Kabinett strebt weitere Entschlackung des
Landesrechts an ? Ersatzlose Streichung von überholten Beschlüssen
19.07.2005, Magdeburg – 323
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 323/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 323/05
Magdeburg, den 19. Juli 2005
Kabinett strebt weitere Entschlackung des
Landesrechts an ¿ Ersatzlose Streichung von überholten Beschlüssen
Sachsen-Anhalts Landesregierung strebt eine weitere
Entschlackung des Landesrechts an. Das Kabinett beschloss am heutigen Dienstag,
überholte und nicht mehr zeitgemäße Beschlüsse der Landesregierung ersatzlos zu
streichen. ¿Nach der vollzogenen Deregulierung bei Gesetzen und Verordnungen
baut die Landesregierung jetzt auch bei Kabinettsbeschlüssen Bürokratie ab¿,
begründete Justiz-Staatssekretär Paul Uwe Söker. Als Beispiele nannte er
frühere Beschlüsse über den Aufbau von Landesämtern sowie Stiftungen, zu
Investitionsprogrammen und Krankenhausplänen der vergangenen Jahre.
Der Staatssekretär betonte, dass die
Landesregierung unverändert an dem Ziel eines weitestgehenden Bürokratieabbaus
zugunsten eines investorenfreundlichen Klimas im Land festhalte. In der
Vergangenheit seien bereits mehrere Schritte unternommen worden. So seien zwei
Investitionserleichterungsgesetze erarbeitet worden, ein drittes Investitionserleichterungsgesetz
wurde in den Landtag eingebracht. Darüber hinaus sollen mit dem Ersten Rechts-
und Verwaltungsvereinfachungsgesetz rund 56 Rechtsvorschriften aufgehoben und
90 geändert werden. Dieser Gesetzesentwurf befindet sich derzeit ebenfalls in
der parlamentarischen Beratung. Söker verwies außerdem darauf, dass
Sachsen-Anhalt mit derzeit 280 Gesetzen und 388 Verordnungen im Vergleich zu
anderen Bundesländern, die zwischen 800 und 1.500 Rechtsvorschriften haben,
sehr gut dastehe.
Der Staatssekretär erinnerte daran, dass das
Kabinett bereits Ende 2002 neue Grundsätze zur Rechtsförmlichkeit verabschiedet
hatte. Demnach wird seit dem bei der Prüfung von Gesetzesvorhaben, Verordnungen
oder Verwaltungsvorschriften stärker darauf geachtet, ob die neuen Regelungen
notwendig sind. Außerdem wurde die Gültigkeit von Verordnungen generell auf
maximal fünf Jahre beschränkt. Des Weiteren werden neu zu erlassende Regelungen
stärker als in der Vergangenheit unter dem Gesichtspunkt der
Wirtschaftsverträglichkeit geprüft.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






