Heimtiere können im Garten begraben werden
Keine Einzelgenehmigung notwendig
26.07.2005, Magdeburg – 111
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 111/05
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Pressemitteilung Nr.: 111/05
Magdeburg, den 21. Juli 2005
Heimtiere können im Garten begraben werden
Keine Einzelgenehmigung notwendig
Das Landwirtschaftsministerium weist noch einmal darauf hin, dass tote Heimtiere nach wie vor im eigenen Garten begraben werden dürfen. Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten:
¿ nicht im Wasserschutzgebiet
¿ nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze
¿ keine Belästigung für Dritte
¿ Mindesttiefe 50 Zentimeter
In der Vergangenheit hatte es Irritationen wegen der Umsetzung einer EU-Richtlinie gegeben. Um ein unbürokratisches Vorgehen im Sinne der Bürger zu gewährleisten, wurden daher in Sachsen-Anhalt Landkreise und kreisfreie Städte aufgefordert, das Vergraben toter Tiere auf dem eigenen Grundstück per Allgemeinverfügung zu erlauben, wenn dem keine tierseuchenrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Eine Einzelgenehmigung muss vom Bürger demnach nicht eingeholt werden.
Impressum:
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Pressestelle
Olvenstedter Straße 4
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de






