Präsident des LVwA übergab
Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Teilortsumgehung Sandersleben
09.11.2005, Halle (Saale) – 112
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 112/05
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 112/05
Halle (Saale), den 7. November
2005
Präsident des LVwA übergab
Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Teilortsumgehung Sandersleben
Der Präsident des LVwA, Thomas Leimbach,
übergab in der vergangenen Woche in Sandersleben den Planfeststellungsbeschluss
für die Teilortsumgehung Sandersleben an Wilfried Weidling, Leiter des
Landesbetriebes Bau Sachsen-Anhalt. Damit besteht Baurecht für die geplante
Baumaßnahme.
Die Trasse beginnt östlich des
Stadtgebietes Sandersleben und trifft südlich der Ortslage wieder auf die
vorhandene Landesstraße L 72. Zur geplanten Maßnahme gehört auch die Anlage
eines Kreisverkehrs im nördlichen Teilbereich (Aufmündung der L 152).
Der geplante Straßenabschnitt ist ca.
2 km lang, davon verlaufen rund 1,8 km außerhalb des Ortes über freies Feld.
Die künftige Teilortsumgehung von
Sandersleben entlastet den Ortskern der Kleinstadt vom gestiegenen
Straßenverkehr.
In der Ortslage Sanderleben wird die L
72 gemeinsam mit der L 152 auf einer Trasse geführt. Dieser Straßenzug dient
bei weitem nicht nur dem Anliegerverkehr und der zwischengemeindlichen
Verbindung.
Durch die Fertigstellung der
Bundesautobahn A 14 hat der Verkehr auf der L 72 wesentlich zugenommen. Die
Landesstraße stellt derzeit mit der teilausgebauten B 180 eine günstige
Straßenverbindung zwischen den Autobahnen A 38 und A 14 dar.
Die vorhandenen Fahrbahnbreiten der L
72 in Sandersleben von 4,50 m lassen eine Begegnung zwischen LKW-Verkehr nicht
zu, so dass die L 72 teilweise im Einbahnstraßensystem geführt wird. Eine
Entlastung des Ortskerns von Sandersleben, insbesondere die Herausnahme des
Schwerverkehrs durch die künftige Teilortsumfahrung war deshalb notwendig
geworden.
Für die Anwohner ist damit eine
deutliche Steigerung der Lebensqualität verbunden.
Der Planfeststellungsbeschluss und
die Planunterlagen werden in Kürze ausgelegt und können zu den ortsüblich
bekannt gegebenen Öffnungszeiten in Sandersleben zwei Wochen eingesehen werden.
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