Anmietung von Räumlichkeiten für
Katasterverwaltung
Finanzminister Karl-Heinz Paqué: Landesregierung hat sich korrekt verhalten /
Einsparungen für das Land in Millionenhöhe langfristig gesichert
14.09.2005, Magdeburg – 52
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 52/05
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 52/05
Magdeburg, den 14. September 2005
Anmietung von Räumlichkeiten für
Katasterverwaltung
Finanzminister Karl-Heinz Paqué: Landesregierung hat sich korrekt verhalten /
Einsparungen für das Land in Millionenhöhe langfristig gesichert
Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat heute in
einer gemeinsamen Sitzung von Innen- und Finanzausschuss detailliert die
Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Anmietung
von Räumlichkeiten zur Unterbringung des Landesamtes für Vermessung und
Geoinformation begründet. Paqué: ¿Es
ist schon ein erstaunlicher Vorgang, dass die Opposition die Absicht der
Landesregierung, für das Land Einsparungen zu sichern, nicht mitträgt. Wichtige
Strukturentscheidungen in der Landesverwaltung, die Geld sparen und das Land
vor finanziellen Schaden bewahren, dürfen nicht aufgeschoben werden.¿
Paqué sagte weiter, dass laut Verfassung der Finanzminister des Landes
das alleinige Recht habe, eine Einwilligung zu überplanmäßigen Ausgaben zu
erteilen. Dies stehe unter dem Vorbehalt eines unvorhergesehenen und
unabweisbaren Bedürfnisses. Und diese Voraussetzungen seien eindeutig erfüllt
gewesen. Es sei äußerst bedauerlich, dass die PDS Wahlkampf auf dem Rücken des
Verfassungsgerichtes mache.
Im Einzelnen dazu
Zur
Unvorhergesehenheit: Zum Zeitpunkt der
letzten parlamentarischen Beratungen zum Doppelhaushalt 2005/06 (Ende November
2004) konnte eine Anmeldung einer Verpflichtungsermächtigung nicht erfolgen,
weil weder die künftige Organisationsform des Landesamtes noch die künftige
Unterbringung bekannt waren. Die Landesregierung entschied erst im März 2005
abschließend über die inhaltliche Struktur der Vermessensverwaltung. Die
konkrete räumliche Unterbringung wurde erst Ende Juni vom Innenministerium
festgelegt.
Zur Unabweisbarkeit: Eine Ausgabe ist
unabweisbar, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung besteht oder wenn
die Zahlung aus sonstigen Gründen erforderlich ist, um Nachteile für das Land
zu vermeiden.
Eine Verzögerung des
Verfahrens hätte die Umsetzung des Gesamtkonzeptes der Neustrukturierung des
Landesamtes gefährdet. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätten
die für die Anmietung vorgesehen Gebäude nicht mehr zur Verfügung gestanden.
Auch machte es das Auslaufen
zweier Mietverträge im November und Dezember diesen Jahres für Räumlichkeiten
in Köthen und Dessau notwendig, bis zum Jahresende nutzbare Immobilien zur
Verfügung zu stellen. Vor Bezug der neuen Räumlichkeiten sind noch
Umbauarbeiten erforderlich, mit denen spätestens Anfang August hätte begonnen
werden müssen. Daher war bis spätestens Ende Juli der Abschluss des Mietvertrages
notwendig. Insgesamt hätten bei Verzögerungen die Einsparpotenziale nicht oder
nur teilweise realisiert werden können. Die Aufstellung eines
Nachtragshaushaltes war weder sachlich geboten noch zeitlich möglich.
Im übrigen ist es falsch,
wenn behauptet wird, das
Finanzministerium hätte den Landtag unverzüglich über die Bewilligung
der überplanmäßigen Ausgabe unterrichten müssen. Dies ist nach der
Landeshaushaltsordnung nur geboten, wenn Fragen von grundsätzlicher oder
erheblicher finanzieller Bedeutung berührt werden. Das trifft nicht zu auf den
Fall der Anmietung der Räume für die Vermessungsverwaltung. Eine erhebliche
finanzielle Bedeutung ist nur anzunehmen, wenn die bewilligte Verpflichtungsermächtigung
insgesamt zu zusätzlichen Belastungen für den Haushalt führt. In dem
vorliegenden Fall jedoch führt die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung
zu Einsparungen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro für die Vertragslaufzeit.
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