Innenminister Jeziorsky: Leitbild zur
Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen Anhalt von
Landesregierung beschlossen
08.11.2005, Magdeburg – 521
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 521/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 521/05
Magdeburg, den 8. November 2005
Innenminister Jeziorsky: Leitbild zur
Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen Anhalt von
Landesregierung beschlossen
Die Landesregierung hat heute den Entwurf
eines Leitbildes zur Entwicklung der Zuwanderung und Integration in
Sachsen-Anhalt beschlossen. ¿Schwerpunkt des Leitbildes ist die Integration der
hier lebenden Ausländer und Spätaussiedler¿, so Innenminister Jeziorsky. Das
Leitbild sei durch eine Arbeitsgruppe verschiedener Ministerien unter
Federführung des Innenministeriums erarbeitet worden, da die Integration der
Zuwanderer zahlreiche Lebensbereiche berühre, so der Minister.
Erstmalig sei eine umfassende
Bestandsaufnahme über die Situation von Zuwanderern in Sachsen-Anhalt und
bereits bestehende Maßnahmen zur Integration erarbeitet worden. Darüber hinaus
soll das Leitbild einen Handlungsrahmen für die Integrationsanstrengungen im
Land bieten.
Jeziorsky: ¿Durch den ressortübergreifenden
Ansatz des Leitbildes soll eine bessere Vernetzung von Integrationsmaßnahmen
erfolgen. Eventuelle Überschneidungen oder Lücken in der Integrationsarbeit
sollen erkannt und bewertet werden.¿
Schwerpunkt der Bemühungen des Landes sei die
sprachliche Integration von Zuwandererkindern im schulischen und vorschulischen
Bereich. Das Land leiste hier beispielsweise durch ein bedarfsgerechtes Angebot
an Deutsch-Intensivkursen für Zuwandererkinder einen bedeutenden Integrationsbeitrag,
der nicht durch die Sprachförderung des Bundes abgedeckt werde. Anspruch auf
Erteilung von Förderunterricht in Deutsch bestehe für Schüler, die weniger als
zwei Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben. Hierzu könnten
Vorbereitungsgruppen bzw. -klassen eingerichtet werden. Der Förderunterricht
solle durch eine Lehrkraft übernommen werden, die über Kenntnisse in der
Sprache des Herkunftslandes oder über Erfahrungen in der Vermittlung von
Deutsch als Fremdsprache verfüge.
¿Ziel muss es auch sein, die Eltern stärker
für die schulische Zukunft ihrer Kinder zu interessieren und sie zu aktiver
Mitwirkung am schulischen Geschehen zu bewegen,¿ betonte der Minister. Die
Landesregierung strebe daher an, zugewanderten Eltern die integrationsfördernde
Funktion der Kindertageseinrichtungen zu verdeutlichen. Es sei auch zu prüfen,
ob ein Sprachförderprogramm in Kindertageseinrichtungen eingeführt werde. Auch
die Ausbildung des pädagogischen Personals müsse besonders mit Blick auf die
integrativen Bedürfnisse verbessert werden.
Vor dem Hintergrund der Eskalation der Gewalt
in den französischen Vorstädten seien gerade hier besondere Anstrengungen
nötig, um das Entstehen von Parallelgesellschaften zu verhindern.
Jeziorsky: ¿Ein wichtiges Element in der
Integrationspolitik des Landes ist daher die im Jahr 2004 verabschiedete
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von
Spätaussiedlern und Ausländern.¿ Gefördert würden insbesondere Projekte, die
der Eingliederung von Zuwanderern in die örtliche Gemeinschaft dienen.
¿Alle nach Sachsen-Anhalt kommenden
Zuwanderer können, soweit sie eigene Integrationsanstrengungen unternehmen,
verschiedene Beratungs- und Betreuungsangebote der öffentlichen Hand sowie der
Kirchen und weiterer freier Träger in Anspruch nehmen.¿ Diese Beratung müsse an
die veränderten Problemlagen der Zuwanderer angepasst werden, so der
Innenminister.
Ein weiterer Schwerpunkt sei die Verbesserung
der Serviceangebote für ausländische Studierende und Wissenschaftler durch die
weitere Vernetzung aller Beteiligten innerhalb und außerhalb der Universitäten.
Die Internationalisierung soll in den im Dezember 2005 abzuschließenden Zielvereinbarungen
zwischen dem Kultusministerium und den Hochschulen des Landes aufgenommen
werden.
Jeziorsky: ¿Das Leitbild gibt auch einen Überblick
über die neuen ausländerrechtlichen Entwicklungen im Land Sachsen-Anhalt.
Hierzu gehört beispielsweise die neu eingerichtete Härtefallkommission.¿
Aufgrund des Ersuchens der Härtefallkommission könne das Innenministerium anordnen,
vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern abweichend von den sonst
erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen aus dringenden
humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Ein weiteres Beispiel für
integrationspolitische Entwicklungen im Land sei das auf Initiative des
Landtages von Sachsen-Anhalt gegründete ¿Netzwerk für Demokratie und
Toleranz in Sachsen-Anhalt¿. Der neue Zusammenschluss solle
zivilgesellschaftliche Initiativen bündeln und fördern und der Öffentlichkeit Informationsangebote
machen, um so eine aktive Bürgergesellschaft, die sich gegenüber anderen
Kulturen, Religionen und Nationalitäten öffnet, zu stärken. ¿Das Netzwerk steht
unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten und des Landtagspräsidenten
des Landes Sachsen-Anhalt und wird von der Landeszentrale für politische
Bildung koordiniert,¿ erläuterte der Minister.
Es dürfe trotz aller Anstrengungen jedoch nicht übersehen werden, dass
die Arbeitslosigkeit unter den Zuwanderern besonders hoch sei und es noch
zahlreiche Integrationsprobleme gebe. Erfolgreiche Integrationspolitik dürfe
die Integrationsfähigkeit einer Gesellschaft nicht überfordern. Insofern sei
eine Zuwanderung nur in dem Maße vertretbar, wie die Integration der bisherigen
Zuwanderer gelinge. ¿Zuwanderungspolitik muss die wirtschaftliche Situation
berücksichtigen, um eine Zuwanderung in die Arbeitslosigkeit zu vermeiden¿,
betonte der Minister. Eine gezielte Steuerung der Zuwanderung sei notwendig.
Die ersten Erfahrungen mit dem Zuwanderungsgesetz deuten darauf hin, dass man
hier den richtigen Weg eingeschlagen habe, so Jeziorsky.
In Sachsen-Anhalt leben zur Zeit etwa 47.000
Ausländer und schätzungsweise 25.000 Spätaussiedler. Damit stellen Zuwanderer
etwa drei Prozent der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt.
Dazu gehören:
Ø Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen,
Ø jüdische Zuwanderer,
Ø anerkannte Flüchtlinge,
Ø ausländische Arbeitnehmer, insbesondere EU-Angehörige,
Ø ehemalige DDR-Vertragsarbeitnehmer,
Ø Studierende (Auszubildende) sowie
Ø Asylsuchende/Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge.
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Tel: (0391) 567-6666
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