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Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zum Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zur Änderung des Oddset- Staatsvertrages

06.10.2005, Magdeburg – 136

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 136/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 136/05

 

 

 

Magdeburg, den 6. Oktober 2005

 

 

 

Sperrfrist: Redebeginn!

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky

zum Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zur Änderung des Oddset- Staatsvertrages

 

- TOP 9 der Landtagssitzung am 6. Oktober 2005

 

- LT-Drs. 4/ 2406

 

Anrede,

mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Änderung des sogenannten

Oddset-Staatsvertrages zugestimmt werden.

 

Die

Länder hatten sich bereits im Jahre 2002 mit dem Oddset-Staatsvertrag dafür

ausgesprochen, gemeinnützige Vorhaben des Deutschen Fußballbundes im

Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 zu fördern und dafür Erträge aus den von

den Lottogesellschaften der Länder veranstalteten Oddset-Sportwetten

bereitzustellen. Geplant waren im Zusammenhang mit der WM insbesondere

Familiensporttage, Maßnahmen zur Talentförderung, kulturelle Rahmenprogramme

sowie völker­verbindende Projekte und Vorhaben im Bereich des Breiten-, Jugend-

und Behindertensports.

 

Anrede,

die

Entwicklung des Aufkommens aus den Oddset-Sportwetten in den Jahren 2002 bis

2004 hat gezeigt, dass auf der Basis des bestehenden Staatsvertrags kein

Mittelaufkommen in der angestrebten Höhe für die geplanten Maßnahmen zur Unter­stützung

des Rahmen- und Veranstaltungsprogramms der WM 2006 zu erreichen ist. 

 

Daher

ist eine Änderung des Staatvertrages vorgesehen, die zur Steigerung dieser

Mittel aus den Oddset-Sportwetten führen soll. Hierzu soll der § 1 Abs. 1 des

Staatvertrages dahingehend ge­ändert, dass als Bemessungsgrundlage für die

Jahre 2005 und 2006  jeweils der

niedrigste Basiswert aus den Jahren 2001 und 2003 zugrunde gelegt wird.

 

Mit

der vorgesehenen Änderung wird zugleich klargestellt, dass nicht etwa glücks­spielrechtliche

Regelungen zur Erzielung von Einnahmen geschaffen werden, son­dern diese

Regelungen unverändert - entsprechend den Zielen des Lotteriestaats­vertrages -

beibehalten werden; nämlich die Begrenzung der Glücksspielmöglichkei­ten zu

gewährleisten und zugleich sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Ein­nahmen

der  Förderung gemeinnütziger Zwecke

zufließt.

 

Zu betonen ist,

dass durch die Änderung keine Mehrbelastung für den Landeshaus­halt entsteht.

Der Deutsche Fußballbund soll unverändert 12 v. H. des Betrages der jährlichen

Einnahmen der Lottogesellschaften aus Oddset-Wetten erhalten, die einen

bestimmten Basisbetrag  - nach der

Änderung für Sachsen-Anhalt das Ergebnis des Jahres 2003 - übersteigen.  Im übrigen verbleibt es bei der bisherigen

Verteilung der gesamten Konzessionsabgaben für gemeinnützige Zwecke.

 

Dieser

Änderung des Staatsvertrages und der dadurch erforderlichen Anpassung des § 9

Abs. 3 Satz 1 des Glücksspielgesetzes unseres Landes  soll mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt werden.

 

Anrede,

 

ich

bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um eine zügige Beratung in den

Ausschüssen, um ein rechtzeitiges Inkrafttreten zu gewährleisten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de