Innenminister Jeziorsky stellt neues
Polizeikonzept gegen Stalking und häusliche Gewalt vor: Künftig
Op-ferschutzbeauftragte in Polizeidirektionen
18.10.2005, Magdeburg – 478
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 478/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 478/05
Magdeburg, den 18. Oktober 2005
Innenminister Jeziorsky stellt neues
Polizeikonzept gegen Stalking und häusliche Gewalt vor: Künftig
Op-ferschutzbeauftragte in Polizeidirektionen
Innenminister Jeziorsky hat in der heutigen Sitzung der Landesregierung
ein neues Konzept der Polizei zum Opferschutz vorgestellt. Ziel sei die
Verhinderung von Straftaten in engen sozialen Beziehungen und in Fällen von
sogenanntem Stalking. Jeziorsky: ¿Zur Verhinderung von solchen Delikten müssen
frühzeitig opfer- wie täterorientierte Maßnahmen ergriffen werden.¿
Empirische Erkenntnisse belegten, dass dem Opfer und dem sozialen
Umfeld der Partner die Gewaltandrohung und eine bevorstehende Eskalation häufig
bekannt seien. Zur Verhütung von schwersten Straftaten, insbesondere von
Tötungsdelikten, sei es daher erforderlich, frühzeitig einzuschreiten. Das
Innenministerium habe daher in einem aktuellen Erlass die Polizeibehörden
angewiesen, das polizeiliche Vorgehen zu optimieren. Künftig soll verstärkt vor
allem auf folgende opfer- und täterorientierte Maßnahmen gesetzt werden:
Umgehendes Aufsuchen des Gefährders durch die Polizei und Durchführung
einer sogenannten Gefährderansprache,
Erstellung einer Situations- und Gefährdungsanalyse,
Anordnung von Schutzmaßnahmen für das Opfer,
Beratung des Opfers zum Verhalten und zur Sicherung der Wohnung,
Durchführung polizeilicher Interventionsmaßnahmen gegen den Gefährder, wie
beispielsweise Platzverweis, Ingewahrsamsnahme,
Anregungen für Maßnahmen anderer Stellen, wie beispielsweise Unterbringung in
einer psychiatrischen Einrichtung, Klärung der charakterlichen Eignung bei der
Fahrerlaubnis- und Waffenbehörde, Wohnungswegweisung nach dem
Gewaltschutzgesetz oder Durchführung von besonders beschleunigten Verfahren.
Der Innenminister unterstrich: ¿Die Polizei kann aber immer nur dann
tätig werden, wenn sie Kenntnis von der Gefährdung erhält. Nur so hat sie eine
Chance, vor dem Täter am Tatort zu sein, um Schutzmaßnahmen zu ergreifen und
die Ausführung schwerster Straftaten zu verhindern. Wir sind daher auch auf
Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen."
Das Konzept werde begleitet durch Maßnahmen der polizeilichen Aus- und
Fortbildung. In den Polizeidirektionen sollen künftig geeignete Polizeibeamtinnen
und -beamte als Opferschutzbeauftragte eingesetzt werden. Darüber hinaus werde
die Zusammenarbeit mit anderen Stellen außerhalb der Polizei intensiviert.
Jeziorsky: "Ich erwarte mittelfristig in den genannten Fällen
einen Rückgang schwerwiegender Eskalationen und damit eine Verbesserung des
Opferschutzes."
Zum Hintergrund:
Die Gefahr von Gewalteskalationen vor allem in Paarbeziehungen ist im
Zusammenhang mit dem Thema häusliche Gewalt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit
gerückt. Es sind aber nicht nur bestehende Paarbeziehungen ¿unter einem Dach¿
betroffen, auch bei aufgelösten oder in Auflösung befindlichen Lebenspartnerschaften
kann diese Gefahr gegeben sein. Das aktuell in der öffentlichen Diskussion
stehende Phänomen ¿Stalking¿ spielt dabei oft eine Rolle. Unter diesem Begriff
werden Verhaltensweisen verstanden, die sich als absichtliches, böswilliges und
wiederholtes Verfolgen und Belästigen von Personen darstellen. Die Palette der
Handlungen reicht von einfachen Belästigungen bis hin zu körperlichen
Angriffen. In Extremfällen kann es sogar zu Tötungsdelikten kommen. Nach wissenschaftlichen
Erkenntnissen wird Stalking in etwa der Hälfte der Fälle durch einen ehemaligen
Ehe- oder Lebenspartner betrieben.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt werden
Gewaltdelikte in engen sozialen Beziehungen gesondert erfasst. Darunter fallen
Gewaltdelikte, wenn es sich bei Täter und Opfer zur Tatzeit um Ehepartner,
Lebenspartner, ehemalige Ehepartner oder ehemalige Lebenspartner gehandelt hat.
Für das Jahr 2004 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik 2766 derartige
Delikte aus. Den Schwerpunkt stellen Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die
persönliche Freiheit dar. Innerhalb dieser Straftatengruppe ist mit 1899
Delikten die Körperverletzung hervorzuheben, gefolgt von der Freiheitsberaubung/Nötigung
und Bedrohung mit 754 registrierten Fällen. Diese Straftatengruppe umfasst
damit 96,7% aller Delikte im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen.
Im vergangenen Jahr wurden 24 (2003: 34) versuchte und vollendete
Tötungsdelikte in diesem Bereich registriert. 88,9% der ermittelten Tatverdächtigen
waren Männer, 86,5% der Opfer waren Frauen. Die Täter-Opferbeziehung existierte
in 42,6% der Fälle in Form einer aufgelösten Ehe oder Lebenspartnerschaft, in
31,8% der Fälle als bestehende Ehe sowie in 25,6% der Fälle als bestehende
Lebenspartnerschaft. Kriminologische Studien haben ergeben, dass in mehr als 90
% aller Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Beziehungsproblemen die Tat innerhalb
der ersten 48 Stunden nach einem konfliktverschärfenden Ereignis (z.B. letzte
Aussprache, Scheidung, Streit um das Sorgerecht) verübt wird.
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