Vorbeugemaßnahmen gegen Vogelgrippe werden erweitert
28.10.2005, Magdeburg – 175
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 175/05
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Pressemitteilung Nr.: 175/05
Magdeburg, den 28. Oktober 2005
Vorbeugemaßnahmen gegen Vogelgrippe werden erweitert
Ab Sonntag gelten in Deutschland und damit auch in Sachsen-Anhalt erweiterte Vorbeugemaßnahmen gegen die Geflügelpest. Diese ergeben sich aus der Dritten Verordnung zur änderung der Geflügelpestschutzverordnung des Bundes, die am Wochenende im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Danach sind Geflügelmärkte, Geflügelschauen- und Geflügelausstellungen grundsätzlich verboten. Die Amtstierärzte der Landkreise können jedoch Ausnahmen genehmigen. In diesen Fällen müssen alle an der Veranstaltung teilnehmenden Geflügelhalter durch eine Bescheinigung ihres Hoftierarztes nachweisen, dass die Tiere zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ausschließlich im Stall gehalten wurden. Zudem müssen die Tiere zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn durch den Tierarzt untersucht und als klinisch gesund befunden werden.
Strengere Vorschriften gelten auch für Halter, die ihr Geflügel nicht im Stall halten können. Diese haben jetzt sicherzustellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind und nur mit Trinkwasser getränkt werden.
Für Zoogeflügel kann das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt im Benehmen mit dem Bundesministerium nach einer entsprechenden Risikobewertung die Impfung der für Geflügelpest empfänglichen Zootiere anordnen.
Das Landwirtschaftsministerium ruft alle Geflügelhalter auf, sich regelmäßig über die Vorbeugemaßnahmen zu informieren und diese im Interesse aller umzusetzen. Je zuverlässiger die Vorbeugemaßnahmen umgesetzt werden, desto besser wirken sie.
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