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Bericht des Ausländerbeauftragten zur
Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt: Weniger Zuwanderung trotz
besserer Rahmenbedingungen

06.12.2005, Magdeburg – 585

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 585/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 585/05

 

 

 

Magdeburg, den 6. Dezember 2005

 

 

 

Bericht des Ausländerbeauftragten zur

Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt: Weniger Zuwanderung trotz

besserer Rahmenbedingungen

 

Der Start

des neuen Zuwanderungsrechts (seit 1.01.2005 ) ist in Sachsen-Anhalt gelungen.

Das betonte der Ausländerbeauftragte der Landesregierung Achim Bürig in seinem

heute dem Kabinett vorgelegten Bericht.

 

47.123

Ausländerinnen und Ausländer leben in Sachsen-Anhalt. Hauptherkunftsländer sind

Vietnam (5828 Personen), die Russische Föderation (4167 Personen), die Ukraine

(3660 Personen), das ehemalige Jugoslawien (3565 Personen), der Irak (2771

Personen) die Türkei (2448 Personen), Polen (2057 Personen) und China (1913 Personen).

Insgesamt zeigt die statistische Entwicklung einen leicht sinkenden Ausländeranteil

auf. Der Trend weist knapp unter die Zwei-Prozent Marke.

 

Anders als

es der Name vielleicht vermuten lässt, hat das Zuwanderungsgesetz die Signale

für eine spürbare Einwanderung nicht gestellt. Hervorzuheben ist jedoch der

Anstoß für eine aktive Integrationspolitik, die von diesem Gesetz ausgeht.

Insbesondere im Bereich Schule und Kindergarten liegt hier eine große

Verantwortung bei den Kommunen und dem Land, da sich der Bund in erster Linie

für eine bessere Sprachkompetenz der Erwachsenen einsetzt. Der

Ausländerbeauftragte sieht in Sachsen-Anhalt gerade im Bereich der

vorschulischen Erziehung in Kindergärten und Kindertagesstätten eine große

Chance, da das Kinderförderungsgesetz des Landes den Tageseinrichtungen einen

Bildungsauftrag erteilt, in dessen Rahmen auch integrative Maßnahmen wie die

sprachliche Förderung fallen.

 

Durch die

Landesregierung wurde unter Beteiligung des Ausländerbeauftragten ein Leitbild

für Integration und Zuwanderung erarbeitet, das einen Handlungsrahmen für

Integrationspolitik auf Landesebene darstellt.

 

Darüber

hinaus arbeitet der Ausländerbeauftragte im Bündnis für Zuwanderung und

Integration mit zu dem sich eine Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen

zusammengefunden haben, um in diesem Rahmen Konzepte und Vorschläge für eine

bessere Integration von Migranten in Sachsen-Anhalt zu erarbeiten.

 

Weiterhin brachte das neue Recht Verbesserungen im

humanitären Bereich. So hat auch das Land Sachsen-Anhalt von der Möglichkeit

Gebrauch gemacht, eine Härtefallkommission zu errichten, wofür sich der

Ausländerbeauftragte stark gemacht hatte. Dieses achtköpfige Gremium, in das

auch der Ausländerbeauftragte entsandt wurde, kann sich schwieriger aufenthaltsrechtlicher

Einzelfälle annehmen und den Innenminister ersuchen, eine Aufenthaltsberechtigung

zu erwirken.

 

Eine Verbesserung bringt das neue Recht auch für ausländische Studierende.

Diese müssen nicht mehr, wie zuvor, unmittelbar nach Beendigung ihres Studiums

ausreisen, sondern haben nun für ein Jahr Gelegenheit, nach einer ihrer

erworbenen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung zu suchen. Rund 4300

ausländische Studierende sind an den Hochschulen des Landes eingeschrieben, die

nahezu aus der ganzen Welt stammen. Die größte Gruppe stellen mit ca. 1000 die

Chinesen.

 

Im Berichtszeitraum war die Zahl der Asylbewerber weiterhin stark rückläufig:

von 2167 im Jahr 2003 über 1484 in 2004 und wahrscheinlich noch weniger im Jahr

2005 (414 Stand zur Jahresmitte). Die Anerkennungsquote lag zwischen 5,8

Prozent in 2003 und 7,3 Prozent bis Mitte 2005.

 

Migration bietet Chancen für eine dynamische Entwicklung des Landes

auch im Zeichen einer schrumpfenden Bevölkerung. Von daher ist der leicht

rückläufige Trend der Ausländerquote durchaus differenziert zu sehen.

 

Der Bericht des Ausländerbeauftragten der

Landesregierung umfasst den Zeitraum von Juli 2003 bis 31. Oktober 2005.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de