 2005
Wirtschafts- und Kultusministerium
beschließen koordinierte Innovationsförderung
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit und
das Kultusministerium haben ¿ nicht zuletzt vor dem Hintergrund der
EU-Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 ¿ eine gemeinsame Innovationsstrategie
erarbeitet. Als Instrument der Zusammenarbeit beider Ressorts wurde eine Verbundrichtlinie
zur Innovationsförderung erarbeitet, die von den Ministern Dr. Horst Rehberger
und Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz heute im Kabinett vorgestellt wurde.
Einbezogen in die koordinierte Förderung der Bereiche Forschung und Entwicklung
ist auch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.
Ziel der gemeinsamen Innovationspolitik der
Ministerien ist die verstärkte Wissenschafts- und Wirtschaftsförderung durch
verbesserten Wissens- und Technologietransfer. Die Stärken des heimischen
Marktes und der hiesigen Forschungslandschaft sollen stärker als bisher in innovative,
marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen umschlagen.
Ausgangspunkt war ein vom Wirtschafts- und
dem Kultusministerium gemeinsam erarbeitetes Strategiepapier zur
innovationsbezogenen Förderung. Daraus resultierten unter anderem abgestimmte
Konzeptionen zur Neugestaltung des Wissens- und Technologietransfers, zur
Clusterpolitik sowie zur Innovationsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt. Vereinbart
wurde auch ein Maßnahmenkatalog zur EU-Förderung 2007 bis 2013.
Eine koordinierte Förderung beider
Ressorts gab es bereits in den zurückliegenden Jahren. Gemeinsam gefördert
wurden die Verbundprojekte Magnetschwebetechnik, Brennstoffzelle, Pharma MD,
Rekombinante Proteine und Agrochemie Piesteritz. Die jetzt vereinbarte
gemeinsame Verbundrichtlinie vereinfacht das Procedere der Innovationsförderung
erheblich. Antragnehmende und bearbeitende Stelle zur Innovationsförderung im
Rahmen dieser Richtlinie ist sowohl für die Wirtschafts- wie auch für die
Wissenschaftsseite ausschließlich die Investitionsbank. Damit sind
Antragsbearbeitung und Bescheiderteilung erstmals in einer Hand gebündelt. Das
vereinfacht und beschleunigt die Abwicklung des Verfahrens.
Auf der Grundlage der Verbundrichtlinie
FuE-Verbundprojektförderung sollen noch drei in Vorbereitung befindliche
Verbundforschungsvorhaben aus den Bereichen Pharma, Agrochemie und
Medizintechnik gefördert werden.
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