Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zum Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zur Änderung des Oddset- Staatsvertrages
06.10.2005, Magdeburg – 136
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 136/05
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 136/05
Magdeburg, den 6. Oktober 2005
Sperrfrist: Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort!
Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zum Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zur Änderung des Oddset- Staatsvertrages
- TOP 9 der Landtagssitzung am 6. Oktober 2005
- LT-Drs. 4/ 2406
Anrede,
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Änderung des sogenannten
Oddset-Staatsvertrages zugestimmt werden.
Die
Länder hatten sich bereits im Jahre 2002 mit dem Oddset-Staatsvertrag dafür
ausgesprochen, gemeinnützige Vorhaben des Deutschen Fußballbundes im
Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 zu fördern und dafür Erträge aus den von
den Lottogesellschaften der Länder veranstalteten Oddset-Sportwetten
bereitzustellen. Geplant waren im Zusammenhang mit der WM insbesondere
Familiensporttage, Maßnahmen zur Talentförderung, kulturelle Rahmenprogramme
sowie völkerverbindende Projekte und Vorhaben im Bereich des Breiten-, Jugend-
und Behindertensports.
Anrede,
die
Entwicklung des Aufkommens aus den Oddset-Sportwetten in den Jahren 2002 bis
2004 hat gezeigt, dass auf der Basis des bestehenden Staatsvertrags kein
Mittelaufkommen in der angestrebten Höhe für die geplanten Maßnahmen zur Unterstützung
des Rahmen- und Veranstaltungsprogramms der WM 2006 zu erreichen ist.
Daher
ist eine Änderung des Staatvertrages vorgesehen, die zur Steigerung dieser
Mittel aus den Oddset-Sportwetten führen soll. Hierzu soll der § 1 Abs. 1 des
Staatvertrages dahingehend geändert, dass als Bemessungsgrundlage für die
Jahre 2005 und 2006 jeweils der
niedrigste Basiswert aus den Jahren 2001 und 2003 zugrunde gelegt wird.
Mit
der vorgesehenen Änderung wird zugleich klargestellt, dass nicht etwa glücksspielrechtliche
Regelungen zur Erzielung von Einnahmen geschaffen werden, sondern diese
Regelungen unverändert - entsprechend den Zielen des Lotteriestaatsvertrages -
beibehalten werden; nämlich die Begrenzung der Glücksspielmöglichkeiten zu
gewährleisten und zugleich sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen
der Förderung gemeinnütziger Zwecke
zufließt.
Zu betonen ist,
dass durch die Änderung keine Mehrbelastung für den Landeshaushalt entsteht.
Der Deutsche Fußballbund soll unverändert 12 v. H. des Betrages der jährlichen
Einnahmen der Lottogesellschaften aus Oddset-Wetten erhalten, die einen
bestimmten Basisbetrag - nach der
Änderung für Sachsen-Anhalt das Ergebnis des Jahres 2003 - übersteigen. Im übrigen verbleibt es bei der bisherigen
Verteilung der gesamten Konzessionsabgaben für gemeinnützige Zwecke.
Dieser
Änderung des Staatsvertrages und der dadurch erforderlichen Anpassung des § 9
Abs. 3 Satz 1 des Glücksspielgesetzes unseres Landes soll mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zugestimmt werden.
Anrede,
ich
bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um eine zügige Beratung in den
Ausschüssen, um ein rechtzeitiges Inkrafttreten zu gewährleisten.
Impressum:
Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5516/5517
Fax: (0391) 567-5519
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