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EU gestattet Ausnahme bei Stilllegungsflächen in Sachsen-Anhalt: Pflanzen können verfüttert werden

28.07.2005, Magdeburg – 116

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 116/05

 

 

 

 

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Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Pressemitteilung Nr.: 116/05

 

Magdeburg, den 28. Juli 2005

 

 

EU gestattet Ausnahme bei Stilllegungsflächen in Sachsen-Anhalt: Pflanzen können verfüttert werden

 

Ab sofort können die Pflanzen auf Stilllegungsflächen verfüttert werden.

Die EU Kommission hat dem Antrag Sachsen-Anhalts jetzt zugestimmt. Grundlage für die ausnahmsweise wirtschaftliche Nutzung von eigentlich stillgelegten Flächen ist die ungünstige Witterung.

 

Landwirte, die diese Ausnahmeregelung nutzen wollen, müssen dies dem zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung anzeigen.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass eine kostenlose Verwertung auch durch andere Unternehmen erfolgen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

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Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

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