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Kabinett gibt Gesetz über die Studentenwerke
zur Anhörung frei

26.07.2005, Magdeburg – 332

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 332/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 332/05

 

 

 

Magdeburg, den 26. Juli 2005

 

 

 

Kabinett gibt Gesetz über die Studentenwerke

zur Anhörung frei

 

In der heutigen Kabinettssitzung

hat die Landesregierung beschlossen, die von Kultusminister Prof. Dr.

Jan-Hendrik Olbertz vorgelegte Neufassung des Gesetzes über die Studentenwerke

zur Anhörung freizugeben.

 

Olbertz betonte, ¿dass damit den

beiden Studentenwerken Halle und Magdeburg, die Möglichkeit eröffnet wird, in

wesentlich stärkerer Eigenverantwortung die eingenommenen Mittel und den

Landeszuschuss zu bewirtschaften. Dabei soll der Landeszuschuss zukünftig als

Globalzuschuss auf Basis von Leistungsvereinbarungen über einen Zeitraum von

drei bis fünf Jahren gezahlt werden. Dieses Verfahren gewährleistet eine

moderne Steuerung über Ziele, die es zu erreichen gilt, der Weg dahin wird

durch die Studentenwerke selbst bestimmt¿, so der Minister. Auch in Zukunft

sollen die Studentenwerke ihre Aufgaben als Dienstleister für die Studenten in

einer hohen Qualität erfüllen können und somit zur Attraktivität der

Hochschulstandorte beitragen.

 

Die beiden Studentenwerke haben

sich in den vergangenen Jahren zu leistungsstarken Wirtschaftsunternehmen und

bedeutenden Arbeitgebern ihrer Regionen entwickelt. Sie genießen einen guten

Ruf als moderne Dienstleister für die Studierenden und attraktive Partner der

Hochschulen des Landes.

 

Auch in dem jetzt vorgelegten

Gesetzentwurf bleibt die erforderliche Zusammenarbeit von Hochschulen und

Studentenwerken durch die Entsendung von Hochschulangehörigen und Studierenden

in den Gremien erhalten. Mit der Verschlankung der Gremienstruktur auf zwei

statt drei Ebenen kann jedoch schneller auf die Bedürfnisse der Studierenden

und Hochschulangehörigen reagiert werden. Das Gesetz ermöglicht künftig

Haustarife, die im Bereich der Mensen und Kantinen zum Einsatz kommen können

und damit sachgerecht an die Tarifstrukturen des Nahrungs- und

Genussmittelgewerbes angepasst werden können. Überdies können Ausgründungen

erfolgen und unternehmerische Aktivitäten entfaltet werden.

 

Der jetzige Gesetzentwurf

modernisiert das Gesetz über die Studentenwerke, auf dessen Grundlage die

Einrichtungen im nördlichen und südlichen Sachsen-Anhalt (mit ihren Standorten

in Magdeburg und Halle) im September 1991 gegründet wurden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de