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Landesregierung beschließt die Gründung eines
Versorgungswerkes für Steuerberaterinnen und Steuerberater

27.07.2005, Magdeburg – 43

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 043/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 043/05

 

 

 

Magdeburg, den 27. Juli 2005

 

 

 

 

 

Landesregierung beschließt die Gründung eines

Versorgungswerkes für Steuerberaterinnen und Steuerberater

 

 

 

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat die

Gründung des Versorgungswerkes für Steuerberaterinnen und Steuerberater in

Sachsen-Anhalt beschlossen. Die Mitglieder der Steuerberaterkammer hatten sich

im Rahmen einer Urabstimmung mehrheitlich für die Errichtung eines Versorgungswerkes

ausgesprochen.

 

Finanzminister Karl-Heinz Paqué: ¿Mit dem im

Entwurf vorgelegten Gesetz tragen wir dem berufstypischen Versorgungsproblem

der steuerberatenden Berufe Rechnung. Dieses besteht darin, dass der häufig

gegebene Wechsel von der Angestelltentätigkeit in die berufliche

Selbständigkeit bisher keine verlässliche Altersabsicherung zulässt.¿

 

Ohne das Bestehen eines Versorgungswerkes

sind selbständige Steuerberaterinnen und Steuerberater auf die private Vorsorge

angewiesen, Angestellte unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherung. Das

neue Versorgungswerk wird seinen Mitgliedern eine Versorgung im Alter und im

Falle der Berufsunfähigkeit bieten, die Angehörigen werden durch eine Hinterbliebenenrente

abgesichert.  Das Versorgungswerk wird

durch die Beiträge der Mitglieder finanziert, eine Mitfinanzierung durch das

Land ist ausgeschlossen.

 

Der

Gesetzentwurf folgt in weiten Teilen den bereits bewährten Strukturen der

Steuerberaterversorgungswerke in anderen Bundesländern und wird nun dem

Parlament zur Abstimmung zugeleitet.

 

Hintergrund:

 

Knapp 600 Mitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt sind von

dem Gesetz betroffen. Für einen Teil der vorgenannten Mitglieder besteht die

Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft, für die übrigen wird eine

Pflichtmitgliedschaft begründet. Pflichtmitglied wird der Steuerberater, der

bei In-Kraft-Treten der Satzung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

für die freiwillige Mitgliedschaft gilt, dass das 55. Lebensjahr noch nicht

vollendet sein darf.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: thiel@mf.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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