Innenminister Klaus Jeziorsky weist auf die
?Zehn Goldenen Regeln? zum Schutz vor Betrug im Internet hin
19.08.2005, Magdeburg – 111
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 111/05
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 111/05
Magdeburg, den 21. August 2005
Innenminister Klaus Jeziorsky weist auf die
¿Zehn Goldenen Regeln¿ zum Schutz vor Betrug im Internet hin
Kaum eine Handelssparte kann derzeit mit solchen Wachstumszahlen glänzen wie
der Online-Handel: Der Verkauf von Waren über das Internet nahm nach Angaben
des deutschen Versandhandels im vergangenen Jahr um 36 Prozent zu - allein bei
eBay wurden im Jahr 2004 Artikel im Wert von 34,2 Milliarden gehandelt. Aber
nicht nur die Zahl der Kaufwilligen und ihrer Geschäfte steigt. Längst haben
auch Kriminelle den Handel im Internet, den so genannten E-Commerce, für ihre
Machenschaften entdeckt.
Minister Jeziorsky: ¿2004 wurden 11.395 Fälle des
Waren- und Warenkreditbetruges in der Polizeilichen Kriminalstatistik des
Landes Sachsen-Anhalt registriert. In fast 17% dieser Fälle (1.908) wurde der
Betrug mittels des Internets begangen. Die Tendenz ist steigend. Um so mehr
erstaunt es, wie unvorsichtig sich viele Verbraucher im Netz tummeln.¿
Gemeinsam mit eBay und dem Versandhandel informiert
die Polizei daher über die Tricks der Internet-Betrüger und zeigt, wie sich der
Einzelne davor schützen kann.
Internet-Kriminelle geben
sich als solvente Käufer aus und schicken dann nicht gedeckte Schecks, oder sie
locken ihre Opfer
mit einem angeblichen Traumangebot und liefern nach Bezahlung keine, nur
minderwertige oder gefälschte Ware. Bundesweites Aufsehen erzielte der Erfolg
der Ermittlungsgruppe JOOP! der Polizeidirektion Magdeburg im Juni diesen
Jahres, die zur Bekämpfung von Betrugsdelikten über das Internetauktionshaus
eBay eingerichtet worden war. Eine Tätergruppierung mit internationalen
Bezügen hatte über eBay Artikel der Firma JOOP! angeboten, tatsächlich
erhielten die Käufer Plagiate. Insgesamt wurden 69 Tatverdächtige ermittelt,
die mindestens 75.000 Plagiate versteigert hatten. Ein Vermögensschaden von
über 5 Millionen Euro war zu verzeichnen.
Innenminister Jeziorsky weist ferner darauf hin,
dass Internetauktionen auch vermehrt als Vertriebsweg von gestohlenen Waren
genutzt werden. Dabei werden auch außergewöhnliche Gegenstände, wie zum
Beispiel gestohlene oder betrügerisch erlangte Baumaschinen, zum Kauf angeboten.
Um gezielt gegen diese Betrügereien vorzugehen,
sind im Internet unter http://www.polizei-beratung.de/
praktische Hinweise und Tipps für Verbraucher und Anbieter eingestellt. Dazu
gehören vor allem die folgenden ¿Zehn goldenen Regeln¿ als Vorsichtsmaßnahmen
beim E-Commerce:
Ø Informieren Sie sich als
privater Teilnehmer am E-Commerce so gut es geht über Ihren Geschäftspartner,
also z.B. den Verkäufer eines Artikels in einer Online-Auktion.
Ø Achten Sie bei gewerblichen
Händlern auf die so genannte Anbietertransparenz und vergewissern Sie sich,
dass beispielsweise Kriterien, wie
- Identität/Anschrift des Anbieters
- Garantie- und Gewährleistungsbedingungen
- Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht
- Warenbeschreibung und Preis der Ware
- Zeitpunkt über das Zustandekommen des Vertrages
- Lieferbedingungen inklusive Versandkosten sowie
- Zahlungsmodalitäten,
auf den Seiten des Internet-Shops oder der Auktion leicht auffindbar sind. Ansonsten
ist Misstrauen angebracht.
Ø Prüfen Sie insbesondere solche
Angebote ganz genau, bei denen Sie in finanzielle Vorleistung treten müssen.
Ø Informieren Sie sich auf den
Internet-Seiten von Verbraucherschutzverbänden, privaten Vereinen, speziellen
Diskussionsforen und Computerzeitschriften oder auch dem Sicherheitsportal von
eBay über mögliche Risiken.
Ø Achten Sie auf Ihr
Rückgaberecht. Nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge kann ein
Kaufvertrag, der zwischen einem gewerblichen Händler mit einem Verbraucher
geschlossen wurde, innerhalb von zwei Wochen widerrufen oder die Ware
zurückgeben werden.
Ø Die Zwei-Wochen-Frist beginnt,
nachdem dem Verbraucher die Belehrung über sein Widerrufsrecht zugegangen ist
bzw. wenn er die Ware zu Hause erhalten hat, ansonsten verlängert sich die
Frist auf sechs Monate.
Ø Achten Sie auf die
Bezahlmöglichkeiten des Online-Geschäfts. Geben Sie der Zahlung per Rechnung,
Überweisung oder Bankeinzug den Vorzug vor Kreditkartenzahlung oder Nachnahme.
Ø Informieren Sie sich über
Zusatzkosten. Händler aus Nicht-EU-Ländern müssen nur mitteilen, dass
Zusatzkosten wie Steuern oder Zoll anfallen können, aber nicht, wie hoch diese
im Einzelfall sind. Lediglich die genauen Versandkosten müssen immer genannt
werden.
Ø Achten Sie auf technische
Sicherheit: Anbieter sollten eine verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen.
Meist geschieht dies mit dem Verschlüsselungsverfahren ¿SSL¿. Erkenntlich ist
dies an dem ¿s¿ hinter dem http:// in der Adresszeile des Browsers und weiteren
visuellen Hinweisen, dass eine gesicherte Verbindung zu dem Anbieter besteht.
Ø Tritt trotz aller Bemühungen
ein Schadensfall ein, zeigen Sie den Sachverhalt sofort bei der Polizei an!
Impressum:
Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
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