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Kabinett strebt weitere Entschlackung des
Landesrechts an ? Ersatzlose Streichung von überholten Beschlüssen

19.07.2005, Magdeburg – 323

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 323/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 323/05

 

 

 

Magdeburg, den 19. Juli 2005

 

 

 

Kabinett strebt weitere Entschlackung des

Landesrechts an ¿ Ersatzlose Streichung von überholten Beschlüssen

 

Sachsen-Anhalts Landesregierung strebt eine weitere

Entschlackung des Landesrechts an. Das Kabinett beschloss am heutigen Dienstag,

überholte und nicht mehr zeitgemäße Beschlüsse der Landesregierung ersatzlos zu

streichen. ¿Nach der vollzogenen Deregulierung bei Gesetzen und Verordnungen

baut die Landesregierung jetzt auch bei Kabinettsbeschlüssen Bürokratie ab¿,

begründete Justiz-Staatssekretär Paul Uwe Söker. Als Beispiele nannte er

frühere Beschlüsse über den Aufbau von Landesämtern sowie Stiftungen, zu

Investitionsprogrammen und Krankenhausplänen der vergangenen Jahre.

 

Der Staatssekretär betonte, dass die

Landesregierung unverändert an dem Ziel eines weitestgehenden Bürokratieabbaus

zugunsten eines investorenfreundlichen Klimas im Land festhalte. In der

Vergangenheit seien bereits mehrere Schritte unternommen worden. So seien zwei

Investitionserleichterungsgesetze erarbeitet worden, ein drittes Investitionserleichterungsgesetz

wurde in den Landtag eingebracht. Darüber hinaus sollen mit dem Ersten Rechts-

und Verwaltungsvereinfachungsgesetz rund 56 Rechtsvorschriften aufgehoben und

90 geändert werden. Dieser Gesetzesentwurf befindet sich derzeit ebenfalls in

der parlamentarischen Beratung. Söker verwies außerdem darauf, dass

Sachsen-Anhalt mit derzeit 280 Gesetzen und 388 Verordnungen im Vergleich zu

anderen Bundesländern, die zwischen 800 und 1.500 Rechtsvorschriften haben,

sehr gut dastehe.

 

Der Staatssekretär erinnerte daran, dass das

Kabinett bereits Ende 2002 neue Grundsätze zur Rechtsförmlichkeit verabschiedet

hatte. Demnach wird seit dem bei der Prüfung von Gesetzesvorhaben, Verordnungen

oder Verwaltungsvorschriften stärker darauf geachtet, ob die neuen Regelungen

notwendig sind. Außerdem wurde die Gültigkeit von Verordnungen generell auf

maximal fünf Jahre beschränkt. Des Weiteren werden neu zu erlassende Regelungen

stärker als in der Vergangenheit unter dem Gesichtspunkt der

Wirtschaftsverträglichkeit geprüft.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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