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Argumentation des
Landesrechnungshofes zum Genehmigungsverfahren ?Stadionneubau Magdeburg?
ignoriert Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung

12.07.2005, Halle (Saale) – 64

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 64/2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 64/2005

 

 

 

Halle

(Saale), den 11. Juli 2005

 

 

 

Argumentation des

Landesrechnungshofes zum Genehmigungsverfahren ¿Stadionneubau Magdeburg¿

ignoriert Grundsätze kommunaler Selbstverwaltung

 

 

 

 

 

Mit

Verwunderung reagierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach

heute auf die Kritik des Landesrechnungshofes, der beabsichtigte Stadionneubau

in Magdeburg sei zu Unrecht genehmigt worden:

 

 

 

¿Normalerweise bin ich

nicht um eine Antwort verlegen, aber die Einschätzung des Landesrechnungshofes

hat mich doch überrascht, denn bisher bin ich eher für mein strenges Verhalten

in kommunalaufsichtlichen Angelegenheiten kritisiert worden.¿

 

 

 

Grundsätzlich gibt das

Landesverwaltungsamt in kommunalaufsichtlichen Angelegenheiten keine

öffentliche Stellungnahme ab. Hier hat die Stadt Magdeburg zugestimmt.

 

 

 

Mit einigem Befremden hat

das Landesverwaltungsamt das doch eher ungewöhnliche Vorgehen aufgenommen, dass

der Landesrechnungshof seinen kommunalen Prüfbericht öffentlich erörtert.

 

 

 

Nach einer

ersten Sichtung des Landesrechnungshof-Berichtes hat das Landesverwaltungsamt

starke Bedenken, ob die darin geäußerte Meinung bei sorgfältiger Betrachtung

Bestand haben kann.

 

 

 

Der

Landesrechnungshof argumentiert in seinen Ausführungen, dass eine Kommune erst

in freiwillige Aufgaben (wie z.B. der Stadionneubau in Magdeburg) investieren

kann, wenn der Haushalt vollständig konsolidiert ist. Da das

Landesverwaltungsamt davon ausgeht, dass der Landesrechnungshof die

Kerngewährleistung kommunaler Selbstverwaltung kennt und achtet, herrscht im LVwA

Befremden bezüglich dieser Rechtsauffassung des Landesrechnungshofes.

 

 

 

Denn, im

Fazit würde dies bedeuten, keine Kommune könnte für die Zeit der Konsolidierung

nennenswerte investive Maßnahmen durchführen.

 

 

 

Anders als

der Landesrechnungshof ist das Landesverwaltungsamt unter dem Respekt vor der

kommunalen Selbstverwaltung der Rechtsauffassung, dass kommunales Vermögen (aus

Veräußerungen) eingesetzt werden kann, um sowohl Schulden abzubauen als auch

Investitionen zu finanzieren.

 

 

 

In großer

Sorge, dass aus diesem Konflikt kommunale Handlungsunfähigkeit erwächst, macht

das Landesverwaltungsamt auf die verschiedenen Ermessungsmöglichkeiten

aufmerksam, die der Landesrechnungshof in seiner Abhandlung komplett

ausblendet.

 

 

 

Das

Landesverwaltungsamt hat mit großem Respekt die Passagen zur inzwischen

öffentlich diskutierten EU-Problematik zur Kenntnis genommen. Vor dieser Frage

haben die zuständigen Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes ebenso gestanden

und die EU-Experten im Lande um Rat gefragt. Umso erstaunlicher ist jetzt die

Feststellung des Landesrechnungshofes.

 

 

 

Auch in

anderen Fragen des Genehmigungsverfahrens hat das Landesverwaltungsamt Behörden

des Landes intensiv einbezogen.

 

 

 

¿Die großen

Erfahrungen des Landesrechnungshofes in derartigen Genehmigungsverfahren wäre

sicher hilfreich gewesen.¿, so Leimbach.

 

 

 

Das

Landesverwaltungsamt wird dennoch alle Argumente der Abhandlung des

Landesrechnungshofes, der dafür sieben Monate benötigte, intensiv prüfen und

hoffen, am kommenden Mittwoch einen erneuten Zwischenstand geben zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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