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Verkehrsminister Daehre: Neuer ÖPNV-Plan ?
Voraussetzung für die Realisierung flexibler Bedienformen

09.08.2005, Magdeburg – 337

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 337/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 337/05

 

 

 

Magdeburg, den 9. August 2005

 

 

 

Verkehrsminister Daehre: Neuer ÖPNV-Plan ¿

Voraussetzung für die Realisierung flexibler Bedienformen

 

Die Landesregierung hat über den durch das Ministerium für Bau und Verkehr

erarbeiteten ÖPNV-Plan des Landes Sachsen-Anhalt in seiner heutigen

Kabinettssitzung beraten. Danach wird für den Entwurf das öffentliche Anhörungsverfahren,

das bis zum 30. September 2005 vorgesehen ist, eingeleitet.

 

Minister Dr. Daehre betonte, dass in dem ÖPNV-Plan das ÖPNV-Gesetz vom

20. Januar 2005 in seiner wichtigsten Kernaussage, der Entwicklung eines

ÖPNV-Gesamtsystems als Verkehrsträgermix, präzisiert wird. Danach

wird das ÖPNV-Gesamtsystem des Landes Sachsen-Anhalt aus den gleichberechtigten

Teilsystemen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und

Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) unter Einschluss flexibler Bedienformen zu

entwickeln sein, die nach ihren spezifischen Stärken unter Beachtung der

Wirtschaftlichkeit einzusetzen (Verkehrsträgermix) und mit dem

Individualverkehr (Fuß, Rad, Kfz) zu vernetzen sind . Damit werde in der

Landesverkehrsplanung das von der Landesregierung am 2. März 2004 beschlossene

Handlungskonzept ¿Nachhaltige Bevölkerungspolitik in Sachsen-Anhalt¿ umgesetzt.

 

Der Schwerpunkt der ÖPNV-Strategie liege darauf, trotz ungünstiger demographischer

Entwicklungen und sich verengender Finanzierungsspielräume, auch weiterhin eine

flächendeckende ÖPNV-Bedienung der Bevölkerung mit einem vertretbaren

Kostenaufwand zu gewährleisten. Dazu müsse das Nahverkehrsangebot entsprechend

den verkehrlichen und wirtschaftlichen Stärken der einzelnen Verkehrsträger

überprüft und neu ausgerichtet werden. Das Kernnetz wird auf die Verknüpfung

der zentralen Orte und ihren Verlauf ausgerichtet.

 

Der ÖPNV-Plan definiere daher das ÖPNV-Landesnetz und die kommunalen

ÖPNV-Netze als ÖPNV-Gesamtsystem Sachsen-Anhalts. In dem ÖPNV-Landesnetz werden

SPNV-Angebote und - unabhängig von der Aufgabenträgerschaft - Busverkehre von

besonderem Landesinteresse zusammengefasst.

 

Qualitatives Ziel der Aufgabenträger muss es nach den Worten des Ministers

sein, innerhalb des ÖPNV-Gesamtsystems integrierte Beförderungsketten über den

eigenen Verantwortungsbereich hinaus zu organisieren und sicherzustellen. Künftig

sollen die ÖPNV-Verkehrsangebote durch eine zeitlich, tariflich und räumlich

optimierte Verknüpfung der Teilsysteme Bahn / Bus sowie eine entsprechende

Fahrgastinformation koordiniert werden.

 

Der Minister betonte, dass der Erfolg der ÖPNV-Gestaltung entscheidend

von der Kooperationsbereitschaft der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen,

dabei insbesondere auch des Taxi- und Mietwagengewerbes, abhängen werde.

 

Hintergrundinformation

 

Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt

(ÖPNVG LSA) bildet der ÖPNV-Plan des Landes Sachsen-Anhalt unter

Berücksichtigung der im Gesetz genannten Grundsätze und Ziele sowie der

Bevölkerungsentwicklung die Grundlage für eine landesweit koordinierte

Verkehrsgestaltung des ÖPNV. Gegenüber den Aufgabenträgern des ÖSPV, den

Landkreisen und kreisfreien Städten, sowie der Öffentlichkeit werden in dem

ÖPNV-Plan die Grundsätze und Planungsabsichten der Landesregierung im ÖPNV

dargestellt.

 

Das Ministerium für Bau und Verkehr wird gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNV-Gesetz

das Anhörungsverfahren zu dem vorliegenden Entwurf des ÖPNV-Plans durchführen,

in das aufgrund seiner landesweiten Bedeutung die kommunalen Aufgabenträger,

die kommunalen Spitzenverbände und Verbände der Verkehrtreibenden, der in § 7

Abs. 5 ÖPNV-Gesetz genannte Beirat, Eisenbahnverkehrs- und

Infrastrukturunternehmen sowie die für Verkehr zuständigen Ministerien resp.

Aufgabenträger benachbarter Bundesländer einbezogen werden.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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