Kabinett gibt Gesetz über die Studentenwerke
zur Anhörung frei
26.07.2005, Magdeburg – 332
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 332/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 332/05
Magdeburg, den 26. Juli 2005
Kabinett gibt Gesetz über die Studentenwerke
zur Anhörung frei
In der heutigen Kabinettssitzung
hat die Landesregierung beschlossen, die von Kultusminister Prof. Dr.
Jan-Hendrik Olbertz vorgelegte Neufassung des Gesetzes über die Studentenwerke
zur Anhörung freizugeben.
Olbertz betonte, ¿dass damit den
beiden Studentenwerken Halle und Magdeburg, die Möglichkeit eröffnet wird, in
wesentlich stärkerer Eigenverantwortung die eingenommenen Mittel und den
Landeszuschuss zu bewirtschaften. Dabei soll der Landeszuschuss zukünftig als
Globalzuschuss auf Basis von Leistungsvereinbarungen über einen Zeitraum von
drei bis fünf Jahren gezahlt werden. Dieses Verfahren gewährleistet eine
moderne Steuerung über Ziele, die es zu erreichen gilt, der Weg dahin wird
durch die Studentenwerke selbst bestimmt¿, so der Minister. Auch in Zukunft
sollen die Studentenwerke ihre Aufgaben als Dienstleister für die Studenten in
einer hohen Qualität erfüllen können und somit zur Attraktivität der
Hochschulstandorte beitragen.
Die beiden Studentenwerke haben
sich in den vergangenen Jahren zu leistungsstarken Wirtschaftsunternehmen und
bedeutenden Arbeitgebern ihrer Regionen entwickelt. Sie genießen einen guten
Ruf als moderne Dienstleister für die Studierenden und attraktive Partner der
Hochschulen des Landes.
Auch in dem jetzt vorgelegten
Gesetzentwurf bleibt die erforderliche Zusammenarbeit von Hochschulen und
Studentenwerken durch die Entsendung von Hochschulangehörigen und Studierenden
in den Gremien erhalten. Mit der Verschlankung der Gremienstruktur auf zwei
statt drei Ebenen kann jedoch schneller auf die Bedürfnisse der Studierenden
und Hochschulangehörigen reagiert werden. Das Gesetz ermöglicht künftig
Haustarife, die im Bereich der Mensen und Kantinen zum Einsatz kommen können
und damit sachgerecht an die Tarifstrukturen des Nahrungs- und
Genussmittelgewerbes angepasst werden können. Überdies können Ausgründungen
erfolgen und unternehmerische Aktivitäten entfaltet werden.
Der jetzige Gesetzentwurf
modernisiert das Gesetz über die Studentenwerke, auf dessen Grundlage die
Einrichtungen im nördlichen und südlichen Sachsen-Anhalt (mit ihren Standorten
in Magdeburg und Halle) im September 1991 gegründet wurden.
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