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Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes:
Land richtet zum 1. August eigene Regulierungsbehörde für Strom und Gas ein

26.07.2005, Magdeburg – 331

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 331/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 331/05

 

 

 

Magdeburg, den 26. Juli 2005

 

 

 

Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes:

Land richtet zum 1. August eigene Regulierungsbehörde für Strom und Gas ein

 

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen

Kabinettssitzung die Einrichtung einer Landesregulierungsbehörde für

Elektrizität und Gas beschlossen. Sie trägt damit der Tatsache Rechnung, dass

laut § 54 Energiewirtschaftsgesetz ab 1. August 2005 die Länderbehörden

zuständig sind für alle Strom- und Gasnetzbetreiber, die weniger als 100.000

Kunden versorgen. In Sachsen-Anhalt unterliegen 23 Stromnetzbetreiber und 25

Gasnetzbetreiber der Landeszuständigkeit.

 

Das Gesetz sieht zwar vor, dass die Länder

die Möglichkeit haben, die Bundesnetzagentur mit der Wahrnehmung der Aufgaben

zu beauftragen. Sachsen-Anhalt hat sich aber dagegen entschieden, weil die

eigene Landesbehörde schon unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten die deutlich

günstigere Variante ist. Das betrifft gleichermaßen Personal- wie Sachkosten.

¿Vor allem sind es aber wirtschaftspolitische Erwägungen, die unserer

Entscheidung zugrunde liegen¿, betont Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger.

¿Energiepolitik ist ein integraler Bestandteil der Wirtschaftspolitik des

Landes. Die Zuständigkeit für das Energiewirtschaftsgesetz, das den

Monopolbereich Netz regelt, ist einer der wenigen Bereiche im Energiesektor, in

dem das Land Handlungsspielraum hat und die Energiepolitik beeinflussen kann.

Diese Zuständigkeit lassen wir uns nicht nehmen.¿

 

Als wichtigste Aufgabe hat die

Regulierungsbehörde die Genehmigung von Strom- und Gasnetzentgelten zu regeln.

Weitere Aufgaben sind die Überwachung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der

Elektrizitäts- und Gasversorgung im Netz; die Kontrolle zur Einhaltung der

Vorschriften zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den

Strom- und Gasnetzen, die Überwachung der technischen Mindestanforderungen an

die Energieversorgungsnetze (Strom und Gas), die Genehmigung zur Aufnahme eines

Netzbetriebs sowie Maßnahmen gegen Netzbetreiber bei Verstößen gegen

Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Behörde hat zudem die

Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflichten der Netzbetreiber

zu überwachen. Vollkommen neu sind alle Regularien des diskriminierungsfreien

Netzzugangs sowie alle im Gasbereich zu treffenden Entscheidungen, insbesondere

die Vorab-Genehmigung der Gasnetzentgelte.

 

Die Regulierung der Strom- und Gasnetze

erweitert das Geschäftsfeld des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Die neu

zu schaffende Regulierungsbehörde benötigt in der arbeitsintensiven Anlaufphase

sechs Mitarbeiter. Alle Stellen werden hausintern besetzt. Nach Abschluss der

 

Grunderhebungen und der erforderlichen

Verordnungsverfahren wird der Personalbesatz auf vier Mitarbeiter reduziert.

 

Für die Erteilung der Genehmigung werden

Gebühren erhoben, so dass ein Teil der Kosten über Gebühreneinnahmen gedeckt

wird. Nach einer möglichst kurzen Phase soll der Übergang von der

kostenorientierten Entgeltbildung zur Anreizregulierung erfolgen. Dann tragen

die Netzbetreiber über das System der Umlagefinanzierung bis zu 60 Prozent der

nicht anderweitig über Gebühren gedeckten Kosten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de