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Innenminister Jeziorsky stellt neues
Polizeikonzept gegen Stalking und häusliche Gewalt vor: Künftig
Op-ferschutzbeauftragte in Polizeidirektionen

18.10.2005, Magdeburg – 478

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 478/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 478/05

 

 

 

Magdeburg, den 18. Oktober 2005

 

 

 

Innenminister Jeziorsky stellt neues

Polizeikonzept gegen Stalking und häusliche Gewalt vor: Künftig

Op-ferschutzbeauftragte in Polizeidirektionen

 

Innenminister Jeziorsky hat in der heutigen Sitzung der Landesregierung

ein neues Konzept der Polizei zum Opferschutz vorgestellt. Ziel sei die

Verhinderung von Straftaten in engen sozialen Beziehungen und in Fällen von

sogenanntem Stalking. Jeziorsky: ¿Zur Verhinderung von solchen Delikten müssen

frühzeitig opfer- wie täterorientierte Maßnahmen ergriffen werden.¿

 

Empirische Erkenntnisse belegten, dass dem Opfer und dem sozialen

Umfeld der Partner die Gewaltandrohung und eine bevorstehende Eskalation häufig

bekannt seien. Zur Verhütung von schwersten Straftaten, insbesondere von

Tötungsdelikten, sei es daher erforderlich, frühzeitig einzuschreiten. Das

Innenministerium habe daher in einem aktuellen Erlass die Polizeibehörden

angewiesen, das polizeiliche Vorgehen zu optimieren. Künftig soll verstärkt vor

allem auf folgende opfer- und täterorientierte Maßnahmen gesetzt werden:

 

Umgehendes Aufsuchen des Gefährders durch die Polizei und Durchführung

einer sogenannten Gefährderansprache,

Erstellung einer Situations- und Gefährdungsanalyse,

Anordnung von Schutzmaßnahmen für das Opfer,

Beratung des Opfers zum Verhalten und zur Sicherung der Wohnung,

Durchführung polizeilicher Interventionsmaßnahmen gegen den Gefährder, wie

beispielsweise Platzverweis, Ingewahrsamsnahme,

Anregungen für Maßnahmen anderer Stellen, wie beispielsweise Unterbringung in

einer psychiatrischen Einrichtung, Klärung der charakterlichen Eignung bei der

Fahrerlaubnis- und Waffenbehörde, Wohnungswegweisung nach dem

Gewaltschutzgesetz oder Durchführung von besonders beschleunigten Verfahren.

 

Der Innenminister unterstrich: ¿Die Polizei kann aber immer nur dann

tätig werden, wenn sie Kenntnis von der Gefährdung erhält. Nur so hat sie eine

Chance, vor dem Täter am Tatort zu sein, um Schutzmaßnahmen zu ergreifen und

die Ausführung schwerster Straftaten zu verhindern. Wir sind daher auch auf

Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen."

 

Das Konzept werde begleitet durch Maßnahmen der polizeilichen Aus- und

Fortbildung. In den Polizeidirektionen sollen künftig geeignete Polizeibeamtinnen

und -beamte als Opferschutzbeauftragte eingesetzt werden. Darüber hinaus werde

die Zusammenarbeit mit anderen Stellen außerhalb der Polizei intensiviert.

 

Jeziorsky: "Ich erwarte mittelfristig in den genannten Fällen

einen Rückgang schwerwiegender Eskalationen und damit eine Verbesserung des

Opferschutzes."

 

Zum Hintergrund:

 

Die Gefahr von Gewalteskalationen vor allem in Paarbeziehungen ist im

Zusammenhang mit dem Thema häusliche Gewalt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit

gerückt. Es sind aber nicht nur bestehende Paarbeziehungen ¿unter einem Dach¿

betroffen, auch bei aufgelösten oder in Auflösung befindlichen Lebenspartnerschaften

kann diese Gefahr gegeben sein. Das aktuell in der öffentlichen Diskussion

stehende Phänomen ¿Stalking¿ spielt dabei oft eine Rolle. Unter diesem Begriff

werden Verhaltensweisen verstanden, die sich als absichtliches, böswilliges und

wiederholtes Verfolgen und Belästigen von Personen darstellen. Die Palette der

Handlungen reicht von einfachen Belästigungen bis hin zu körperlichen

Angriffen. In Extremfällen kann es sogar zu Tötungsdelikten kommen. Nach wissenschaftlichen

Erkenntnissen wird Stalking in etwa der Hälfte der Fälle durch einen ehemaligen

Ehe- oder Lebenspartner betrieben.

 

In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt werden

Gewaltdelikte in engen sozialen Beziehungen gesondert erfasst. Darunter fallen

Gewaltdelikte, wenn es sich bei Täter und Opfer zur Tatzeit um Ehepartner,

Lebenspartner, ehemalige Ehepartner oder ehemalige Lebenspartner gehandelt hat.

Für das Jahr 2004 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik 2766 derartige

Delikte aus. Den Schwerpunkt stellen Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die

persönliche Freiheit dar. Innerhalb dieser Straftatengruppe ist mit 1899

Delikten die Körperverletzung hervorzuheben, gefolgt von der Freiheitsberaubung/Nötigung

und Bedrohung mit 754 registrierten Fällen. Diese Straftatengruppe umfasst

damit 96,7% aller Delikte im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen.

Im vergangenen Jahr wurden 24 (2003: 34) versuchte und vollendete

Tötungsdelikte in diesem Bereich registriert. 88,9% der ermittelten Tatverdächtigen

waren Männer, 86,5% der Opfer waren Frauen. Die Täter-Opferbeziehung existierte

in 42,6% der Fälle in Form einer aufgelösten Ehe oder Lebenspartnerschaft, in

31,8% der Fälle als bestehende Ehe sowie in 25,6% der Fälle als bestehende

Lebenspartnerschaft. Kriminologische Studien haben ergeben, dass in mehr als 90

% aller Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Beziehungsproblemen die Tat innerhalb

der ersten 48 Stunden nach einem konfliktverschärfenden Ereignis (z.B. letzte

Aussprache, Scheidung, Streit um das Sorgerecht) verübt wird.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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