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Heimtiere können im Garten begraben werden
Keine Einzelgenehmigung notwendig

26.07.2005, Magdeburg – 111

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 111/05

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Pressemitteilung Nr.: 111/05

 

Magdeburg, den 21. Juli 2005

 

 

Heimtiere können im Garten begraben werden

Keine Einzelgenehmigung notwendig

 

Das Landwirtschaftsministerium weist noch einmal darauf hin, dass tote Heimtiere nach wie vor im eigenen Garten begraben werden dürfen. Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten:

 

¿ nicht im Wasserschutzgebiet

¿ nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze

¿ keine Belästigung für Dritte

¿ Mindesttiefe 50 Zentimeter

 

In der Vergangenheit hatte es Irritationen wegen der Umsetzung einer EU-Richtlinie gegeben. Um ein unbürokratisches Vorgehen im Sinne der Bürger zu gewährleisten, wurden daher in Sachsen-Anhalt Landkreise und kreisfreie Städte aufgefordert, das Vergraben toter Tiere auf dem eigenen Grundstück per Allgemeinverfügung zu erlauben, wenn dem keine tierseuchenrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Eine Einzelgenehmigung muss vom Bürger demnach nicht eingeholt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

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