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Innenminister Jeziorsky: Leitbild zur
Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen Anhalt von
Landesregierung beschlossen

08.11.2005, Magdeburg – 521

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 521/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 521/05

 

 

 

Magdeburg, den 8. November 2005

 

 

 

Innenminister Jeziorsky: Leitbild zur

Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen Anhalt von

Landesregierung beschlossen

 

Die Landesregierung hat heute den Entwurf

eines Leitbildes zur Entwicklung der Zuwanderung und Integration in

Sachsen-Anhalt beschlossen. ¿Schwerpunkt des Leitbildes ist die Integration der

hier lebenden Ausländer und Spätaussiedler¿, so Innenminister Jeziorsky. Das

Leitbild sei durch eine Arbeitsgruppe verschiedener Ministerien unter

Federführung des Innenministeriums erarbeitet worden, da die Integration der

Zuwanderer zahlreiche Lebensbereiche berühre, so der Minister.

 

Erstmalig sei eine umfassende

Bestandsaufnahme über die Situation von Zuwanderern in Sachsen-Anhalt und

bereits bestehende Maßnahmen zur Integration erarbeitet worden. Darüber hinaus

soll das Leitbild einen Handlungsrahmen für die Integrationsanstrengungen im

Land bieten.

 

Jeziorsky: ¿Durch den ressortübergreifenden

Ansatz des Leitbildes soll eine bessere Vernetzung von Integrationsmaßnahmen

erfolgen. Eventuelle Überschneidungen oder Lücken in der Integrationsarbeit

sollen erkannt und bewertet werden.¿

 

Schwerpunkt der Bemühungen des Landes sei die

sprachliche Integration von Zuwandererkindern im schulischen und vorschulischen

Bereich. Das Land leiste hier beispielsweise durch ein bedarfsgerechtes Angebot

an Deutsch-Intensivkursen für Zuwandererkinder einen bedeutenden Integrationsbeitrag,

der nicht durch die Sprachförderung des Bundes abgedeckt werde. Anspruch auf

Erteilung von Förderunterricht in Deutsch bestehe für Schüler, die weniger als

zwei Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben. Hierzu könnten

Vorbereitungsgruppen bzw. -klassen eingerichtet werden. Der Förderunterricht

solle durch eine Lehrkraft übernommen werden, die über Kenntnisse in der

Sprache des Herkunftslandes oder über Erfahrungen in der Vermittlung von

Deutsch als Fremdsprache verfüge.

 

¿Ziel muss es auch sein, die Eltern stärker

für die schulische Zukunft ihrer Kinder zu interessieren und sie zu aktiver

Mitwirkung am schulischen Geschehen zu bewegen,¿ betonte der Minister. Die

Landesregierung strebe daher an, zugewanderten Eltern die integrationsfördernde

Funktion der Kindertageseinrichtungen zu verdeutlichen. Es sei auch zu prüfen,

ob ein Sprachförderprogramm in Kindertageseinrichtungen eingeführt werde. Auch

die Ausbildung des pädagogischen Personals müsse besonders mit Blick auf die

integrativen Bedürfnisse verbessert werden.

 

Vor dem Hintergrund der Eskalation der Gewalt

in den französischen Vorstädten seien gerade hier besondere Anstrengungen

nötig, um das Entstehen von Parallelgesellschaften zu verhindern.

 

Jeziorsky: ¿Ein wichtiges Element in der

Integrationspolitik des Landes ist daher die im Jahr 2004 verabschiedete

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von

Spätaussiedlern und Ausländern.¿ Gefördert würden insbesondere Projekte, die

der Eingliederung von Zuwanderern in die örtliche Gemeinschaft dienen.

 

¿Alle nach Sachsen-Anhalt kommenden

Zuwanderer können, soweit sie eigene Integrationsanstrengungen unternehmen,

verschiedene Beratungs- und Betreuungsangebote der öffentlichen Hand sowie der

Kirchen und weiterer freier Träger in Anspruch nehmen.¿ Diese Beratung müsse an

die veränderten Problemlagen der Zuwanderer angepasst werden, so der

Innenminister.

 

Ein weiterer Schwerpunkt sei die Verbesserung

der Serviceangebote für ausländische Studierende und Wissenschaftler durch die

weitere Vernetzung aller Beteiligten innerhalb und außerhalb der Universitäten.

Die Internationalisierung soll in den im Dezember 2005 abzuschließenden Zielvereinbarungen

zwischen dem Kultusministerium und den Hochschulen des Landes aufgenommen

werden.

 

Jeziorsky: ¿Das Leitbild gibt auch einen Überblick

über die neuen ausländerrechtlichen Entwicklungen im Land Sachsen-Anhalt.

Hierzu gehört beispielsweise die neu eingerichtete Härtefallkommission.¿

Aufgrund des Ersuchens der Härtefallkommission könne das Innenministerium anordnen,

vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern abweichend von den sonst

erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen aus dringenden

humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

 

Ein weiteres Beispiel für

integrationspolitische Entwicklungen im Land sei das auf Initiative des

Landtages von Sachsen-Anhalt gegründete ¿Netzwerk für Demokratie und

Toleranz in Sachsen-Anhalt¿. Der neue Zusammenschluss solle

zivilgesellschaftliche Initiativen bündeln und fördern und der Öffentlichkeit Informationsangebote

machen, um so eine aktive Bürgergesellschaft, die sich gegenüber anderen

Kulturen, Religionen und Nationalitäten öffnet, zu stärken. ¿Das Netzwerk steht

unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten und des Landtagspräsidenten

des Landes Sachsen-Anhalt und wird von der Landeszentrale für politische

Bildung koordiniert,¿ erläuterte der Minister.

 

Es dürfe trotz aller Anstrengungen jedoch nicht übersehen werden, dass

die Arbeitslosigkeit unter den Zuwanderern besonders hoch sei und es noch

zahlreiche Integrationsprobleme gebe. Erfolgreiche Integrationspolitik dürfe

die Integrationsfähigkeit einer Gesellschaft nicht überfordern. Insofern sei

eine Zuwanderung nur in dem Maße vertretbar, wie die Integration der bisherigen

Zuwanderer gelinge. ¿Zuwanderungspolitik muss die wirtschaftliche Situation

berücksichtigen, um eine Zuwanderung in die Arbeitslosigkeit zu vermeiden¿,

betonte der Minister. Eine gezielte Steuerung der Zuwanderung sei notwendig.

Die ersten Erfahrungen mit dem Zuwanderungsgesetz deuten darauf hin, dass man

hier den richtigen Weg eingeschlagen habe, so Jeziorsky.

 

In Sachsen-Anhalt leben zur Zeit etwa 47.000

Ausländer und schätzungsweise 25.000 Spätaussiedler. Damit stellen Zuwanderer

etwa drei Prozent der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt.

 

Dazu gehören:

 

Ø Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen,

 

Ø jüdische Zuwanderer,

 

Ø anerkannte Flüchtlinge,

 

Ø ausländische Arbeitnehmer, insbesondere EU-Angehörige,

 

Ø ehemalige DDR-Vertragsarbeitnehmer,

 

Ø Studierende (Auszubildende) sowie

 

Ø Asylsuchende/Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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Fax: (0391) 567-6667

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