Landesregierung beschließt die Gründung eines
Versorgungswerkes für Steuerberaterinnen und Steuerberater
27.07.2005, Magdeburg – 43
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 043/05
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 043/05
Magdeburg, den 27. Juli 2005
Landesregierung beschließt die Gründung eines
Versorgungswerkes für Steuerberaterinnen und Steuerberater
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat die
Gründung des Versorgungswerkes für Steuerberaterinnen und Steuerberater in
Sachsen-Anhalt beschlossen. Die Mitglieder der Steuerberaterkammer hatten sich
im Rahmen einer Urabstimmung mehrheitlich für die Errichtung eines Versorgungswerkes
ausgesprochen.
Finanzminister Karl-Heinz Paqué: ¿Mit dem im
Entwurf vorgelegten Gesetz tragen wir dem berufstypischen Versorgungsproblem
der steuerberatenden Berufe Rechnung. Dieses besteht darin, dass der häufig
gegebene Wechsel von der Angestelltentätigkeit in die berufliche
Selbständigkeit bisher keine verlässliche Altersabsicherung zulässt.¿
Ohne das Bestehen eines Versorgungswerkes
sind selbständige Steuerberaterinnen und Steuerberater auf die private Vorsorge
angewiesen, Angestellte unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherung. Das
neue Versorgungswerk wird seinen Mitgliedern eine Versorgung im Alter und im
Falle der Berufsunfähigkeit bieten, die Angehörigen werden durch eine Hinterbliebenenrente
abgesichert. Das Versorgungswerk wird
durch die Beiträge der Mitglieder finanziert, eine Mitfinanzierung durch das
Land ist ausgeschlossen.
Der
Gesetzentwurf folgt in weiten Teilen den bereits bewährten Strukturen der
Steuerberaterversorgungswerke in anderen Bundesländern und wird nun dem
Parlament zur Abstimmung zugeleitet.
Hintergrund:
Knapp 600 Mitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt sind von
dem Gesetz betroffen. Für einen Teil der vorgenannten Mitglieder besteht die
Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft, für die übrigen wird eine
Pflichtmitgliedschaft begründet. Pflichtmitglied wird der Steuerberater, der
bei In-Kraft-Treten der Satzung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
für die freiwillige Mitgliedschaft gilt, dass das 55. Lebensjahr noch nicht
vollendet sein darf.
Impressum:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1105
Fax: (0391) 567-1390
Mail: thiel@mf.lsa-net.de
Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de






