Bericht des Ausländerbeauftragten zur
Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt: Weniger Zuwanderung trotz
besserer Rahmenbedingungen
06.12.2005, Magdeburg – 585
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 585/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 585/05
Magdeburg, den 6. Dezember 2005
Bericht des Ausländerbeauftragten zur
Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt: Weniger Zuwanderung trotz
besserer Rahmenbedingungen
Der Start
des neuen Zuwanderungsrechts (seit 1.01.2005 ) ist in Sachsen-Anhalt gelungen.
Das betonte der Ausländerbeauftragte der Landesregierung Achim Bürig in seinem
heute dem Kabinett vorgelegten Bericht.
47.123
Ausländerinnen und Ausländer leben in Sachsen-Anhalt. Hauptherkunftsländer sind
Vietnam (5828 Personen), die Russische Föderation (4167 Personen), die Ukraine
(3660 Personen), das ehemalige Jugoslawien (3565 Personen), der Irak (2771
Personen) die Türkei (2448 Personen), Polen (2057 Personen) und China (1913 Personen).
Insgesamt zeigt die statistische Entwicklung einen leicht sinkenden Ausländeranteil
auf. Der Trend weist knapp unter die Zwei-Prozent Marke.
Anders als
es der Name vielleicht vermuten lässt, hat das Zuwanderungsgesetz die Signale
für eine spürbare Einwanderung nicht gestellt. Hervorzuheben ist jedoch der
Anstoß für eine aktive Integrationspolitik, die von diesem Gesetz ausgeht.
Insbesondere im Bereich Schule und Kindergarten liegt hier eine große
Verantwortung bei den Kommunen und dem Land, da sich der Bund in erster Linie
für eine bessere Sprachkompetenz der Erwachsenen einsetzt. Der
Ausländerbeauftragte sieht in Sachsen-Anhalt gerade im Bereich der
vorschulischen Erziehung in Kindergärten und Kindertagesstätten eine große
Chance, da das Kinderförderungsgesetz des Landes den Tageseinrichtungen einen
Bildungsauftrag erteilt, in dessen Rahmen auch integrative Maßnahmen wie die
sprachliche Förderung fallen.
Durch die
Landesregierung wurde unter Beteiligung des Ausländerbeauftragten ein Leitbild
für Integration und Zuwanderung erarbeitet, das einen Handlungsrahmen für
Integrationspolitik auf Landesebene darstellt.
Darüber
hinaus arbeitet der Ausländerbeauftragte im Bündnis für Zuwanderung und
Integration mit zu dem sich eine Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen
zusammengefunden haben, um in diesem Rahmen Konzepte und Vorschläge für eine
bessere Integration von Migranten in Sachsen-Anhalt zu erarbeiten.
Weiterhin brachte das neue Recht Verbesserungen im
humanitären Bereich. So hat auch das Land Sachsen-Anhalt von der Möglichkeit
Gebrauch gemacht, eine Härtefallkommission zu errichten, wofür sich der
Ausländerbeauftragte stark gemacht hatte. Dieses achtköpfige Gremium, in das
auch der Ausländerbeauftragte entsandt wurde, kann sich schwieriger aufenthaltsrechtlicher
Einzelfälle annehmen und den Innenminister ersuchen, eine Aufenthaltsberechtigung
zu erwirken.
Eine Verbesserung bringt das neue Recht auch für ausländische Studierende.
Diese müssen nicht mehr, wie zuvor, unmittelbar nach Beendigung ihres Studiums
ausreisen, sondern haben nun für ein Jahr Gelegenheit, nach einer ihrer
erworbenen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung zu suchen. Rund 4300
ausländische Studierende sind an den Hochschulen des Landes eingeschrieben, die
nahezu aus der ganzen Welt stammen. Die größte Gruppe stellen mit ca. 1000 die
Chinesen.
Im Berichtszeitraum war die Zahl der Asylbewerber weiterhin stark rückläufig:
von 2167 im Jahr 2003 über 1484 in 2004 und wahrscheinlich noch weniger im Jahr
2005 (414 Stand zur Jahresmitte). Die Anerkennungsquote lag zwischen 5,8
Prozent in 2003 und 7,3 Prozent bis Mitte 2005.
Migration bietet Chancen für eine dynamische Entwicklung des Landes
auch im Zeichen einer schrumpfenden Bevölkerung. Von daher ist der leicht
rückläufige Trend der Ausländerquote durchaus differenziert zu sehen.
Der Bericht des Ausländerbeauftragten der
Landesregierung umfasst den Zeitraum von Juli 2003 bis 31. Oktober 2005.
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