Minister Daehre: Deutliche Fortschritte bei
Verringerung des Wohnungsleerstands im Land, aber kein Grund zur Ruhepause
14.09.2005, Magdeburg – 80
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 080/05
Ministerium für Bau und Verkehr -
Pressemitteilung Nr.: 080/05
Magdeburg, den 14. September 2005
Minister Daehre: Deutliche Fortschritte bei
Verringerung des Wohnungsleerstands im Land, aber kein Grund zur Ruhepause
Beim zielgerichteten
Abriss dauerhaft leerstehender Wohnungen sind nach Ansicht von Sachsen-Anhalts
Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre in den zurückliegenden Jahren deutliche
Fortschritte zu verzeichnen. Bislang seien mehr als 22.000 Wohnungen vom Markt
genommen worden, sagte er heute in Magdeburg beim Verbandstag der Verbände der
Wohnungswirtschaft und der Wohnungsgenossenschaften.
Zugleich warnte
der Minister davor, in den Bemühungen um die Verringerung des strukturellen
Wohnungsleerstands nachzulassen. ¿Es gibt überhaupt keinen Grund, sich auf
vermeintlichen Lorbeeren auszuruhen¿, betonte Daehre mit Hinweis auf die noch
immer ungünstige demographische Entwicklung. Es liege daher auch im wirtschaftlichen
Interesse der Wohnungsunternehmen, den eingeschlagenen Weg konsequent
fortzusetzen.
Nach Auskunft von Daehre sind den 43 am
Programm ¿Stadtumbau Ost¿ beteiligten Kommunen in Sachsen-Anhalt seit 2002
insgesamt rund 192 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln für den
Stadtumbau zur Verfügung gestellt worden. Von diesen Mitteln wurden wurden zwei
Drittel (ca.127 Mio.) für den Abriss und ein Drittel (ca. 65 Mio.) für die Aufwertung
eingesetzt.
Zu Ihrer
Information:
Das
Bund-Länder-Programm ¿Stadtumbau Ost¿ soll bis zum Jahr 2009 laufen. Insgesamt
stehen Sachsen-Anhalt daraus rund 475 Millionen Euro (Gesamtbetrag der Mittel
von Bund, Land und Kommunen) zur Verfügung. Den auf sie entfallenden Anteil der
Bundesgelder müssen die Länder in gleicher Höhe gegenfinanzieren. Während
Abrissmaßnahmen in vollem Umfang und jeweils zur Hälfte von Bund und Land
gefördert werden, müssen die Kommunen bei Aufwertungsmaßnahmen einen
Eigenanteil von einem Drittel der Förderung aufbringen.
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Pressestelle
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