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Anmietung von Räumlichkeiten für
Katasterverwaltung
Finanzminister Karl-Heinz Paqué: Landesregierung hat sich korrekt verhalten /
Einsparungen für das Land in Millionenhöhe langfristig gesichert

14.09.2005, Magdeburg – 52

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 52/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 52/05

 

 

 

Magdeburg, den 14. September 2005

 

 

 

Anmietung von Räumlichkeiten für

Katasterverwaltung

Finanzminister Karl-Heinz Paqué: Landesregierung hat sich korrekt verhalten /

Einsparungen für das Land in Millionenhöhe langfristig gesichert

 

 

 

Finanzminister Karl-Heinz Paqué hat heute in

einer gemeinsamen Sitzung von Innen- und Finanzausschuss detailliert die

Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Anmietung

von Räumlichkeiten zur Unterbringung des Landesamtes für Vermessung und

Geoinformation  begründet. Paqué: ¿Es

ist schon ein erstaunlicher Vorgang, dass die Opposition die Absicht der

Landesregierung, für das Land Einsparungen zu sichern, nicht mitträgt. Wichtige

Strukturentscheidungen in der Landesverwaltung, die Geld sparen und das Land

vor finanziellen Schaden bewahren, dürfen nicht aufgeschoben werden.¿

 

Paqué sagte weiter, dass laut Verfassung der Finanzminister des Landes

das alleinige Recht habe, eine Einwilligung zu überplanmäßigen Ausgaben zu

erteilen. Dies stehe unter dem Vorbehalt eines unvorhergesehenen und

unabweisbaren Bedürfnisses. Und diese Voraussetzungen seien eindeutig erfüllt

gewesen. Es sei äußerst bedauerlich, dass die PDS Wahlkampf auf dem Rücken des

Verfassungsgerichtes mache.

 

Im Einzelnen dazu

 

Zur

Unvorhergesehenheit: Zum Zeitpunkt der

letzten parlamentarischen Beratungen zum Doppelhaushalt 2005/06 (Ende November

2004) konnte eine Anmeldung einer Verpflichtungsermächtigung nicht erfolgen,

weil weder die künftige Organisationsform des Landesamtes noch die künftige

Unterbringung bekannt waren. Die Landesregierung entschied erst im März 2005

abschließend über die inhaltliche Struktur der Vermessensverwaltung. Die

konkrete räumliche Unterbringung wurde erst Ende Juni vom Innenministerium

festgelegt.

 

Zur Unabweisbarkeit: Eine Ausgabe ist

unabweisbar, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung besteht oder wenn

die Zahlung aus sonstigen Gründen erforderlich ist, um Nachteile für das Land

zu vermeiden.

 

Eine Verzögerung des

Verfahrens hätte die Umsetzung des Gesamtkonzeptes der Neustrukturierung des

Landesamtes gefährdet. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätten

die für die Anmietung vorgesehen Gebäude nicht mehr zur Verfügung gestanden.

 

Auch machte es das Auslaufen

zweier Mietverträge im November und Dezember diesen Jahres für Räumlichkeiten

in Köthen und Dessau notwendig, bis zum Jahresende nutzbare Immobilien zur

Verfügung zu stellen. Vor Bezug der neuen Räumlichkeiten sind noch

Umbauarbeiten erforderlich, mit denen spätestens Anfang August hätte begonnen

werden müssen. Daher war bis spätestens Ende Juli der Abschluss des Mietvertrages

notwendig. Insgesamt hätten bei Verzögerungen die Einsparpotenziale nicht oder

nur teilweise realisiert werden können. Die Aufstellung eines

Nachtragshaushaltes war weder sachlich geboten noch zeitlich möglich.

 

Im übrigen ist es falsch,

wenn behauptet wird, das 

Finanzministerium hätte den Landtag unverzüglich über die Bewilligung

der überplanmäßigen Ausgabe unterrichten müssen. Dies ist nach der

Landeshaushaltsordnung nur geboten, wenn Fragen von grundsätzlicher oder

erheblicher finanzieller Bedeutung berührt werden. Das trifft nicht zu auf den

Fall der Anmietung der Räume für die Vermessungsverwaltung. Eine erhebliche

finanzielle Bedeutung ist nur anzunehmen, wenn die bewilligte Verpflichtungsermächtigung

insgesamt zu zusätzlichen Belastungen für den Haushalt führt. In dem

vorliegenden Fall jedoch führt die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung

zu Einsparungen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro für die Vertragslaufzeit.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: thiel@mf.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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