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Innenminister Klaus Jeziorsky weist auf die
?Zehn Goldenen Regeln? zum Schutz vor Betrug im Internet hin

19.08.2005, Magdeburg – 111

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 111/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 111/05

 

 

 

Magdeburg, den 21. August 2005

 

 

 

 

 

Innenminister Klaus Jeziorsky weist auf die

¿Zehn Goldenen Regeln¿ zum Schutz vor Betrug im Internet hin

 

 

Kaum eine Handelssparte kann derzeit mit solchen Wachstumszahlen glänzen wie

der Online-Handel: Der Verkauf von Waren über das Internet nahm nach Angaben

des deutschen Versandhandels im vergangenen Jahr um 36 Prozent zu - allein bei

eBay wurden im Jahr 2004 Artikel im Wert von 34,2 Milliar­den gehandelt. Aber

nicht nur die Zahl der Kaufwilligen und ih­rer Geschäfte steigt. Längst haben

auch Kriminelle den Handel im Internet, den so genannten E-Commerce, für ihre

Machen­schaften entdeckt.

 

Minister Jeziorsky: ¿2004 wurden 11.395 Fälle des

Waren- und Warenkreditbetruges in der Polizeilichen Kriminalstatistik des

Landes Sachsen-Anhalt registriert. In fast 17% dieser Fälle (1.908) wurde der

Betrug mittels des Internets begangen. Die Tendenz ist steigend. Um so mehr

erstaunt es, wie unvorsichtig sich viele Verbraucher im Netz tummeln.¿

 

Gemeinsam mit eBay und dem Versandhandel informiert

die Polizei daher über die Tricks der Internet-Betrüger und zeigt, wie sich der

Einzelne davor schützen kann.

 

Internet-Kriminelle geben

sich als solvente Käufer aus und schicken dann nicht gedeckte Schecks, oder sie

locken ihre Opfer

mit einem angeblichen Traumangebot und liefern nach Bezahlung keine, nur

minderwertige oder gefälschte Ware. Bundesweites Aufsehen erzielte der Erfolg

der Ermittlungs­gruppe JOOP! der Polizeidirektion Magdeburg im Juni diesen

Jahres, die zur Bekämpfung von Betrugsdelikten über das Inter­netauktionshaus

eBay eingerichtet worden war. Eine Täter­gruppierung mit internationalen

Bezügen hatte über eBay Artikel der Firma JOOP! angeboten, tatsächlich

erhielten die Käufer Plagiate. Insgesamt wurden 69 Tatverdächtige ermittelt,

die mindestens 75.000 Plagiate versteigert hatten. Ein Vermö­gensschaden von

über 5 Millionen Euro war zu verzeichnen.

 

Innenminister Jeziorsky weist ferner darauf hin,

dass Internetauktionen auch vermehrt als Vertriebsweg von gestohlenen Waren

genutzt werden. Dabei werden auch außerge­wöhnliche Gegenstände, wie zum

Beispiel gestohlene oder betrügerisch erlangte Baumaschinen, zum Kauf angeboten.

 

 

Um gezielt gegen diese Betrügereien vorzugehen,

sind im Internet unter http://www.polizei-beratung.de/

praktische Hinweise und Tipps für Verbraucher und Anbie­ter eingestellt. Dazu

gehören vor allem die folgenden ¿Zehn goldenen Regeln¿ als Vorsichtsmaßnahmen

beim E-Commerce:

 

Ø Informieren Sie sich als

privater Teilnehmer am E-Commerce so gut es geht über Ihren Geschäftspartner,

also z.B. den Verkäufer eines Artikels in einer Online-Auktion.

 

Ø Achten Sie bei gewerblichen

Händlern auf die so genannte Anbietertransparenz und vergewissern Sie sich,

dass beispielsweise Kriterien, wie

- Identität/Anschrift des Anbieters

- Garantie- und Gewährleistungsbedingungen

- Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht

- Warenbeschreibung und Preis der Ware

- Zeitpunkt über das Zustandekommen des Vertrages

- Lieferbedingungen inklusive Versandkosten sowie

- Zahlungsmodalitäten,

auf den Seiten des Internet-Shops oder der Auktion leicht auffindbar sind. An­sonsten

ist Misstrauen angebracht.

 

Ø Prüfen Sie insbesondere solche

Angebote ganz genau, bei denen Sie in finan­zielle Vorleistung treten müssen.

 

Ø Informieren Sie sich auf den

Internet-Seiten von Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen, speziellen

Diskussionsforen und Computerzeitschriften oder auch dem Sicherheitsportal von

eBay über mögliche Risiken.

 

Ø Achten Sie auf Ihr

Rückgaberecht. Nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge kann ein

Kaufvertrag, der zwischen einem gewerblichen Händler mit einem Verbraucher

geschlossen wurde, innerhalb von zwei Wochen widerrufen oder die Ware

zurückgeben werden.

 

Ø Die Zwei-Wochen-Frist beginnt,

nachdem dem Verbraucher die Belehrung über sein Widerrufsrecht zugegangen ist

bzw. wenn er die Ware zu Hause erhalten hat, ansonsten verlängert sich die

Frist auf sechs Monate.

 

Ø Achten Sie auf die

Bezahlmöglichkeiten des Online-Geschäfts. Geben Sie der Zahlung per Rechnung,

Überweisung oder Bankeinzug den Vorzug vor Kredit­kartenzahlung oder Nachnahme.

 

Ø Informieren Sie sich über

Zusatzkosten. Händler aus Nicht-EU-Ländern müssen nur mitteilen, dass

Zusatzkosten wie Steuern oder Zoll anfallen können, aber nicht, wie hoch diese

im Einzelfall sind. Lediglich die genauen Versandkosten müssen immer genannt

werden.

 

Ø Achten Sie auf technische

Sicherheit: Anbieter sollten eine verschlüsselte Daten­übertragung ermöglichen.

Meist geschieht dies mit dem Verschlüsselungsverfah­ren ¿SSL¿. Erkenntlich ist

dies an dem ¿s¿ hinter dem http:// in der Adresszeile des Browsers und weiteren

visuellen Hinweisen, dass eine gesicherte Verbindung zu dem Anbieter besteht.

 

Ø Tritt trotz aller Bemühungen

ein Schadensfall ein, zeigen Sie den Sachverhalt sofort bei der Polizei an!

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail:

pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de