EU gestattet Ausnahme bei Stilllegungsflächen in Sachsen-Anhalt: Pflanzen können verfüttert werden
28.07.2005, Magdeburg – 116
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 116/05
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Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Pressemitteilung Nr.: 116/05
Magdeburg, den 28. Juli 2005
EU gestattet Ausnahme bei Stilllegungsflächen in Sachsen-Anhalt: Pflanzen können verfüttert werden
Ab sofort können die Pflanzen auf Stilllegungsflächen verfüttert werden.
Die EU Kommission hat dem Antrag Sachsen-Anhalts jetzt zugestimmt. Grundlage für die ausnahmsweise wirtschaftliche Nutzung von eigentlich stillgelegten Flächen ist die ungünstige Witterung.
Landwirte, die diese Ausnahmeregelung nutzen wollen, müssen dies dem zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung anzeigen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass eine kostenlose Verwertung auch durch andere Unternehmen erfolgen kann.
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