Verkehrsminister Daehre: Neuer ÖPNV-Plan ?
Voraussetzung für die Realisierung flexibler Bedienformen
09.08.2005, Magdeburg – 337
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 337/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 337/05
Magdeburg, den 9. August 2005
Verkehrsminister Daehre: Neuer ÖPNV-Plan ¿
Voraussetzung für die Realisierung flexibler Bedienformen
Die Landesregierung hat über den durch das Ministerium für Bau und Verkehr
erarbeiteten ÖPNV-Plan des Landes Sachsen-Anhalt in seiner heutigen
Kabinettssitzung beraten. Danach wird für den Entwurf das öffentliche Anhörungsverfahren,
das bis zum 30. September 2005 vorgesehen ist, eingeleitet.
Minister Dr. Daehre betonte, dass in dem ÖPNV-Plan das ÖPNV-Gesetz vom
20. Januar 2005 in seiner wichtigsten Kernaussage, der Entwicklung eines
ÖPNV-Gesamtsystems als Verkehrsträgermix, präzisiert wird. Danach
wird das ÖPNV-Gesamtsystem des Landes Sachsen-Anhalt aus den gleichberechtigten
Teilsystemen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und
Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) unter Einschluss flexibler Bedienformen zu
entwickeln sein, die nach ihren spezifischen Stärken unter Beachtung der
Wirtschaftlichkeit einzusetzen (Verkehrsträgermix) und mit dem
Individualverkehr (Fuß, Rad, Kfz) zu vernetzen sind . Damit werde in der
Landesverkehrsplanung das von der Landesregierung am 2. März 2004 beschlossene
Handlungskonzept ¿Nachhaltige Bevölkerungspolitik in Sachsen-Anhalt¿ umgesetzt.
Der Schwerpunkt der ÖPNV-Strategie liege darauf, trotz ungünstiger demographischer
Entwicklungen und sich verengender Finanzierungsspielräume, auch weiterhin eine
flächendeckende ÖPNV-Bedienung der Bevölkerung mit einem vertretbaren
Kostenaufwand zu gewährleisten. Dazu müsse das Nahverkehrsangebot entsprechend
den verkehrlichen und wirtschaftlichen Stärken der einzelnen Verkehrsträger
überprüft und neu ausgerichtet werden. Das Kernnetz wird auf die Verknüpfung
der zentralen Orte und ihren Verlauf ausgerichtet.
Der ÖPNV-Plan definiere daher das ÖPNV-Landesnetz und die kommunalen
ÖPNV-Netze als ÖPNV-Gesamtsystem Sachsen-Anhalts. In dem ÖPNV-Landesnetz werden
SPNV-Angebote und - unabhängig von der Aufgabenträgerschaft - Busverkehre von
besonderem Landesinteresse zusammengefasst.
Qualitatives Ziel der Aufgabenträger muss es nach den Worten des Ministers
sein, innerhalb des ÖPNV-Gesamtsystems integrierte Beförderungsketten über den
eigenen Verantwortungsbereich hinaus zu organisieren und sicherzustellen. Künftig
sollen die ÖPNV-Verkehrsangebote durch eine zeitlich, tariflich und räumlich
optimierte Verknüpfung der Teilsysteme Bahn / Bus sowie eine entsprechende
Fahrgastinformation koordiniert werden.
Der Minister betonte, dass der Erfolg der ÖPNV-Gestaltung entscheidend
von der Kooperationsbereitschaft der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen,
dabei insbesondere auch des Taxi- und Mietwagengewerbes, abhängen werde.
Hintergrundinformation
Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt
(ÖPNVG LSA) bildet der ÖPNV-Plan des Landes Sachsen-Anhalt unter
Berücksichtigung der im Gesetz genannten Grundsätze und Ziele sowie der
Bevölkerungsentwicklung die Grundlage für eine landesweit koordinierte
Verkehrsgestaltung des ÖPNV. Gegenüber den Aufgabenträgern des ÖSPV, den
Landkreisen und kreisfreien Städten, sowie der Öffentlichkeit werden in dem
ÖPNV-Plan die Grundsätze und Planungsabsichten der Landesregierung im ÖPNV
dargestellt.
Das Ministerium für Bau und Verkehr wird gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz
das Anhörungsverfahren zu dem vorliegenden Entwurf des ÖPNV-Plans durchführen,
in das aufgrund seiner landesweiten Bedeutung die kommunalen Aufgabenträger,
die kommunalen Spitzenverbände und Verbände der Verkehrtreibenden, der in § 7
Abs. 5 ÖPNV-Gesetz genannte Beirat, Eisenbahnverkehrs- und
Infrastrukturunternehmen sowie die für Verkehr zuständigen Ministerien resp.
Aufgabenträger benachbarter Bundesländer einbezogen werden.
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